Umweltfreundliche Verkehrsträger

EFRE (IWB)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils des ÖPNV, der Binnenschifffahrt und des Radverkehrs am Modal Split sowie zur Schaffung einer leistungsfähigen, effizienten, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur.

Förderziel

Um das Reduktionsziel für den CO2-Ausstoß gemäß dem Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 für den Verkehrssektor zu erreichen, sollen die Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Verringerung des Energieverbrauchs im Verkehr weiter erschlossen werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Je nach Fördergegenstand:
Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Nahverkehrsunternehmen und Unternehmen in Privatrechtsform als Träger, Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen bzw. geplanten Infrastruktureinrichtungen, Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden, und Universitäten in ganz Sachsen.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Fördergegenstände sind:

  • Verkehrstelematische Anlagen (Studien, Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Installation, Aufbau).
  • Städtischer öffentlicher Personennahverkehr (Abbau von Zugangshemmnissen, Neu- und Ausbau urbaner Stadtbahnnetze (Instandhaltungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang nicht gefördert), Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen, die zur CO2-Verminderung beitragen), verkehrstelematische Maßnahmen zur Anschlusssicherung im ÖPNV.
  • Radverkehr (Bau von straßenbegleitenden Radwegen an kommunalen und an Staatsstraßen sowie selbständigen kommunalen Radverkehrsanlagen).
  • Binnenhäfen (Umschlagtechnik, logistische Systeme, Infrastruktur).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik gefordert. Grundsätzlich wird die Realisierung einer deutlichen CO2-Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand gefordert.

 

Bei der Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen bzw. technischen Ausrüstungen kommen gestaffelte Fördersätze je nach energetischer Wirksamkeit zur Anwendung.

Projektauswahlkriterien

  • Bei der Förderung von verkehrstelematischen Anlagen wird im Bereich der Umsetzung insbesondere Wert auf die Vernetzung von Teilsystemen gelegt. Studien, FuE sowie Pilotprojekte sollen eine umsetzungsorientierte Ausrichtung ausweisen.
  • Im Bereich des Radverkehrs stellt die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen die Auswahlgrundlage dar. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Lückenschluss im Radverkehrsnetz.
  • Bei den Binnenhäfen erfolgt ein bedarfsgerechter Ausbau der Infra- und Suprastrukturprojekte analog des Landesverkehrsplans 2025 unter Berücksichtigung multimodaler Beförderungsketten.
  • Für den intermodalen Verkehr erfolgt die Auswahl in enger Anlehnung an den Landesverkehrsplan 2025.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Verkehrsverlagerung
  • Weitere Verkehrsoptimierung

Stand: Juli 2021