Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils des ÖPNV, der Binnenschifffahrt und des Radverkehrs am Modal Split sowie zur Schaffung einer leistungsfähigen, effizienten, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur.
Förderziel
Um das Reduktionsziel für den CO2-Ausstoß gemäß dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für den Verkehrssektor zu erreichen, sollen die Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Verringerung des Energieverbrauchs im Verkehr weiter erschlossen werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Je nach Fördergegenstand:
Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Nahverkehrsunternehmen und Unternehmen in Privatrechtsform als Träger, Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen bzw. geplanten Infrastruktureinrichtungen, Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden, und Universitäten in ganz Sachsen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Fördergegenstände sind:
- Verkehrstelematische Anlagen (Studien, Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Installation, Aufbau).
- Städtischer öffentlicher Personennahverkehr (Abbau von Zugangshemmnissen, Neu- und Ausbau urbaner Stadtbahnnetze (Instandhaltungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang nicht gefördert), Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen, die zur CO2-Verminderung beitragen), verkehrstelematische Maßnahmen zur Anschlusssicherung im ÖPNV.
- Radverkehr (Bau von straßenbegleitenden Radwegen an kommunalen und an Staatsstraßen sowie selbständigen kommunalen Radverkehrsanlagen).
- Binnenhäfen (Umschlagtechnik, logistische Systeme, Infrastruktur).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik gefordert. Grundsätzlich wird die Realisierung einer deutlichen CO2-Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand gefordert.
Bei der Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen kommen gestaffelte Fördersätze je nach energetischer Wirksamkeit zur Anwendung.
Projektauswahlkriterien
- Bei der Förderung von verkehrstelematischen Anlagen wird im Bereich der Umsetzung insbesondere Wert auf die Vernetzung von Teilsystemen gelegt. Studien, FuE sowie Pilotprojekte sollen eine umsetzungsorientierte Ausrichtung ausweisen.
- Im Bereich des Radverkehrs stellt die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen die Auswahlgrundlage dar. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Lückenschluss im Radverkehrsnetz.
- Bei den Binnenhäfen erfolgt ein bedarfsgerechter Ausbau der Infra- und Suprastrukturprojekte analog des Landesverkehrsplans 2025 unter Berücksichtigung multimodaler Beförderungsketten.
- Für den intermodalen Verkehr erfolgt die Auswahl in enger Anlehnung an den Landesverkehrsplan 2025.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023