Inwertsetzung von belasteten Flächen

EFRE (IWB)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung und Inwertsetzung von belasteten Flächen, um Altlasten zu verringern.

Förderziel

Verringerung von bestehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt, die durch schadstoffbelastete Flächen verursacht werden und Senkung der Flächenneuinanspruchnahme.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Einrichtungen des privaten Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Vorhaben werden nur in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz umgesetzt. In Abgrenzung zum ELER kommt der EFRE in Orten bis 5.000 Einwohner nur dann zum Einsatz, wenn eine Umweltgefährdung vermieden wird.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Um bestehende Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch schadstoffbelastete Flächen zu verringern, werden mit dem Vorhaben Altlasten signifikant verringert, für deren Sanierung keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen wie etwa für Standorte mit Altlastenfreistellung oder Bundes- und Landesliegenschaften. Durch die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen sowie die Sanierung entstandener Grundwasserschäden, wird Umweltgefahren vorgebeugt bzw. werden diese beseitigt. Die vorgenutzten Flächen können damit wieder in den Flächenkreislauf einbezogen werden, um den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden oder den bilanziellen Anteil der nicht versiegelten Flächen zu erhöhen.

 

Mit der Umsetzung der Projekte werden Synergieeffekte erzielt, die wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region leisten. Im Ergebnis kann auch die Nachnutzung als Freifläche regional zur Verbesserung des Entwicklungspotenztials beitragen, z. B. in Regionen mit touristischen Entwicklungszielen. Außerdem können solche revitalisierten Flächen wieder ihre Funktion für die Grundwasserneubildung und die Reinigung des Niederschlagswassers erfüllen. Durch eine damit verbundene Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens wird mittelbar auch der Hochwasserschutz unterstützt.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden Projekte gefördert, wenn Handlungsbedarf zur Gefahrenbeseitigung festgestellt wurde oder wenn im Rahmen von konkreten Investitionen vorbelastete Flächen genutzt werden und dadurch Mehraufwand entsteht. Eine Förderung wird zudem nur dann gewährt, wenn die für den Schaden verantwortlichen Verursacher nicht ermittelt bzw. herangezogen werden können.

Projektauswahlkriterien

Die Maßnahmen zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung der durch solche Belastungen verursachten Grundwasserschäden konzentrieren sich auf Gefahrenabwehrmaßnahmen entsprechend dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Anhand des bestehenden flächendeckenden Überblicks zur Altlastensituation in Sachsen werden die Gefahrenabwehrmaßnahmen priorisiert, um einen gezielten Einsatz der Fördermittel entsprechend der Dringlichkeit sicherzustellen. Mit Maßnahmen zur Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle wird eine aufgrund einer geplanten Nachnutzung akut werdende Gefährdung durch Schadstoffbelastungen beseitigt. Durch die Wiedernutzbarkeit der Flächen wird gleichzeitig die Neuinanspruchnahme von Flächen verringert.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 05.03.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021