Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme unterstützt die Zuwendungsempfänger dabei ihre Energieeffizienz zu verbessern, erneuerbare Energieträger stärker zu nutzen, die Kapazität der Energiespeicherung zu erhöhen und intelligente Energienetze zu errichten.
Förderziel
Diese Maßnahmen tragen unmittelbar und mittelbar dazu bei, die CO2-Emissionen der Wirtschaft zu verringern.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Begleitung, Betreuung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Monitoring, Evaluierung
Zuwendungsempfänger
Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für Projekte zur Erhöhung der Energieeffizienz sind Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung im Rahmen dieses Vorhabens ausgeschlossen.
Für Projekte, die der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie der Errichtung von Energiespeichern und intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen dienen, sind auch kommunale Körperschaften, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, und sonstige Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung zugelassen, die den Beschränkungen der KMU-Definition nicht entsprechen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Unternehmen sollen einen finanziellen Anreiz erhalten, stärker als bisher in die Nutzung erneuerbarer Energieträger einschließlich der intelligenten Steuerung und Speicherung als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit zu investieren. Entsprechend werden Stromspeicher nur gefördert, wenn diese aufgrund ausreichender Größe oder durch Bündelung am Regelenergiemarkt teilnehmen können. Bei Wärmespeichern muss der Jahres-Heizenergiebedarf des angeschlossenen Gebäudes überwiegend aus erneuerbaren Energieträgern oder aus Anfallenergie gedeckt werden. Die Nutzung erneuerbarer Energieträger wird nur gefördert, wenn kein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht.
Darüber hinaus sollen Unternehmen finanziell unterstützt werden, damit diese im Rahmen von Modellvorhaben in intelligente Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsysteme investieren. Bei letzteren handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungs- und Ergänzungsinvestitionen, die geeignet sind, die bestehenden Niederspannungs- und Mittelspannungsnetze zu intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen zu ertüchtigen.
Zusätzlich können nicht-investive Maßnahmen gefördert werden, wenn diese unmittelbar der Vorbereitung eines Antrags auf Förderung einer investiven Maßnahme aus diesem Vorhaben oder der Evaluierung eines Modellvorhabens dienen. In allen aufgeführten Bereichen werden auch Modellvorhaben unterstützt, um besonders innovative Entwicklungen zu befördern, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Nachahmung anzuregen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Projekte dürfen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen.
Projektauswahlkriterien
Die Projekte müssen dem Stand der Technik entsprechen und einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen aufweisen. Dieser wird anhand des Kriteriums Reduktion der CO2-Emissionen bestimmt. Je nach Art der Technik sind ein überdurchschnittlicher Wirkungsgrad und/oder die Nutzung zertifizierter Technik gefordert. Grundsätzlich wird die Realisierung einer deutlichen CO2-Einsparung gegenüber dem Ausgangszustand gefordert.
Modellvorhaben müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder ein besonderes Landesinteresse aufweisen. Dieses liegt vor, wenn ein Projekt einen vergleichsweise hohen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele leistet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 07.05.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023