Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes im Hinblick auf eine nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V-A Österreich - Deutschland/Bayern 2014-2020" (Version 1.0).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen, die einen sanften und nachhaltigen Tourismus befördern, sei es im Bereich der gemeinsamen Angebotsgestaltung und Vermarktung, der Erreichbarkeit, der Erarbeitung von Grundlagen und Strategien oder seien es konkrete Investitionen, die speziell das Entdecken und Erleben von natürlichen und kulturellen Attraktionen ermöglichen.

Förderziel

Grenzübergreifend soll durch koordinierte Maßnahmen dazu beigetragen werden, auch langfristig sicherzustellen, dass der Kultur-, Natur- und Lebensraum des Programmgebietes in einem nachhaltigen Sinne nutzbar gemacht und in Wert gesetzt werden kann. In diesem Sinne folgt die Ausrichtung des spezifischen Ziels insbesondere der Mitteilung der europäischen Kommission „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (KOM 2010, 352) und der „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ (KOM 2007, 621). Die geplanten Maßnahmen sollen zu einer Ausweitung der Saisonalität führen und damit die negativen Belastungen für das Natur- und Kulturerbe sowie die Konzentration des touristischen Aufkommens durch saisonale Spitzenbelastungen reduzieren bzw. räumlich und zeitlich verteilen.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, gesetzliche Interessenvertretungen, intermediäre Einrichtungen, Branchenverbände, Gebietskörperschaften.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Bayern: Niederbayern, Oberbayern und Schwaben

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.

 

Darüber hinaus können in Einzelfällen auch Organisationen außerhalb des Programmgebiets als Projektträger auftreten, wenn die erzielten Wirkungen des Projekts überwiegend dem Programmgebiet zugutekommen.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Beispielhafte Maßnahmen:

1. Aufbau und Intensivierung grenzübergreifender Kooperationen und Netzwerke
    mit dem Ziel, das Kultur- und Naturerbe zugänglich zu machen (z. B.
    Besucherleitzentren, Durchwegung, Restaurierung von Kulturgütern,
    Naturerlebniszentren).
2. Erarbeitung von (gemeinsamen) nachhaltigen Tourismuskonzepten speziell für
    Nationalparks, Naturparks und andere Schutzgebiete.
3. Investive Aktivitäten zur touristischen Inwertsetzung von Schutzgebieten und
    materieller und immaterieller Kulturgüter (z. B. Themenwege, Projekte im
    Bereich der Baukultur, Schutzhütten, Infozentren, umweltfreundliche
    Erschließung).
4. Vernetzung touristischer Aktivitäten im sanften und nachhaltigen Tourismus
    insbesondere zu den Themenbereichen Natur, Kultur, Gesundheit,
    Naturerfahrung, Erreichbarkeit.
5. Vorbereitende Studien und Analysen als Grundlage und Vorbereitung für die
    Umsetzung von Projekten, welche die nachhaltige Regionalentwicklung im
    Bereich Tourismus inkl. Kultur- und Naturerbe zum Thema haben.

 

Gefördert werden können:

  • Studien;
  • Planungen;
  • Investitionen im Bereich der Erreichbarkeit von Kultur- und Naturerbestätten, der touristischen nachhaltigen Inwertsetzung von Schutzgebieten und Kulturgütern, der Vernetzung nachhaltigen touristischen Angebots, etc.;
  • Beratungsleistungen;
  • Marketing- und Werbeaktivitäten.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 37.

Zielgruppe

Gäste und einheimische Bevölkerung, Gemeinden/kommunale Gebietskörperschaften, Vereine, Zweckverbände, Tourismusinstitutionen, Planungsbehörden, Bildungseinrichtungen, kulturelle Einrichtungen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Eingereichte Projektanträge müssen alle formalen Kriterien (zeitgerechter Antragseingang, Vollständigkeit des Antrags – inkl. der erforderlichen Anhänge, keine Kofinanzierung aus anderen EU-Fördergeldern etc.) einhalten, um inhaltlich geprüft zu werden. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit eines Projektes sind darüber hinaus die Auswirkungen auf die drei Grundprinzipien „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ angemessen zu berücksichtigen.

 

Hinweis: Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl folgt gemäß Artikel 12 der ETZ-Verordnung einem standardisierten Beurteilungsverfahren, aufbauend auf inhaltlichen und allgemeinen Prüfkriterien. Grundsätzlich gilt ein offenes Projekteinreichungsverfahren. In diesem Sinne können Projekte laufend eingereicht werden. Die Entscheidungen des Begleitausschusses erfolgen in regelmäßigen Abständen.

 

Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung. Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und Vertreter der programmbeteiligten österreichischen Bundesländer und der bayerischen Bezirksregierungen.

Projektauswahlkriterien

Die inhaltliche Projektbeurteilung erfolgt auf Basis von standardisierten Formularen in Form eines Punktesystems.

 

Neben den allgemeinen Prüfkriterien gilt für die Auswahl von Vorhaben in dieser Maßnahme zudem:

  • Die hinreichende grenzüberschreitende Relevanz des Projekts und der Mehrwert der grenzüberschreitenden Kooperation;
  • Die Berücksichtigung europäischer, nationaler und regionaler Tourismus-Strategien;
  • Der Beitrag zu ressourcen- und energieeffizienten sowie naturnahen Tourismus- und Freizeitangeboten;
  • Der Beitrag zu den jeweils erwarteten Ergebnissen und Outputs.

 

Eine Übersicht über Projektselektionskriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Österreich-Bayern abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 40 und ab S. 73.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021