Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden energetische Maßnahmen innerhalb grundlegender Bestandssanierungen bzw. Energieeffizienzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen, einschließlich Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und der Errichtung innovativer Neubauten.
Förderziel
Ziel ist es, das erhebliche Potenzial zur CO2-Reduzierung des öffentlichen Gebäudebestandes und öffentlicher Infrastrukturen in Sachsen verstärkt auszuschöpfen. Dabei soll neben der Zielsetzung eines möglichst energieeffizienten Gebäudebestandes auch den modernen technischen Nutzungsanforderungen sowie städtebaulichen Auswirkungen Rechnung getragen werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
- Staatliche Hochschulen und Studienakademien der Berufsakademie Sachsen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
- Freistaat Sachsen als Eigentümer von Gebäuden in öffentlicher Nutzung.
- Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen gemäß § 4 SchulG, an freie Träger entsprechender genehmigter Ersatzschulen, die gemäß § 14 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden oder an freie Träger staatlich anerkannter internationaler Schulen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Gegenstand der Förderung sind alle energetischen Maßnahmen innerhalb von grundlegenden Bestandssanierungen bzw. Energieeffizienzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie an Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Verteilung der für diese Gebäude notwendigen Energien, einschließlich Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und der Errichtung von innovativen Neubauten. Bestandssanierungen haben grundsätzlich Vorrang vor Neubauten, darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen die energetischen Maßnahmen bei der Errichtung innovativer Neubaumaßnahmen gefördert werden.
Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Die Projektergebnisse von innovativen Neubaumaßnahmen und Pilotvorhaben werden ausgewertet und veröffentlicht. Förderfähig sind sowohl bei Bestandssanierungen als auch bei Neubaumaßnahmen alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der energetischen Maßnahme erforderlich sind. Dazu zählen bspw. die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und Sonnenschutzmaßnahmen sowie grundsätzlich Maßnahmen an Wärmeversorgungs-, Beleuchtungs-, Gebäudeautomations- und lufttechnischen Anlagen einschließlich der dazugehörigen Anlagen im Außenbereich. Auf besonderen Nachweis gehören dazu auch Starkstrom- und nutzungsspezifische Anlagen.
Ebenfalls förderfähig sind Leistung für Gutachten (z. B. Ökobilanz-Simulationen), zusätzlich erforderliche Nachweise (Blower-Door-Test, Raumluftmessungen, Zertifizierungen) sowie die wissenschaftliche Begleitung der energetischen Maßnahmen und die Veröffentlichung der Auswertungen.
Die förderfähigen Maßnahmen können als bauteilbezogene bauliche und technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme erbracht werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, bei denen das Ergebnis über die zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages gültigen Vorgaben hinausgeht [Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)], auch über das kostenoptimale Niveau hinaus und soweit keine andere staatliche Förderung erfolgt. Dazu gehören Gesamtsanierungen und bauteilbezogene bauliche sowie technische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Sanierung des Gebäudebestandes hat Vorrang.
Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben, vorrangig in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, gefördert. Innovative Modell-/Pilotvorhaben zeichnen sich bspw. durch Plus-Energie-Haus-Konzepte oder Maßnahmen zur Umsetzung zukunftsweisender und innovativer technischer und/oder baulicher Lösungen aus, deren modellhafter Ansatz für den breiten Anwendungsbereich erprobt werden soll. In Abhängigkeit der Überschreitung des gesetzlichen Standards (EnEV, EEWärmeG) und der spezifischen Ausgangssituation soll ein differenzierter Fördersatz zur Anwendung kommen.
Projektauswahlkriterien
Bei der Projektauswahl sind die jeweiligen fachlichen Planungsinstrumente, die Schulnetzplanung bzw. die Schülerprognosen, der Hochschulentwicklungsplan und die fachliche Unterbringungsplanung zu berücksichtigen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.07.2015
Ende der Maßnahme: 30.09.2020
Sonstiges
Öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude umfassen Nichtwohngebäude und Infrastrukturen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand oder gemeinnützigen Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen. Dazu zählen auch Gebäude und Infrastrukturen öffentlicher Unternehmen, anerkannter Religionsgemeinschaften und freier Träger der schulischen Bildung, die als genehmigte Ersatzschulen gemeinnützig arbeiten.