Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen als Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel.
Förderziel
Unterstützung des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020plus. Ziel ist es bis 2020 mindestens 250 km Hochwasserschutzanlagen zu sanieren bzw. neu zu errichten.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit (ohne Planungsregion 14).
Art der Unterstützung
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss
Beschreibung
Unterstützt werden insbesondere die Planung und Umsetzung von staatlichen Hochwasserschutzvorhaben sowie die Nachrüstung von Hochwasserschutzanlagen zum Schutz von Siedlungsgebieten und Infrastruktur. Dabei werden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Nachrüstung des Deichsystems.
- Bau von Deichverteidigungswegen und deren Anbindung an das öffentliche Wegenetz.
- Herstellung eines Hochwasserschutzes für Siedlungsbereiche.
- Schaffung, Verbesserung bzw. Reaktivierung von Rückhalteräumen zum Beispiel durch:
- Polder, Rückhaltebecken, Deichrückverlegungen, Rücknahme von Auflandungen.
- Rückverlegung und Abtrag von Deichen.
- Schaffung von abflusshemmenden Strukturen wie z. B. Aktivierung von Mulden, Tümpeln, Mooren und Graben sowie Höherlegung von Straßen- und Wegetrassen.
- Gezielte investive Auwald- und Auenbewirtschaftung (keine regelmäßig wiederkehrende Pflegemaßnahmen).
- Neubegründung von Auen.
- Aufweitung des Gewässerbettes und der Vorländer.
- Abflachung der Ufer und der Vorländer.
- Verlängerung der Gewässerläufe zum Beispiel durch:
- Wiederherstellung der einstigen Flussschlingen.
- Altarme.
- Flutmulden.
- Verminderung von Flächenabfluss und Erosion durch Kleinstrukturen zum Beispiel durch:
- Ingenieurbiologische Maßnahmen.
- Graben, Mulden.
Der dazu notwendige Flächenerwerb kann ebenfalls kofinanziert werden. Die Förderung von ökosystembasierten Maßnahmen ist ebenfalls möglich. Um die kontinuierliche Überwachung des Hochwasserschutzsystems zu gewährleisten, kann auch die Entwicklung und Fortschreibung von Hochwasserrisikomanagementplänen gefördert werden.
Zielgruppe
Gebietskörperschaften
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Aus dem EFRE werden Hochwasserschutzvorhaben an Gewässern erster Ordnung und an Grenzgewässern kofinanziert. Die Maßnahme wird durch Maßnahmen des ELER ergänzt. Zur klaren Abgrenzung zum ELER umfasst die EFRE-Kofinanzierung auch Hochwasserschutzvorhaben an Gewässern zweiter und dritter Ordnung, soweit sie durch Gewässer erster Ordnung oder durch Grenzgewässer veranlasst sind und deshalb als staatliches Vorhaben durchgeführt werden. Damit ist eine nachvollziehbare Abgrenzung der beiden EU-Fonds gegeben. Aufgrund von nationalem Wasserrecht ist gewährleistet, dass die kofinanzierten Vorhaben bei Unterliegern des In- und Auslands keine Beschleunigung des Hochwasserabflusses bewirken.
Projektauswahlkriterien
Die Förderung orientiert sich an den nachfolgenden vier allgemeinen Kriterien (hierfür bitte die Förderinformationen auf der Webseite des EFRE Bayern bzw. die Angaben im Operationellen Programm, S. 102f beachten; bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an den Ansprechpartner im Förderreferat):
- Inhaltliche Kriterien.
- Geographische Kriterien.
- Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien.
- Rechtliche Kriterien.
Weitere maßnahmenspezifische Projektauswahlkriterien:
- Die Projekte fügen sich in den integralen Ansatz des bayerischen Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020plus ein.
- Ein mehrstufiges Expertenauswahlverfahren empfiehlt die Projektauswahl unter Berücksichtigung der Kriterien Notwendigkeit, Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.11.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021