Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Im Rahmen eines Sonderprogramms des Freistaats Bayern zur energetischen Sanierung staatlicher Liegenschaften sollen Sanierungsmaßnahmen deutlich beschleunigt und intensiviert werden.
Förderziel
Beitrag zu den Zielen von Europa 2020 und zur Erreichung der Klimaschutzziele Bayerns. Die beteiligten Gebietskörperschaften können hierüber eine gesellschaftliche Vorbild- und Impulsgeberfunktion übernehmen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Beschreibung
Sanierungsmaßnahmen sollen deutlich beschleunigt und intensiviert werden. Die Sanierungsmaßnahmen erfassen sowohl die Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik. Es erfolgt zudem ein verstärkter Einsatz regenerativer Energien. Im Fokus der Maßnahmen stehen ausschließlich staatliche Gebäude (u. a. Gebäude von Universitäten, Fachhochschulen, der Verwaltung oder der Justiz).
Bei zahlreichen staatlichen Bestandsbauten liegt ein hohes Potenzial zur Energieeinsparung vor. Vor allem, wenn kein aktueller Umbau- oder Renovierungsbedarf besteht, wird oft kein Anlass gesehen, allein aus Gründen der Energieeinsparung entsprechende Investitionen vorzunehmen. Im Rahmen dieses spezifischen Ziels sollen daher v. a. Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, deren Realisierung im Rahmen bestehender nationaler Programme nicht möglich wäre. Insbesondere sollen Projekte realisiert werden, die im Grenzbereich der Wirtschaftlichkeit liegen, aber ein hohes Energieeinsparpotenzial aufweisen.
Zielgruppe
Gebietskörperschaften.
Projektauswahlkriterien
Die Förderung orientiert sich an den nachfolgenden vier allgemeinen Kriterien (hierfür bitte die Förderinformationen auf der Webseite des EFRE Bayern bzw. die Angaben im Operationellen Programm, ab S. 82 beachten; bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an den Ansprechpartner im Förderreferat):
- Inhaltliche Kriterien.
- Geographische Kriterien.
- Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien.
- Rechtliche Kriterien.
Weitere maßnahmenspezifische Projektauswahlkriterien:
- Ein Ergebnis wird angestrebt, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.
- Maßnahmen ergänzen sinnvoll nationale Förderprogramme.
- Es werden Vorbilder zur Nachahmung geschaffen.
- Integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel versprechen eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung.
Die Maßnahmen zur kommunalen Energieeffizienz werden darüber hinaus nach Möglichkeit in einem Wettbewerbsverfahren für integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen ausgewählt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023