Weitere Projektaufrufe sind nicht vorgesehen.
Eine weitere Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Kommunale Energieeffizienz

EFRE (IWB)

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Unterstützung kommunaler Energieeffizienzmaßnahmen, um Vorhaben vor allem zur Reduktion der CO2-Emissionen nachhaltig umzusetzen.

Förderziel

Reduktion der CO2-Emissionen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Beschreibung

Im Rahmen der Unterstützung kommunaler Energieeffizienzmaßnahmen sollen durch die Städtebauförderung Kommunen dabei begleitet werden, Vorhaben vor allem zur Reduktion der CO2-Emissionen nachhaltig umzusetzen. Dabei können für geeignete Erneuerungsgebiete – idealerweise aufeinander abgestimmte – Fördermaßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen unterstützt werden, bspw.:

  • Entwicklung und Umsetzung von integrierten kommunalen Energieleitplänen zur CO2-Einsparung.
  • Konzeption von Maßnahmen zur Ersetzung der fossilen Wärmeerzeugung durch regenerative Anlagen.
  • Anschubfinanzierung für unrentierliche Kosten beim Aufbau von Wärmeverteilernetzen und -anschlüssen.
  • Maßnahmen der CO2- Einsparung bei der öffentlichen Infrastruktur und bei öffentlichen Gebäuden (als Leuchtturmprojekte, insbesondere auch CO2-Einsparung durch Sanierung statt Neubau („graue Energie“)).

Zielgruppe

Gebietskörperschaften

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Geeignetes Erneuerungsgebiet.

Projektauswahlkriterien

Die Förderung orientiert sich an den nachfolgenden vier allgemeinen Kriterien (hierfür bitte die Förderinformationen auf der Webseite des EFRE Bayern bzw. die Angaben im Operationellen Programm, S. 83ff beachten; bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an den Ansprechpartner im Förderreferat):

  • Inhaltliche Kriterien.
  • Geographische Kriterien.
  • Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien.
  • Rechtliche Kriterien.

 

Weitere maßnahmenspezifische Projektauswahlkriterien:

  • Ein Ergebnis wird angestrebt, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.
  • Maßnahmen ergänzen sinnvoll nationale Förderprogramme.
  • Es werden Vorbilder zur Nachahmung geschaffen.
  • Integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel versprechen eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung.

 

Die Maßnahmen zur kommunalen Energieeffizienz werden darüber hinaus nach Möglichkeit in einem Wettbewerbsverfahren für integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen ausgewählt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Die Maßnahmen zur kommunalen Energieeffizienz werden auch im Rahmen integrierter interkommunaler Entwicklungskonzepte (IRE) umgesetzt (siehe dazu Prioritätsachse 5).

Art des raumbezogenen Ansatzes

Weitere integrierte Entwicklungsansätze

Kurzbeschreibung

Verankert ist der Beitrag zur integrierten territorialen Entwicklung vor allem durch die zweite strategische Programmlinie „Zukunftsfähige regionale Wirtschaftsräume“ (regionalpolitische Orientierung).

Beschreibung

Besonders sichtbar wird der integrierte Ansatz zur territorialen Entwicklung in der Umsetzung integrierter nachhaltiger Stadt-Umland-Entwicklungskonzepte, die grundsätzlich durch interkommunale Kooperationen innerhalb funktionaler Räume erfolgt. Dabei sollen die geförderten Projekte u. a. die wichtigsten identifizierten sozioökonomischen Herausforderung dieser Räume angehen und nach Ende der Förderung weiter bestehen können.

 

Das zentrale Element zur Auswahl der Entwicklungskonzepte interkommunaler Kooperationen wird ein begleitetes Wettbewerbsverfahren sein. Damit wird sichergestellt, dass für diese funktionalen Räume nachhaltige, integrierte Konzepte geschaffen und umgesetzt werden. Dieser Ansatz zeichnet sich durch eine umfassende Beteiligung der lokalen und regionalen Ebene aus, welche die integrierten Konzepte eigenständig erstellt, die Auswahl der Projekte vornimmt und u. a. über die kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertreter in den anschließenden Auswahlprozess eingebunden wird. Auch für die Querschnittziele sind Vertreter im Auswahlgremium berücksichtigt. Entscheidend ist, dass die Initiativen stets aus dem Raum selbst kommen und so maßgeblich auf dem Freiwilligkeits- und Bottom-up-Prinzip basieren. Nur wenn die jeweiligen Regionen eigenständig die für die Förderbereiche erforderlichen Entwicklungsschwerpunkte formulieren, ist eine nachhaltige Umsetzung garantiert.

Fonds

EFRE; flankierend können auch Maßnahmen aus dem bayerischen ESF- und ELER-Programm hinzukommen.

Fördergebietseingrenzung

Die Abgrenzung eines EFRE-Schwerpunktgebiets einhergehend mit einer Mittelkonzentration zugunsten dieser Region sowie die regionalen Abstufungen beim Zugang zu einzelnen Maßnahmengruppen des Programms sind Ausdruck einer an den regional unterschiedlichen Bedürfnissen ausgerichteten territorialen Entwicklungsstrategie.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte
  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021