Klima- und Immissionsschutz

EFRE (IWB)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen einschließlich vorbereitender Maßnahmen.

Förderziel

Ziel ist es, das CO2-Einsparpotenzial im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude zu erschließen. Den Kommunen kommt dabei eine Vorbildfunktion zu, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für die Daseinsvorsorge unterstützen und entwickeln Kommunen regionale innovative Lösungen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Management, Verwaltung, Qualitätsregelungen, Zertifizierungssysteme, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

  • Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Unternehmen.
  • Kommunale Verbandskörperschaften.
  • Gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen einschließlich vorbereitender Maßnahmen sowie die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu gehören z. B. Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in Abwasserbehandlungsanlagen, Anlagen zur energieeffizienten Wärme- und Kälteversorgung, komplexe Energie- und Gebäudeleittechnik sowie energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Weiterhin werden investive Vorhaben im Gebäudebereich unterstützt, beispielsweise die Umsetzung hocheffizienter Gebäudekonzepte oder die energetische Sanierung von Baudenkmalen, jeweils inklusive einer qualifizierten energetischen Fachplanung sowie Bauberatung und -begleitung.

 

Neben diesen Einzelmaßnahmen werden Komplexmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen vorrangig von Kommunen auf Basis strategischer Konzepte bzw. Fachkonzepte sowie verbindlich beschlossener Arbeitsprogramme, Maßnahmen- oder Aktionspläne gefördert. Zuwendungsfähig sind auch erforderliche Managementleistungen. Im Vordergrund stehen individuell angepasste Lösungen, die einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

 

Im nicht-investiven Bereich sind Projekte förderbar, die die Erarbeitung weiterer konzeptioneller Grundlagen und Instrumente zum Inhalt haben. Darunter fallen unter anderem die Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award®, die Entwicklung eines komplexen kommunalen Energiemanagements sowie Initialberatungen zum Einstieg in spezielle Energieeffizienzfragen.

 

Förderfähig sind alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der energetischen Maßnahme erforderlich sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die geförderten Projekte dürfen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen. Gesetzliche energetische Standards müssen überschritten werden. Wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen, muss eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz und eine erhebliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes erzielt werden.
  • Nicht-investive Projekte müssen der Vorbereitung von Maßnahmen zur CO2-Minderung dienen.
  • Ausgenommen sind vergleichbare kommunale Projekte innerhalb ausgewiesener Fördergebiete der Nachhaltigen Stadtentwicklung.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt sowohl durch Antrags- als auch durch Aufrufverfahren. Im Antragsverfahren wird die Projektauswahl durch die bewilligende Stelle auf Grundlage der Beurteilung der Eignung und Zweckmäßigkeit zur Erreichung des Förderzwecks (CO2-Minderung, Einsparung Energieverbrauch) vorgenommen. Ist dem Förderverfahren ein Aufrufverfahren vorgeschaltet, erfolgt die Projektauswahl auf der Grundlage vorher bekanntgemachter Kriterien.

Projektauswahlkriterien

Vorrangig sollen solche Projekte umgesetzt werden, die gleichzeitig den Zielen regionaler integrierter Entwicklungsstrategien dienen oder in ein Energiekonzept eingebunden sind. Da die Förderung auf die Minderung der Treibhausgasemissionen abstellt, ist die Höhe der Reduktion der CO2-Emissionen das entscheidende Kriterium bei der Auswahl der investiven Maßnahmen.

 

Modellprojekte zeichnen sich aus durch:

  • Den Innovationsgrad der Maßnahme (über den Stand der Technik bzw. etablierte Prozessabläufe hinausgehend).
  • Ein besonderes Landesinteresse (besonderer Beitrag zu den Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012).
  • Eine besondere Vorbildwirkung.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 22.12.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021