Die Aufnahme von Gemeinden in das Programm ist abgeschlossen.
Weitere Aufnahmen sind nicht vorgesehen.

Integrierte Stadtentwicklung (ISE)

EFRE (IWB)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden verschiedenste Einzelmaßnahmen in Städten bzw. Stadtquartieren, die in einem umfassenden Sinn durch sich überlagernde städtebauliche, wirtschaftliche, ökologische oder soziale Problemlagen benachteiligt sind.

Förderziel

Die Förderung liefert einen Beitrag zur Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012. Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen bestehende Benachteiligungen einzelner Stadtquartiere gemessen an den Entwicklungsständen der Gesamtstädte bzw. der Abstand kleiner und mittelgroßer Städte mit Benachteiligungen zu den tendenziell wachsenden Ballungsräumen abgebaut werden. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen in den ausgewählten Stadtquartieren gezielt zu verbessern, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfall unter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnung und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich.

Förderfähige Gebietskulisse

Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE kommen nur in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern in Betracht.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Im Rahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung besteht die Möglichkeit, einen Stadtentwicklungsfonds als innovatives Finanzinstrument ergänzend einzusetzen. Falls von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, wird eine Ex-ante-Bewertung entsprechend Artikel 37 Absatz 2 der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durchgeführt und die Ergebnisse bei der Umsetzung des Finanzinstruments berücksichtigt.

Beschreibung

Die Maßnahme "Integrierte Stadtentwicklung (ISE)" wird auf der Homepage zum EFRE in Sachsen beschrieben. Hier ist folgende zusammenfassende Information aufgeführt:

 

"Es werden Städte bzw. Stadtquartiere gefördert, die in einem umfassenden Sinn durch sich überlagernde städtebauliche, wirtschaftliche, ökologische oder soziale Problemlagen benachteiligt sind. Hier bestehen im Rahmen eines integrierten Ansatzes Fördermöglichkeiten für verschiedenste Einzelmaßnahmen. Dabei zielt die Förderung im Wesentlichen auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Stadtquartier, die Verbesserung des kulturtouristischen Angebots, die Nutzbarmachung brachliegender Flächen und die Reduzierung der Abwanderung aus den betroffenen Stadtquartieren. Die Fördergebiete werden im Zuge eines Wettbewerbs voraussichtlich noch im Jahr 2015 ermittelt."

 

Im Operationellen Programm sind mögliche Fördergegenstände ausführlich beschrieben (Prioritätsachse E "Nachhaltige Stadtentwicklung", ab S. 94).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung im Rahmen dieser Investitionspriorität als Bestandteil der Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte, sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK), welches neben der Gebietsanalyse ein umfassendes, aus verschiedenen Handlungsfeldern zusammengesetztes Maßnahmenpaket aufzeigt, das in seiner Gesamtheit geeignet sein muss, die bestehenden wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demografischen und/oder sozialen Defizite abzubauen und eine positive Gebietsentwicklung zu befördern. Darin sind konzeptionelle Aussagen zu allen von den Städten ausgewählten Thematischen Zielen in den benachteiligten Stadtquartieren zu treffen, insbesondere zu der geplanten Reduzierung von CO2-Emissionen im Vergleich zum Ausgangszustand. Das teilräumliche IHK muss zudem mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen.

 

Die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft und anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess ist durch die Kommune sicherzustellen und zu steuern. Die Planungshoheit, die Projektauswahl, die Vorbereitung sowie die spätere Realisierung der Einzelprojekte werden damit vollständig auf die kommunale Ebene delegiert.

Auswahlverfahren

Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Stadtquartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele vorzuschlagen. Diese reichen integrierte Handlungskonzepte (IHK) ein. Die Bewilligungsstelle bewertet die eingegangenen IHK anhand eines einheitlichen Bewertungssystems und erarbeitet einen Fördervorschlag. Dieser wird in einem interministeriellen Lenkungsausschuss beraten. Über die Aufnahme der IHK in die Förderung entscheidet unter Zugrundelegung des Fördervorschlages der Fondsbewirtschafter.

Projektauswahlkriterien

Unter den eingegangenen IHK kommen diejenigen für eine Förderung in Betracht, die die dargestellten komplexen Herausforderungen und Problemlagen unter Berücksichtigung der für die Förderperiode 2014-2020 vorgegebenen Thematischen Ziele und Fördermöglichkeiten am wirkungsvollsten angehen.

 

Weiterführende Informationen zu Projektauswahlkriterien in den verschiedenen förderfähigen Themenbereichen (Investitionsprioritäten) finden Sie im Operationellen Programm in der Prioritätsachse "Nachhaltige Stadtentwicklung" auf den Seiten 102f., 106, 111 und 117.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 14.04.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Sonstiges

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung des ESF mit nicht-investiven, speziell auf Stadtentwicklungsbedarfe ausgerichteten ESF-Förderinhalten im Thematischen Ziel 9 gewünscht, jedoch nicht zwingend. Die Städte sind im Vorhaben ISE explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten auszuschöpfen und im IHK zu verankern. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Für den EFRE gilt:

Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen die Wohn- und Lebensbedingungen in ausgewählten Stadtquartieren gezielt verbessert werden, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken.

 

Die Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte, sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen. Für die Bestimmung der Benachteiligung werden geeignete Kriterien herangezogen, z. B. die Bevölkerungsentwicklung, die Altersstruktur und die Quote an SGB II-Empfängern. Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Quartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele in Form eines integrierten Handlungskonzepts (IHK) vorzuschlagen. Das IHK muss mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung des ESF mit nicht-investiven, speziell auf Stadtentwicklungsbedarfe ausgerichteten ESF-Förderinhalten im Thematischen Ziel 9 gewünscht, jedoch nicht zwingend. Die Städte sind im Vorhaben ISE explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten auszuschöpfen und im IHK zu verankern. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft sowie anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess durch die Kommune sicherzustellen. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung werden mit dem EFRE durch die Kombination von Fördermöglichkeiten aus bis zu drei, mindestens aber zwei verschiedenen Thematischen Zielen in jedem geförderten Stadtentwicklungskonzept durchgeführt.

 

In Anlehnung an den bereits im EFRE erfolgreich praktizierten Ansatz der gebietsbezogenen Stadtentwicklungsförderung soll auch im ESF die Umsetzung integrierter Vorhaben für nachhaltige Stadtentwicklung mit einem territorialen Bezug erfolgen. Im Fokus der ESF-Förderung stehen dabei Stadtgebiete mit spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen.

 

Im Vorhaben IBE ist die Einbindung des ESF nicht vorgesehen. Die Förderung des Vorhabens Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) wird mittels öffentlicher Ausschreibung bekanntgemacht. Die Revitalisierung der Fläche in Verbindung mit einer Nutzbarmachung muss von Bedeutung für die Stadtentwicklung sein und im Einklang mit der Raumordnung stehen. Für eine Förderung muss die Stadt über einen Fachteil „Brachen" innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK verfügen. Soweit eine Maßnahme der IBE in Kombination der IP 6e (EFRE-OP, S. 106ff.) mit der IP 4e (EFRE-OP, S. 99ff.) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum INSEK ableiten lassen. Wird die IP 9b (EFRE-OP, S. 113ff.) als Kombinationsmöglichkeit zur IP 6e herangezogen, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. Die Förderung kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabenbereichs ISE befindet.

 

Sowohl die Auswahl der Fördergebiete, die strategisch-konzeptionelle Vorbereitung der Gesamtmaßnahmen als auch die Auswahl der einzelnen Projekte liegen in direkter kommunaler Verantwortung.

Fonds

EFRE, Einbindung des ESF im Vorhaben ISE möglich.

Fördergebietseingrenzung

Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung
  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte
  • Erarbeitung von Mobilitätskonzepten
  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung

Stand: Juli 2021