Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die (Re-)Vitalisierung städtischer Brachflächen in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung der Quartiere.
Förderziel
Liefert einen Beitrag zur Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012. Die vorhandenen Brachflächen sollen nachhaltig entwickelt, bauliche Missstände, Gefahrenquellen sowie Umweltschäden beseitigt und damit einhergehende Abwertungstendenzen in städtischen Gebieten gestoppt werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfall unter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnung und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung ist begrenzt auf die Übergangsregionen Chemnitz und Dresden.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfen.
Beschreibung
Die Maßnahme "Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE)" wird auf der Homepage zum EFRE in Sachsen beschrieben. Hier ist folgende zusammenfassende Information aufgeführt:
"In diesem Bereich werden Städte gefördert, die speziell aufgrund vorhandener Brachflächen von Abwertungstendenzen betroffen sind. Durch die gezielte Förderung der (Re-)Vitalisierung der Brachflächen in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung werden die Flächen für die Stadtentwicklung wieder nutzbar gemacht und in den Flächenkreislauf integriert. Die IBE kommt ausschließlich in den Regionen Dresden und Chemnitz zum Tragen."
Im Operationellen Programm sind mögliche Fördergegenstände ausführlich beschrieben (Prioritätsachse E "Nachhaltige Stadtentwicklung", ab S. 94).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Im Vorhaben IBE werden die Projekte auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes durchgeführt und gefördert. Eine Förderung wird nur gewährt, soweit die Kommune über einen Fachteil „Brachen“ innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) verfügt. Die Maßnahme muss den darin beschriebenen städtebaulichen Zielstellungen der Kommune entsprechen.
Die Förderung im Vorhaben „Integrierte Brachflächenentwicklung“ kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Integrierten Stadtentwicklung befindet. Die in dieser Investitionspriorität umzusetzenden Projekte müssen geeignet sein, den Bestand unsanierter Brachflächen in den städtischen Gebieten (außerhalb der ausgewählten Stadtquartiere des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung "ISE") zu mindern. Die (Re-)Vitalisierung der Brachflächen erfolgt in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes (vgl. OP, S. 99f., Investitionspriorität 4e) oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung (vgl. OP, S. 113f., Investitionspriorität 9b). Die Förderung im Vorhaben IBE kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabens ISE befindet.
Soweit im Vorhaben IBE eine Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme als Kombination der Investitionspriorität 6e (OP, S. 108f.) mit der IP 4e umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum gesamtstädtischen INSEK ableiten lassen.
Soweit im Vorhaben IBE die IP 9b als Kombinationsmöglichkeit zur IP 6e herangezogen wird, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen.
Die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft und anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess ist durch die Kommune sicherzustellen und zu steuern. Die Planungshoheit, die Projektauswahl, die Vorbereitung sowie die spätere Realisierung der Einzelprojekte werden damit vollständig auf die kommunale Ebene delegiert.
Auswahlverfahren
Die Ausschreibung des Förderprogramms erfolgte am 30. April 2015 im Sächsischen Amtsblatt. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
Im Förderantrag hat die antragstellende Kommune den konkret bestehenden Missstand zu beschreiben und gleichzeitig aufzuzeigen, welche Strategien zur Behebung der Defizite führen sollen. Soweit eine Maßnahme als Kombination der IP 6e mit der IP 4e (vgl. OP, S. 99f.) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum INSEK ableiten lassen.
Die Bewilligungsstelle bewertet die Anträge auf Förderfähigkeit sowie in Verbindung mit den konzeptionellen Ausführungen in den Fachteilen „Brachen“ und „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ des jeweiligen INSEK und erarbeitet einen Fördervorschlag. Dieser wird in einem interministeriellen Lenkungsausschuss beraten. Über die Aufnahme der Anträge in die Förderung entscheidet unter Zugrundelegung des Fördervorschlages der Fondsbewirtschafter.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.04.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2020