Verbesserung der Biodiversität durch grenzüberschreitende Managementstrukturen von Schutzgebieten, Biodiversitätspartnerschaften, Arten- und Bodenschutzprojekte

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V-A Österreich - Deutschland/Bayern 2014-2020" (Version 1.0).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden der Aufbau grenzüberschreitender Managementstrukturen z. B. von Schutzgebieten sowie der Erarbeitung und Umsetzung von Projekten.

Förderziel

Zur Erreichung der (nationalen) Biodiversitätsziele beitragen

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Öffentliche und private Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine und Verbände aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Bayern: Niederbayern, Oberbayern und Schwaben

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.

 

Darüber hinaus können in Einzelfällen auch Organisationen außerhalb des Programmgebiets als Projektträger auftreten, wenn die erzielten Wirkungen des Projekts überwiegend dem Programmgebiet zugutekommen.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

In der Programmregion sind unterschiedliche Schutzgebiete ausgewiesen, die nur zu einem kleinen Teil auf entsprechende Verwaltungs- und Managementstrukturen zurückgreifen können. Um die naturschutzfachliche Qualität von Schutzgebieten zu sichern, wird eine professionelle Betreuung als notwendig erachtet. Eng damit verbunden ist die Frage der Bewusstseinsbildung sowie die Vermittlung und Vertiefung des Wissens über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen.

 

Beispielhafte Maßnahmen:

1. Aufbau von grenzübergreifenden Management- und Betreuungsstrukturen von
    Schutzgebieten sowie Entwicklung damit zusammenhängender Konzepte zur
    Vernetzung der Schutzgebiete.
2. Aufbau von Monitoring- und Informationssystemen sowie von spezialisierten
    Datenbanken (z. B. Flächenmonitoring).
3. Aktivitäten zur Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und
    Ökosystemdienstleistungen in der Region, Maßnahmen zur Wissensvermittlung
    und Bewusstseinsbildung.
4. Lebensraum-, Boden- und Artenschutzprojekte in grenzübergreifenden Räumen
    mit dem Ziel der Förderung der natürlichen Dynamik der Biodiversität in
    Schutzgebieten, in geeigneten Teilen der Alpen sowie in Biosphärenreservaten,
    in Naturwaldreservaten, in intakten, renaturierten und zu renaturierenden
    Flächen.
5. Erarbeitung gemeinsamer Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft,
    Naturerfahrung und -schutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, einschließlich
    deren Umsetzung.

 

Gefördert werden können:

  • Expertisen, Planungen, Machbarkeitsstudien, projektspezifische Kartierungen;
  • Aufbau von Datenbanken, Monitoring- und Informationssystemen;
  • Pilotprojekte;
  • Aufbau von Umsetzungsstrukturen und Implementierungen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 41.

Zielgruppe

Bevölkerung, öffentliche und private Institutionen, Gebietskörperschaften (Kommunen, Länder, Kreise, ...), Zweckverbände, Unternehmen, Interessensvertretungen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Eingereichte Projektanträge müssen alle formalen Kriterien (zeitgerechter Antragseingang, Vollständigkeit des Antrags – inkl. der erforderlichen Anhänge, keine Kofinanzierung aus anderen EU-Fördergeldern etc.) einhalten, um inhaltlich geprüft zu werden. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit eines Projektes sind darüber hinaus die Auswirkungen auf die drei Grundprinzipien „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ angemessen zu berücksichtigen.

 

Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl folgt gemäß Artikel 12 der ETZ-Verordnung einem standardisierten Beurteilungsverfahren, aufbauend auf inhaltlichen und allgemeinen Prüfkriterien. Grundsätzlich gilt ein offenes Projekteinreichungsverfahren. In diesem Sinne können Projekte laufend eingereicht werden. Die Entscheidungen des Begleitausschusses erfolgen in regelmäßigen Abständen.

 

Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung. Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und Vertreter der programmbeteiligten österreichischen Bundesländer und der bayerischen Bezirksregierungen.

Projektauswahlkriterien

Die inhaltliche Projektbeurteilung erfolgt auf Basis von standardisierten Formularen in Form eines Punktesystems.

 

Neben den allgemeinen Prüfkriterien gilt für die Auswahl von Vorhaben in dieser Maßnahme zudem:

  • Der Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität im Programmraum durch grenzübergreifende Kooperationen;
  • Die hinreichende grenzüberschreitende Relevanz des Projekts und der Mehrwert der grenzüberschreitenden Kooperation;
  • Der Beitrag zu den jeweils erwarteten Ergebnissen und Outputs.

 

Eine Übersicht über Projektselektionskriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Österreich-Bayern abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 45 und ab S. 73.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021