Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE)

EFRE (IWB)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die (Re-)Vitalisierung städtischer Brachflächen in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung der Quartiere.

Förderziel

Liefert einen Beitrag zur Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012. Die vorhandenen Brachflächen sollen nachhaltig entwickelt, bauliche Missstände, Gefahrenquellen sowie Umweltschäden beseitigt und damit einhergehende Abwertungstendenzen in städtischen Gebieten gestoppt werden.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Städte. Diese können die Zuwendung im Bedarfsfall unter Einhaltung aller Bestimmungen der ESI-Verordnung und der weiteren zuwendungsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen auch an nicht-kommunale Maßnahmenträger weiterleiten. Dies können z. B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen sein. Die Kommune bleibt für alle im Zuwendungsbescheid genannten Aufgaben und Verpflichtungen verantwortlich.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung ist begrenzt auf die Übergangsregionen Chemnitz und Dresden.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfen.

Beschreibung

Die Maßnahme "Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE)" wird auf der Homepage zum EFRE in Sachsen beschrieben. Hier ist folgende zusammenfassende Information aufgeführt:

"In diesem Bereich werden Städte gefördert, die speziell aufgrund vorhandener Brachflächen von Abwertungstendenzen betroffen sind. Durch die gezielte Förderung der (Re-)Vitalisierung der Brachflächen in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung werden die Flächen für die Stadtentwicklung wieder nutzbar gemacht und in den Flächenkreislauf integriert. Die IBE kommt ausschließlich in den Regionen Dresden und Chemnitz zum Tragen."

 

Im Operationellen Programm sind mögliche Fördergegenstände ausführlich beschrieben (Prioritätsachse E "Nachhaltige Stadtentwicklung", ab S. 94).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Im Vorhaben IBE werden die Projekte auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes durchgeführt und gefördert. Eine Förderung wird nur gewährt, soweit die Kommune über einen Fachteil „Brachen“ innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) verfügt. Die Maßnahme muss den darin beschriebenen städtebaulichen Zielstellungen der Kommune entsprechen.

 

Die Förderung im Vorhaben „Integrierte Brachflächenentwicklung“ kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Integrierten Stadtentwicklung befindet. Die in dieser Investitionspriorität umzusetzenden Projekte müssen geeignet sein, den Bestand unsanierter Brachflächen in den städtischen Gebieten (außerhalb der ausgewählten Stadtquartiere des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung "ISE") zu mindern. Die (Re-)Vitalisierung der Brachflächen erfolgt in Verbindung mit Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes (vgl. OP, S. 99f., Investitionspriorität 4e) oder zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung (vgl. OP, S. 113f., Investitionspriorität 9b). Die Förderung im Vorhaben IBE kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabens ISE befindet.

 

Soweit im Vorhaben IBE eine Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme als Kombination der Investitionspriorität 6e (OP, S. 108f.) mit der IP 4e umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum gesamtstädtischen INSEK ableiten lassen.

 

Soweit im Vorhaben IBE die IP 9b als Kombinationsmöglichkeit zur IP 6e herangezogen wird, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen.

 

Die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft und anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess ist durch die Kommune sicherzustellen und zu steuern. Die Planungshoheit, die Projektauswahl, die Vorbereitung sowie die spätere Realisierung der Einzelprojekte werden damit vollständig auf die kommunale Ebene delegiert.

Auswahlverfahren

Die Ausschreibung des Förderprogramms erfolgte am 30. April 2015 im Sächsischen Amtsblatt. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

 

Im Förderantrag hat die antragstellende Kommune den konkret bestehenden Missstand zu beschreiben und gleichzeitig aufzuzeigen, welche Strategien zur Behebung der Defizite führen sollen. Soweit eine Maßnahme als Kombination der IP 6e mit der IP 4e (vgl. OP, S. 99f.) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum INSEK ableiten lassen.

 

Die Bewilligungsstelle bewertet die Anträge auf Förderfähigkeit sowie in Verbindung mit den konzeptionellen Ausführungen in den Fachteilen „Brachen“ und „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ des jeweiligen INSEK und erarbeitet einen Fördervorschlag. Dieser wird in einem interministeriellen Lenkungsausschuss beraten. Über die Aufnahme der Anträge in die Förderung entscheidet unter Zugrundelegung des Fördervorschlages der Fondsbewirtschafter.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 14.04.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Für den EFRE gilt:

Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen die Wohn- und Lebensbedingungen in ausgewählten Stadtquartieren gezielt verbessert werden, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken.

 

Die Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte, sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen. Für die Bestimmung der Benachteiligung werden geeignete Kriterien herangezogen, z. B. die Bevölkerungsentwicklung, die Altersstruktur und die Quote an SGB II-Empfängern. Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Quartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele in Form eines integrierten Handlungskonzepts (IHK) vorzuschlagen. Das IHK muss mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung des ESF mit nicht-investiven, speziell auf Stadtentwicklungsbedarfe ausgerichteten ESF-Förderinhalten im Thematischen Ziel 9 gewünscht, jedoch nicht zwingend. Die Städte sind im Vorhaben ISE explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten auszuschöpfen und im IHK zu verankern. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft sowie anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess durch die Kommune sicherzustellen. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung werden mit dem EFRE durch die Kombination von Fördermöglichkeiten aus bis zu drei, mindestens aber zwei verschiedenen Thematischen Zielen in jedem geförderten Stadtentwicklungskonzept durchgeführt.

 

In Anlehnung an den bereits im EFRE erfolgreich praktizierten Ansatz der gebietsbezogenen Stadtentwicklungsförderung soll auch im ESF die Umsetzung integrierter Vorhaben für nachhaltige Stadtentwicklung mit einem territorialen Bezug erfolgen. Im Fokus der ESF-Förderung stehen dabei Stadtgebiete mit spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen.

 

Im Vorhaben IBE ist die Einbindung des ESF nicht vorgesehen. Die Förderung des Vorhabens Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) wird mittels öffentlicher Ausschreibung bekanntgemacht. Die Revitalisierung der Fläche in Verbindung mit einer Nutzbarmachung muss von Bedeutung für die Stadtentwicklung sein und im Einklang mit der Raumordnung stehen. Für eine Förderung muss die Stadt über einen Fachteil „Brachen" innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK verfügen. Soweit eine Maßnahme der IBE in Kombination der IP 6e (EFRE-OP, S. 106ff.) mit der IP 4e (EFRE-OP, S. 99ff.) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum INSEK ableiten lassen. Wird die IP 9b (EFRE-OP, S. 113ff.) als Kombinationsmöglichkeit zur IP 6e herangezogen, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. Die Förderung kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabenbereichs ISE befindet.

 

Sowohl die Auswahl der Fördergebiete, die strategisch-konzeptionelle Vorbereitung der Gesamtmaßnahmen als auch die Auswahl der einzelnen Projekte liegen in direkter kommunaler Verantwortung.

Fonds

EFRE, Einbindung des ESF im Vorhaben ISE möglich.

Fördergebietseingrenzung

Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021