Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Unterstützung kommunaler Energieeffizienzmaßnahmen, um Vorhaben vor allem zur Reduktion der CO2-Emissionen nachhaltig umzusetzen.
Förderziel
Reduktion der CO2-Emissionen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Beschreibung
Im Rahmen der Unterstützung kommunaler Energieeffizienzmaßnahmen sollen durch die Städtebauförderung Kommunen dabei begleitet werden, Vorhaben vor allem zur Reduktion der CO2-Emissionen nachhaltig umzusetzen. Dabei können für geeignete Erneuerungsgebiete – idealerweise aufeinander abgestimmte – Fördermaßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen unterstützt werden, bspw.:
- Entwicklung und Umsetzung von integrierten kommunalen Energieleitplänen zur CO2-Einsparung.
- Konzeption von Maßnahmen zur Ersetzung der fossilen Wärmeerzeugung durch regenerative Anlagen.
- Anschubfinanzierung für unrentierliche Kosten beim Aufbau von Wärmeverteilernetzen und -anschlüssen.
- Maßnahmen der CO2- Einsparung bei der öffentlichen Infrastruktur und bei öffentlichen Gebäuden (als Leuchtturmprojekte, insbesondere auch CO2-Einsparung durch Sanierung statt Neubau („graue Energie“)).
Zielgruppe
Gebietskörperschaften
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Geeignetes Erneuerungsgebiet.
Projektauswahlkriterien
Die Förderung orientiert sich an den nachfolgenden vier allgemeinen Kriterien (hierfür bitte die Förderinformationen auf der Webseite des EFRE Bayern bzw. die Angaben im Operationellen Programm, S. 83ff beachten; bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an den Ansprechpartner im Förderreferat):
- Inhaltliche Kriterien.
- Geographische Kriterien.
- Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien.
- Rechtliche Kriterien.
Weitere maßnahmenspezifische Projektauswahlkriterien:
- Ein Ergebnis wird angestrebt, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.
- Maßnahmen ergänzen sinnvoll nationale Förderprogramme.
- Es werden Vorbilder zur Nachahmung geschaffen.
- Integrierte örtliche sowie überörtliche Maßnahmenbündel versprechen eine hohe Effektivität und Ressourcennutzung.
Die Maßnahmen zur kommunalen Energieeffizienz werden darüber hinaus nach Möglichkeit in einem Wettbewerbsverfahren für integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen ausgewählt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Die Maßnahmen zur kommunalen Energieeffizienz werden auch im Rahmen integrierter interkommunaler Entwicklungskonzepte (IRE) umgesetzt (siehe dazu Prioritätsachse 5).