Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hessen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden soll die Entwicklung und Umsetzung von multimodalen Mobilitätskonzepten im Verkehr einschließlich intelligenter Verkehrssysteme.
Förderziel
Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen im öffentlichen Raum.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Mittel für den Schwerpunkt Mobilität sollen bevorzugt in den EFRE-Vorranggebieten verausgabt werden: Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie die Odenwaldregion im Regierungsbezirk Darmstadt sowie die Gemeinde Biblis.
Mit den EFRE-Vorranggebieten gleichgestellt werden ggf. auch Standorte, die während der Programmlaufzeit von akuten oder gravierenden Strukturproblemen betroffen sind. Auch bleibt für den Fall, dass sich die sozio-ökonomische Datenlage erheblich verändert, eine Anpassung des Vorranggebietes vorbehalten.
Beschreibung
Gefördert werden soll die Entwicklung und Umsetzung von multimodalen Mobilitätskonzepten im Verkehr einschließlich intelligenter Verkehrssysteme, die Teile einer Kommune oder eine Kommune insgesamt umfassen können oder interkommunal angelegt sein können. Auch Projekte, die Landesteile Hessens betreffen, sind möglich. Diese sind direkt und unmittelbar an eine vorhandene übergreifende Strategie zur Reduktion von CO2-Emissionen bzw. mit einer Klimawandelstrategie verbunden.
Es sollen an die Gegebenheiten vor Ort angepasste und vor allem nachhaltige sowie integrierte Handlungskonzepte zur CO2-Reduzierung durch den Antragsteller entwickelt, erprobt und implementiert werden, um eine flächendeckende Mobilität bei möglichst zu substituierendem und abnehmendem PKW-Verkehr zu gewährleisten. Im Rahmen der Umsetzung der Konzepte sollen Busse und andere Fahrzeuge eingesetzt werden, die einen wesentlich reduzierten oder gar keinen CO2-Ausstoß aufweisen. Als Antragsteller kommen Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen (z. B. LNO) oder Unternehmen (z. B. Verkehrsunternehmen) in Frage.
Zielgruppe
Die Bevölkerung, alle Energieverbraucher und -anwender.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die zur Förderung angemeldeten Projekte müssen aus dem Integrierten Handlungskonzept des Antragstellers ableitbar sein und dessen Entwicklungsziele verfolgen. Die Erstellung solcher Handlungskonzepte mit Schwerpunkt Mobilität oder Klimaschutz ist ebenfalls förderfähig.
Auswahlverfahren
Wettbewerbliches Auswahlverfahren.
Projektauswahlkriterien
Die Projektauswahl mit Schwerpunkt Mobilität soll in einem nachvollziehbaren wettbewerblichen Auswahlverfahren erfolgen in dem Aspekte der Multimodalität besonders berücksichtigt werden.
Bei dem Erwerb von Fahrzeugen mit einem reduzierten oder gar keinem CO2-Ausstoß des öffentlichen Verkehrs können nur die Mehrkosten im Vergleich zum Erwerb eines konventionell betriebenen Fahrzeugs aus Mitteln des EFRE finanziert werden.
Die geförderten Maßnahmen sollen einen erheblichen Beitrag zum übergeordneten thematischen Ziel 4 „Verringerung der CO2-Emissionen“ und zum Ergebnisindikator „CO2-Emissionen je Einwohner“ liefern. Mit Blick auf die angestrebte Schaffung eines Mehrwertes wird auf die Übertragbarkeit auf weitere Projekte geachtet. Gefördert werden sollen besonders innovative und vorbildliche Vorhaben. Wichtiges Kriterium im Moment der Projektauswahl ist außerdem, dass das zu fördernde Konzept bzw. die zu fördernden Technologien im Sinne ihres Entwicklungspotenzials geeignet und vielversprechend sein müssen. Hier wird im Zweifel auf externen technischen und wissenschaftlichen Sachverstand zurückgegriffen, um Fehlallokationen von Fördermitteln zu vermeiden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023