Keine Antragstellung mehr möglich.

Energieeffiziente Investitionen in Hochschul-, Landes- und Schulgebäude

EFRE (IWB)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden energetische Maßnahmen innerhalb grundlegender Bestandssanierungen bzw. Energieeffizienzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen, einschließlich Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und der Errichtung innovativer Neubauten.

Förderziel

Ziel ist es, das erhebliche Potenzial zur CO2-Reduzierung des öffentlichen Gebäudebestandes und öffentlicher Infrastrukturen in Sachsen verstärkt auszuschöpfen. Dabei soll neben der Zielsetzung eines möglichst energieeffizienten Gebäudebestandes auch den modernen technischen Nutzungsanforderungen sowie städtebaulichen Auswirkungen Rechnung getragen werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben

Zuwendungsempfänger

  • Staatliche Hochschulen und Studienakademien der Berufsakademie Sachsen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
  • Freistaat Sachsen als Eigentümer von Gebäuden in öffentlicher Nutzung.
  • Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen gemäß § 4 SchulG, an freie Träger entsprechender genehmigter Ersatzschulen, die gemäß § 14 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden oder an freie Träger staatlich anerkannter internationaler Schulen.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Gegenstand der Förderung sind alle energetischen Maßnahmen innerhalb von grundlegenden Bestandssanierungen bzw. Energieeffizienzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie an Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung der für diese Gebäude notwendigen Energien, einschließlich Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und der Errichtung von innovativen Neubauten. Bestandssanierungen haben grundsätzlich Vorrang vor Neubauten, darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen die energetischen Maßnahmen bei der Errichtung innovativer Neubaumaßnahmen gefördert werden.

 

Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Die Projektergebnisse von innovativen Neubaumaßnahmen und Pilotvorhaben werden ausgewertet und veröffentlicht. Förderfähig sind sowohl bei Bestandssanierungen als auch bei Neubaumaßnahmen alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der energetischen Maßnahme erforderlich sind. Dazu zählen bspw. die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und Sonnenschutzmaßnahmen sowie grundsätzlich Maßnahmen an Wärmeversorgungs-, Beleuchtungs-, Gebäudeautomations- und lufttechnischen Anlagen einschließlich der dazugehörigen Anlagen im Außenbereich. Auf besonderen Nachweis gehören dazu auch Starkstrom- und nutzungsspezifische Anlagen.

 

Ebenfalls förderfähig sind Leistung für Gutachten (z. B. Ökobilanz-Simulationen), zusätzlich erforderliche Nachweise (Blower-Door-Test, Raumluftmessungen, Zertifizierungen) sowie die wissenschaftliche Begleitung der energetischen Maßnahmen und die Veröffentlichung der Auswertungen.

 

Die förderfähigen Maßnahmen können als bauteilbezogene bauliche und technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme erbracht werden.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, bei denen das Ergebnis über die zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages gültigen Vorgaben hinausgeht [Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)], auch über das kostenoptimale Niveau hinaus und soweit keine andere staatliche Förderung erfolgt. Dazu gehören Gesamtsanierungen und bauteilbezogene bauliche sowie technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Sanierung des Gebäudebestandes hat Vorrang.

 

Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben, vorrangig in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, gefördert. Innovative Modell-/Pilotvorhaben zeichnen sich bspw. durch Plus-Energie-Haus-Konzepte oder Maßnahmen zur Umsetzung zukunftsweisender und innovativer technischer und/oder baulicher Lösungen aus, deren modellhafter Ansatz für den breiten Anwendungsbereich erprobt werden soll. In Abhängigkeit der Überschreitung des gesetzlichen Standards (EnEV, EEWärmeG) und der spezifischen Ausgangssituation soll ein differenzierter Fördersatz zur Anwendung kommen.

Projektauswahlkriterien

Bei der Projektauswahl sind die jeweiligen fachlichen Planungsinstrumente, die Schulnetzplanung bzw. die Schülerprognosen, der Hochschulentwicklungsplan und die fachliche Unterbringungsplanung zu berücksichtigen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.07.2015

Ende der Maßnahme: 30.09.2020

Sonstiges

Öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude umfassen Nichtwohngebäude und Infrastrukturen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen. Dazu zählen auch Gebäude und Infrastrukturen öffentlicher Unternehmen, anerkannter Religionsgemeinschaften und freier Träger der schulischen Bildung, die als genehmigte Ersatzschulen gemeinnützig arbeiten.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021