Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen einschließlich vorbereitender Maßnahmen.
Förderziel
Ziel ist es, das CO2-Einsparpotenzial im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude zu erschließen. Den Kommunen kommt dabei eine Vorbildfunktion zu, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für die Daseinsvorsorge unterstützen und entwickeln Kommunen regionale innovative Lösungen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Management, Verwaltung, Qualitätsregelungen, Zertifizierungssysteme, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
- Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Unternehmen.
- Kommunale Verbandskörperschaften.
- Gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente öffentliche Gebäude und öffentliche Infrastrukturen einschließlich vorbereitender Maßnahmen sowie die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu gehören z. B. Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in Abwasserbehandlungsanlagen, Anlagen zur energieeffizienten Wärme- und Kälteversorgung, komplexe Energie- und Gebäudeleittechnik sowie energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Weiterhin werden investive Vorhaben im Gebäudebereich unterstützt, beispielsweise die Umsetzung hocheffizienter Gebäudekonzepte oder die energetische Sanierung von Baudenkmalen, jeweils inklusive einer qualifizierten energetischen Fachplanung sowie Bauberatung und -begleitung.
Neben diesen Einzelmaßnahmen werden Komplexmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen vorrangig von Kommunen auf Basis strategischer Konzepte bzw. Fachkonzepte sowie verbindlich beschlossener Arbeitsprogramme, Maßnahmen- oder Aktionspläne gefördert. Zuwendungsfähig sind auch erforderliche Managementleistungen. Im Vordergrund stehen individuell angepasste Lösungen, die einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Im nicht-investiven Bereich sind Projekte förderbar, die die Erarbeitung weiterer konzeptioneller Grundlagen und Instrumente zum Inhalt haben. Darunter fallen unter anderem die Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award®, die Entwicklung eines komplexen kommunalen Energiemanagements sowie Initialberatungen zum Einstieg in spezielle Energieeffizienzfragen.
Förderfähig sind alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der energetischen Maßnahme erforderlich sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die geförderten Projekte dürfen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen. Gesetzliche energetische Standards müssen überschritten werden. Wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen, muss eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz und eine erhebliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes erzielt werden.
- Nicht-investive Projekte müssen der Vorbereitung von Maßnahmen zur CO2-Minderung dienen.
- Ausgenommen sind vergleichbare kommunale Projekte innerhalb ausgewiesener Fördergebiete der Nachhaltigen Stadtentwicklung.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt sowohl durch Antrags- als auch durch Aufrufverfahren. Im Antragsverfahren wird die Projektauswahl durch die bewilligende Stelle auf Grundlage der Beurteilung der Eignung und Zweckmäßigkeit zur Erreichung des Förderzwecks (CO2-Minderung, Einsparung Energieverbrauch) vorgenommen. Ist dem Förderverfahren ein Aufrufverfahren vorgeschaltet, erfolgt die Projektauswahl auf der Grundlage vorher bekanntgemachter Kriterien.
Projektauswahlkriterien
Vorrangig sollen solche Projekte umgesetzt werden, die gleichzeitig den Zielen regionaler integrierter Entwicklungsstrategien dienen oder in ein Energiekonzept eingebunden sind. Da die Förderung auf die Minderung der Treibhausgasemissionen abstellt, ist die Höhe der Reduktion der CO2-Emissionen das entscheidende Kriterium bei der Auswahl der investiven Maßnahmen.
Modellprojekte zeichnen sich aus durch:
- Den Innovationsgrad der Maßnahme (über den Stand der Technik bzw. etablierte Prozessabläufe hinausgehend).
- Ein besonderes Landesinteresse (besonderer Beitrag zu den Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012).
- Eine besondere Vorbildwirkung.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 22.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2020