Zukunftsfähige Energieversorgung

EFRE (IWB)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme unterstützt die Zuwendungsempfänger dabei ihre Energieeffizienz zu verbessern, erneuerbare Energieträger stärker zu nutzen, die Kapazität der Energiespeicherung zu erhöhen und intelligente Energienetze zu errichten.

Förderziel

Diese Maßnahmen tragen unmittelbar und mittelbar dazu bei, die CO2-Emissionen der Wirtschaft zu verringern.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Begleitung, Betreuung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Monitoring, Evaluierung

Zuwendungsempfänger

Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für Projekte zur Erhöhung der Energieeffizienz sind Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung im Rahmen dieses Vorhabens ausgeschlossen.

 

Für Projekte, die der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie der Errichtung von Energiespeichern und intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen dienen, sind auch kommunale Körperschaften, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, und sonstige Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung zugelassen, die den Beschränkungen der KMU-Definition nicht entsprechen.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Unternehmen sollen einen finanziellen Anreiz erhalten, stärker als bisher in die Nutzung erneuerbarer Energieträger einschließlich der intelligenten Steuerung und Speicherung als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit zu investieren. Entsprechend werden Stromspeicher nur gefördert, wenn diese aufgrund ausreichender Größe oder durch Bündelung am Regelenergiemarkt teilnehmen können. Bei Wärmespeichern muss der Jahres-Heizenergiebedarf des angeschlossenen Gebäudes überwiegend aus erneuerbaren Energieträgern oder aus Anfallenergie gedeckt werden. Die Nutzung erneuerbarer Energieträger wird nur gefördert, wenn kein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht.

 

Darüber hinaus sollen Unternehmen finanziell unterstützt werden, damit diese im Rahmen von Modellvorhaben in intelligente Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsysteme investieren. Bei letzteren handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungs- und Ergänzungsinvestitionen, die geeignet sind, die bestehenden Niederspannungs- und Mittelspannungsnetze zu intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen zu ertüchtigen.

 

Zusätzlich können nicht-investive Maßnahmen gefördert werden, wenn diese unmittelbar der Vorbereitung eines Antrags auf Förderung einer investiven Maßnahme aus diesem Vorhaben oder der Evaluierung eines Modellvorhabens dienen. In allen aufgeführten Bereichen werden auch Modellvorhaben unterstützt, um besonders innovative Entwicklungen zu befördern, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Nachahmung anzuregen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projekte dürfen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen.

Projektauswahlkriterien

Die Projekte müssen dem Stand der Technik entsprechen und einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen aufweisen. Dieser wird anhand des Kriteriums Reduktion der CO2-Emissionen bestimmt. Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik gefordert. Grundsätzlich wird die Realisierung einer deutlichen CO2-Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand gefordert.

 

Modellvorhaben müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder ein besonderes Landesinteresse aufweisen. Dieses liegt vor, wenn ein Projekt einen vergleichsweise hohen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele leistet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 07.05.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021