Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung und Inwertsetzung von belasteten Flächen, um Altlasten zu verringern.
Förderziel
Verringerung von bestehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt, die durch schadstoffbelastete Flächen verursacht werden und Senkung der Flächenneuinanspruchnahme.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Einrichtungen des privaten Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Vorhaben werden nur in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz umgesetzt. In Abgrenzung zum ELER kommt der EFRE in Orten bis 5.000 Einwohner nur dann zum Einsatz, wenn eine Umweltgefährdung vermieden wird.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Um bestehende Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch schadstoffbelastete Flächen zu verringern, werden mit dem Vorhaben Altlasten signifikant verringert, für deren Sanierung keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen wie etwa für Standorte mit Altlastenfreistellung oder Bundes- und Landesliegenschaften. Durch die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen sowie die Sanierung entstandener Grundwasserschäden, wird Umweltgefahren vorgebeugt bzw. werden diese beseitigt. Die vorgenutzten Flächen können damit wieder in den Flächenkreislauf einbezogen werden, um den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden oder den bilanziellen Anteil der nicht versiegelten Flächen zu erhöhen.
Mit der Umsetzung der Projekte werden Synergieeffekte erzielt, die wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region leisten. Im Ergebnis kann auch die Nachnutzung als Freifläche regional zur Verbesserung des Entwicklungspotenztials beitragen, z. B. in Regionen mit touristischen Entwicklungszielen. Außerdem können solche revitalisierten Flächen wieder ihre Funktion für die Grundwasserneubildung und die Reinigung des Niederschlagswassers erfüllen. Durch eine damit verbundene Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens wird mittelbar auch der Hochwasserschutz unterstützt.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden Projekte gefördert, wenn Handlungsbedarf zur Gefahrenbeseitigung festgestellt wurde oder wenn im Rahmen von konkreten Investitionen vorbelastete Flächen genutzt werden und dadurch Mehraufwand entsteht. Eine Förderung wird zudem nur dann gewährt, wenn die für den Schaden verantwortlichen Verursacher nicht ermittelt bzw. herangezogen werden können.
Projektauswahlkriterien
Die Maßnahmen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung der durch solche Belastungen verursachten Grundwasserschäden konzentrieren sich auf Gefahrenabwehrmaßnahmen entsprechend dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Anhand des bestehenden flächendeckenden Überblicks zur Altlastensituation in Sachsen werden die Gefahrenabwehrmaßnahmen priorisiert, um einen gezielten Einsatz der Fördermittel entsprechend der Dringlichkeit sicherzustellen. Mit Maßnahmen zur Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle wird eine aufgrund einer geplanten Nachnutzung akut werdende Gefährdung durch Schadstoffbelastungen beseitigt. Durch die Wiedernutzbarkeit der Flächen wird gleichzeitig die Neuinanspruchnahme von Flächen verringert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 05.03.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2020