Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden verschiedenste Einzelmaßnahmen in Städten bzw. Stadtquartieren, die in einem umfassenden Sinn durch sich überlagernde städtebauliche, wirtschaftliche, ökologische oder soziale Problemlagen benachteiligt sind.
Förderziel
Die Förderung liefert einen Beitrag zur Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012. Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen bestehende Benachteiligungen einzelner Stadtquartiere gemessen an den Entwicklungsständen der Gesamtstädte bzw. der Abstand kleiner und mittelgroßer Städte mit Benachteiligungen zu den tendenziell wachsenden Ballungsräumen abgebaut werden. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen in den ausgewählten Stadtquartieren gezielt zu verbessern, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfall unter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnung und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich.
Förderfähige Gebietskulisse
Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE kommen nur in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern in Betracht.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Im Rahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung besteht die Möglichkeit, einen Stadtentwicklungsfonds als innovatives Finanzinstrument ergänzend einzusetzen. Falls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird eine Ex-ante-Bewertung entsprechend Artikel 37 Absatz 2 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durchgeführt und die Ergebnisse bei der Umsetzung des Finanzinstruments berücksichtigt.
Beschreibung
Die Maßnahme "Integrierte Stadtentwicklung (ISE)" wird auf der Homepage zum EFRE in Sachsen beschrieben. Hier ist folgende zusammenfassende Information aufgeführt:
"Es werden Städte bzw. Stadtquartiere gefördert, die in einem umfassenden Sinn durch sich überlagernde städtebauliche, wirtschaftliche, ökologische oder soziale Problemlagen benachteiligt sind. Hier bestehen im Rahmen eines integrierten Ansatzes Fördermöglichkeiten für verschiedenste Einzelmaßnahmen. Dabei zielt die Förderung im Wesentlichen auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Stadtquartier, die Verbesserung des kulturtouristischen Angebots, die Nutzbarmachung brachliegender Flächen und die Reduzierung der Abwanderung aus den betroffenen Stadtquartieren. Die Fördergebiete werden im Zuge eines Wettbewerbs voraussichtlich noch im Jahr 2015 ermittelt."
Im Operationellen Programm sind mögliche Fördergegenstände ausführlich beschrieben (Prioritätsachse E "Nachhaltige Stadtentwicklung", ab S. 94).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung im Rahmen dieser Investitionspriorität als Bestandteil der Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte, sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK), welches neben der Gebietsanalyse ein umfassendes, aus verschiedenen Handlungsfeldern zusammengesetztes Maßnahmenpaket aufzeigt, das in seiner Gesamtheit geeignet sein muss, die bestehenden wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demografischen und/oder sozialen Defizite abzubauen und eine positive Gebietsentwicklung zu befördern. Darin sind konzeptionelle Aussagen zu allen von den Städten ausgewählten Thematischen Zielen in den benachteiligten Stadtquartieren zu treffen, insbesondere zu der geplanten Reduzierung von CO2-Emissionen im Vergleich zum Ausgangszustand. Das teilräumliche IHK muss zudem mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen.
Die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft und anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess ist durch die Kommune sicherzustellen und zu steuern. Die Planungshoheit, die Projektauswahl, die Vorbereitung sowie die spätere Realisierung der Einzelprojekte werden damit vollständig auf die kommunale Ebene delegiert.
Auswahlverfahren
Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Stadtquartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele vorzuschlagen. Diese reichen integrierte Handlungskonzepte (IHK) ein. Die Bewilligungsstelle bewertet die eingegangenen IHK anhand eines einheitlichen Bewertungssystems und erarbeitet einen Fördervorschlag. Dieser wird in einem interministeriellen Lenkungsausschuss beraten. Über die Aufnahme der IHK in die Förderung entscheidet unter Zugrundelegung des Fördervorschlages der Fondsbewirtschafter.
Projektauswahlkriterien
Unter den eingegangenen IHK kommen diejenigen für eine Förderung in Betracht, die die dargestellten komplexen Herausforderungen und Problemlagen unter Berücksichtigung der für die Förderperiode 2014-2020 vorgegebenen Thematischen Ziele und Fördermöglichkeiten am wirkungsvollsten angehen.
Weiterführende Informationen zu Projektauswahlkriterien in den verschiedenen förderfähigen Themenbereichen (Investitionsprioritäten) finden Sie im Operationellen Programm in der Prioritätsachse "Nachhaltige Stadtentwicklung" auf den Seiten 102f., 106, 111 und 117.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.04.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2020
Sonstiges
Im Vorhaben ISE ist die Einbindung des ESF mit nicht-investiven, speziell auf Stadtentwicklungsbedarfe ausgerichteten ESF-Förderinhalten im Thematischen Ziel 9 gewünscht, jedoch nicht zwingend. Die Städte sind im Vorhaben ISE explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten auszuschöpfen und im IHK zu verankern. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden.