Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Hessen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden kommunale Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Revitalisierung ausgewählter Stadtbezirke.
Förderziel
Ziel ist es, im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Innenstädte mit ihren öffentlichen Plätzen und Freiräumen als Wohn- und Wirtschaftsstandorte wirksam zu stärken, indem städtebauliche Maßnahmen ökologische Belange adressieren und zu einer Aktivierung sowie nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen beitragen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, Kreise.
Förderfähige Gebietskulisse
Um Synergieeffekte mit den Stadterneuerungsprogrammen des Landes Hessen zu erreichen, sollen für die EFRE-Mittel keine separaten Fördergebiete ausgewählt werden. Vielmehr werden die EFRE-Mittel im räumlichen Geltungsbereich dieser Programme eingesetzt. Dies gilt für bereits während der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ausgewählte als auch für während der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 neu aufgenommene Städte und Stadtbezirke. Die Förderung von Projekten wird also auf die Fördergebiete der Stadterneuerungsprogramme des Landes Hessen oder von Kommunen mit vorliegenden integrierten Stadtentwicklungskonzepten einschließlich Konversionsstandorten beschränkt.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Sofern auch teilrentierliche Projekte vorgesehen sind, sollen diese nach Möglichkeit eine Förderung durch rückzahlbare Unterstützung erhalten.
Beschreibung
Unterstützt werden kommunale Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Revitalisierung ausgewählter Stadtbezirke im Hinblick auf Erhaltung und Schutz der Umwelt und Förderung der Ressourceneffizienz. Fördermaßnahmen umfassen Projekte der innerörtlichen Verkehrsanbindungsstruktur in Form von verkehrlicher Erschließung durch Neugestaltung/Neuschaffung von Straßen und Plätzen einschließlich Aufwertung durch Straßengrün, Freiflächen, oder sozialer Infrastruktur in Form von Modernisierung, Instandsetzung und Neubau von Einrichtungen oder kultureller Infrastruktur. Öffentliche Räume und Plätze sollen neu geschaffen oder vorhandene durch Neugestaltung revitalisiert werden.
Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung und der Schutz der Umwelt sowie die Förderung der Ressourceneffizienz.
Deshalb werden bei Baumaßnahmen unter anderem folgende Aspekte beachtet:
- Nutzung innerstädtischer Brach- und Konversionsflächen.
- „Recycling“ bestehender Gebäude.
- Flächensparende Bauweise und günstiges Verhältnis zwischen bebauter und freier Fläche.
- Vermeidung von Neubauten „auf der grünen Wiese“.
- Modernisierung bestehender Gebäude, energieeffiziente Bauweise und Deckung des Energiebedarfs weitgehend aus erneuerbaren Energiequellen.
Innerstädtische Brachflächen sollen beseitigt werden, wobei erhaltenswerter Gebäudebestand oder von abgängiger Gebäudesubstanz geräumte Flächen neue Funktionen im städtischen Gefüge durch Sanierung und Neubebauung übernehmen. Es ist deshalb auch vorgesehen, Investitionen zur Herrichtung von Brachflächen und ihrer Vorbereitung für eine spätere Nutzung zu unterstützen. Dabei soll bevorzugt grüne Infrastruktur zum Einsatz kommen.
Die ausgewählten Projekte müssen auf einer integrierten Stadtentwicklungskonzeption basieren, in der mindestens zwei der thematischen Ziele adressiert sind.
Zielgruppe
Gemeinden, private Eigentümer, Arbeitskräfte sowie Unternehmen einer Region, die von der Schließung von Industrie-, Verkehrs- und Militäranlagen betroffen sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Es sollen vornehmlich investive Projekte gefördert werden. Die von den Kommunen zur Förderung angemeldeten Projekte müssen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept ableitbar sein und dessen Entwicklungsziele verfolgen. Die als neue Städtebauförderstandorte ausgewählten Kommunen haben Integrierte Entwicklungskonzepte zu erarbeiten, die dem Städtebaureferat zur Genehmigung vorzulegen sind. Die Genehmigung vollzieht sich im Rahmen eines bilateralen Kommunikationsprozesses Land–Kommune. Bei Bedarf können die Auswahlverfahren innerhalb der Förderperiode zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden.
Auswahlverfahren
Bei der Auswahl der Integrierten Konzepte, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist folgende Vorgehensweise auf Landesebene geplant: Die Auswahl ist als dreizügiges und zweistufiges Verfahren zu verstehen.
Um rasch den verstärkt integriert angelegten Programmansatz realisieren zu können (Berücksichtigung in der Zwischenevaluation), werden die bestehenden Städtebauförderungsstandorte zur Bewerbung um die zusätzlichen europäischen Mittel aufgefordert (Adressatenkreis 1). Sodann können sich um Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm bemühende Kommunen zugleich als Standort für das EFRE-Programm bewerben (Adressatenkreis 2). Schließlich steht auf Basis eines Integrierten Entwicklungskonzepts die Bewerbung auch solchen Kommunen offen, die ohne Anspruch auf nationale Städtebaufördermittel allein aus EU-Mitteln finanzierte Projekte, insbesondere in den Investitionsprioritäten 4.2 und 4.3, umsetzen möchten (Adressatenkreis 3).
Die Bewerbungsunterlagen werden allen von der Größenordnung geeigneten hessischen Kommunen zugänglich (schriftliche Information, Online-Bereitstellung) gemacht. Das Land organisiert für alle Adressatenkreise eine informative Auftaktveranstaltung. Die Bewerbungen müssen nachvollziehbar den städtischen Mehrwert der Programmaufnahme darstellen. Die ausgewählten und bereits in der Städtebauförderung befindlichen Kommunen können sich unmittelbar um die Förderung geeigneter Projekte bewerben. Die Projektauswahl soll in einem nachvollziehbaren wettbewerblichen Auswahlverfahren erfolgen.
Projektauswahlkriterien
Bei der Auswahl der Integrierten Konzepte, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist folgende Vorgehensweise auf Landesebene geplant:
Die Bewerbungen müssen nachvollziehbar den städtischen Mehrwert der Programmaufnahme darstellen.
Sie werden von einem Auswahlgremium nach folgenden Kriterien ausgewählt:
1. Vorlage Integriertes Entwicklungskonzept mit querschnittsorientiertem
Handlungsansatz.
2. Besonderer Bedarf zur Entwicklung innerstädtischer Brachflächen oder
leerstehender Gebäudesubstanz mit stadtbildprägendem Charakter.
3. Besonderer Bedarf bei der Unterstützung der Lokalen Ökonomie, insbesondere
der Migrantenökonomie im Stadtteil.
4. Besonderes Engagement im Bereich Klimaschutz-/Klimaanpassung.
5. Besonderes Engagement im Bereich umweltverträgliche Mobilität.
Kriterium Nr. 1 ist zwingend zu erfüllen; bei den spezifischen Kriterien 2-5 muss mindestens eines erfüllt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf kommunaler Ebene, wobei die finale rechtliche und finanzielle Prüfung der Förderfähigkeit bei der Verwaltungsbehörde liegt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 28.03.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung obliegt die Durchführung von Integrierten Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung oder Stadterneuerung im Hinblick auf Erhaltung und Schutz der Umwelt und Förderung der Ressourceneffizienz den Kommunen selbst. Eine breite Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und sichergestellt, z. B. durch öffentliche Informationsabende, Ideenworkshops sowie individuelle Beratungsgespräche. Amtliche Planungen wie Bebauungspläne als planungsrechtliche Absicherung der Konzepte werden öffentlich im Rathaus einer Stadt ausgelegt und die Bevölkerung dazu konsultiert, bevor im Rahmen einer Abwägung ein endgültiger Beschluss der städtischen Gremien gefasst wird. Darüber hinaus werden in Hessen an allen Förderstandorten dieser Prioritätsachse lokale Partnerschaften unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und des zivilgesellschaftlichen Bereichs wie auch lokaler Initiativen ins Leben gerufen, die einen im Rahmen eines Städtebauförderprogramms unterstützten Stadtentwicklungsprozess begleiten.