Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Deutschland-Dänemark" (genehmigt am: 17.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit im maritimen Kultur- und Naturtourismus mit Schwerpunkt Aktivurlaub.
Förderziel
Angestrebte Ergebnisse dieser Maßnahmen sind:
- Eine grenzübergreifende strategischere Ausrichtung der Gesamtregion auf nachhaltigen Tourismus, der Schutz und Nutzung der kulturellen und natürlichen Ressourcen optimal vereint.
- Eine erhöhte Anzahl und qualitative Verbesserung von grenzübergreifenden Produkten im Bereich des nachhaltigen maritimen Kultur- und Naturtourismus.
- Eine stärkere grenzübergreifende Zusammenarbeit von Tourismusakteuren, insbesondere von Umweltbildungsstätten und kulturellen Einrichtungen.
Bezug zur Ostseeraumstrategie:
Die Maßnahme steht in direkter Verbindung zu den EUSBSR-Prioritätsbereichen „Tourismus“ und „Kultur“, letztere konkret in Bezug auf die touristische Nutzung von Natur- und Kulturerbe. Projekte werden einen Beitrag zum Schutz der Umwelt an und in der Ostsee.
Fördergegenstände
Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Regionale, kommunale und lokale Tourismusorganisationen und Tourismusakteure, Behörden und halböffentliche Einrichtungen, Museen, Kultur- und Natureinrichtungen/Vereine/Organisationen, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Umwelt- und Naturschutzorganisationen.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Schleswig-Holstein: Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Dänemark.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 6 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Beispiele für Aktivitäten (nicht erschöpfend):
- Entwicklung und Umsetzung eines grenzübergreifenden „Strategie- und Aktionsplans für nachhaltigen Tourismus“ mit Ausgangspunkt in der Ausgewogenheit zwischen der Nutzung und dem Schutz bei der Vermarktung der Kultur- und Naturräume. Hierunter Sichtbarmachung der EU-Gesetzesgrundlage für Nachhaltigkeit.
- Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Tourismuspotenziales innerhalb des dänisch-deutschen Kulturerbes, darunter Etablierung von Kooperationen zwischen Umweltbildungsstätten und kulturellen Einrichtungen (z. B. Museen, Herrenhäuser, archäologische Stätten) im Hinblick auf Natur- und Kulturbewahrung für Bürger und Touristen.
- Nutzung der Potentiale in der einzigartigen Lage der Region zwischen Ostsee und Nordsee durch Förderung von Aktivurlaub und maritimem Tourismus in einer Form, die besonders rücksichtsvoll in Bezug auf Naturgebiete und Nachhaltigkeit ist.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 29.
Zielgruppe
Zielgruppe der Maßnahmen sind einerseits regionale, kommunale und lokale Tourismusorganisationen und Tourismusakteure, die gemeinsam und mit Unterstützung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen eine Strategie für nachhaltigeren Tourismus in der Region entwickeln und umsetzen. Andererseits werden kulturelle Einrichtungen wie Museen, Kulturvereine, Herrenhäuser oder archäologische Stätten angesprochen, um direkt nachhaltige attraktive touristische Angebote zu entwickeln. Natur- und Umweltschutzorganisationen können die nachhaltige Entwicklung in allen Maßnahmen fachlich unterstützen. Die in den Projektvorhaben entwickelten Produkte und Konzepte sollen vorrangig auf die Zielgruppe der Aktivurlauber zugeschnitten sein.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das Programm fördert keine Projekte im Hinblick auf die verkehrsmäßige und räumliche Infrastruktur. Dazu zählt u. a. die Anlage von Straßen und Schienen sowie Geh- und Radwegen. Aufwendungen für Neu- oder Umbauten sind nicht förderfähig. Desgleichen kann das Interreg-Projekt nicht den Erwerb von Grundstücken und Immobilien fördern.
Hinweis: Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.
Auswahlverfahren
Das gesamte Antragsverfahren wird im Rahmen einer Analyse der Best-Practice Erfahrungen beider vorheriger Interreg-Programme aufgesetzt werden. Das Verfahren wird transparent sein und für die Antragsteller alle geeigneten Wege (z. B. Homepage, Handbuch, Workshops) beschreiben.
Hinweis: Das Antragsformular sowie Hilfestellungen können im Downloadbereich der Homepage des Inetrreg Programms Deutschland-Danmark abgerufen werden.
Projektauswahlkriterien
Für alle Projekte aller Prioritäten gelten die unter Abschnitt 5 (Kooperationsprogramm, S. 56) näher dargestellten Leitgrundsätze des grenzüberschreitenden Mehrwerts, der Effektkette, der Nachhaltigkeit und der Additionalität unter Berücksichtigung der horizontalen Prinzipien.
Neben den Leitgrundsätzen gilt für die Auswahl der Vorhaben für diese Maßnahme zudem:
- Dass aus dem Projektantrag ein deutlicher Schwerpunkt in und ein nachdrückliches Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umweltschutz hervorgeht sowie deutliches Verständnis für die Problematik der Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung der natürlichen und kulturellen Ressourcen erkennbar ist.
- Dass der Schwerpunkt der Aktivitäten sich auf Aktivurlaub und das Erleben von Natur und Kultur bezieht. Dies gilt insbesondere bei Projekten, die sich mit touristischen Produkten befassen.
- Dass der maritime Aspekt klar im Projektantrag berücksichtigt wurde.
Eine Übersicht über Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Deutschland-Danmark abgerufen werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023