Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Deutschland-Nederland" (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Investitionen in Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im Sektor Agrobusiness/Food, u. a. zum Zweck der Ressourcenschonung und der Förderung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft.
Förderziel
Steigerung der Produkt- und Prozessinnovationen in den für die Grenzregion relevanten Sektoren. Grundsätzlich sollen alle Projekte zur EU 2020-Strategie für innovatives, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Besondere Aufmerksamkeit wird den innovativen KMUs in der Region sowie deren Beziehungen zu Wissenseinrichtungen und größeren Unternehmen gewidmet. Intermediäre Organisationen und Behörden können eine unterstützende Rolle einnehmen und in dieser Rolle auch als Begünstigte auftreten.
Art der Begünstigten:
- Technologie-, Innovations- und Startup-Zentren.
- Unternehmen (insbesondere KMU und deren potentielle Mitarbeiter).
- Lokale und regionale Einrichtungen und Behörden (z. B. Wirtschaftsfördereinrichtungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern).
- Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen und den Technologietransfer unterstützende Einrichtungen.
- Träger von Qualifizierungsangeboten bzw. von Bildungseinrichtungen.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Niedersachsen: Stadt Delmenhorst, Emden (Kreisfreie Stadt), Stadt Oldenburg, Osnabrück (Kreisfreie Stadt), Stadt Wilhelmshaven, Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland (D), Grafschaft Bentheim, Leer, Landkreis Oldenburg, Osnabrück (Landkreis), Landkreis Vechta, Landkreis Wesermarsch, Wittmund.
In Nordrhein-Westfalen: Stadt Düsseldorf, Duisburg (Kreisfreie Stadt), Krefeld (Kreisfreie Stadt), Mönchengladbach (Kreisfreie Stadt), Kleve, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel, Münster (Kreisfreie Stadt), Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit den Niederlanden.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP) welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Zum Sektor Agrobusiness/Food gehören ebenfalls die Themen Gartenbau und Gewächshauskultur.
Im Folgenden werden beispielhaft wichtige Schwerpunkte benannt.
- Bessere Auslastung sämtlicher Komponenten landwirtschaftlicher Erzeugung.
- Entwicklung von hochwertigeren Endprodukten für neue Zielgruppen, beispielsweise gesunde Ernährung, Medikamente aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, natürliche Bekämpfungsmittel usw.
- Entwicklung alternativer Anwendungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, beispielsweise als fortschrittliche Materialien, chemische Hilfsmittel, Biopolymere usw.
- Optimierung hochwertigerer und nachhaltiger agrologistischer Konzepte, sodass ein größerer Absatzmarkt schneller und nachhaltiger bedient werden kann.
- Präzise Produktion durch Anwendung hochwertiger Technologien.
- Förderung von Ressourceneffizienz in der gesamten Kette über u. a. Energie-, Wasser- und Rohstoffeinsparung, Trocknungstechniken, Ersatz durch nachwachsende Alternativen usw., sowie Wiederverwendung von Wasser um Wasserressourcen zu sichern.
- Förderung von Umweltschutz in der Landwirtschaft, Reduktion von Nitrat-Einträgen, grenzüberschreitendes Nährstoffmanagement, Verringerung der landwirtschaftlichen Nährstoffbelastung, Prävention gegen die Ausbreitung multiresistenter Keime.
- Strukturelle grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und Behörden zur Umsetzung von Human Capital Agendas.
- Förderung von Initiativen zur grenzübergreifenden Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen im Rahmen der (Aus-)Bildungsmöglichkeiten im Bereich Agrobusiness/Food.
- Cross-Overs zwischen Agrobusiness/Food und anderen Sektoren.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 27.
Zielgruppe
Längerfristig hat die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation positive Effekte für die Bürger im Programmgebiet.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Der grenzübergreifende Charakter des Projektes muss gewährleistet sein.
Zuwendungen werden ausschließlich Kooperationsprojekten mit mindestens je einem Projektpartner aus Deutschland und den Niederlanden gewährt. Ungeachtet dessen kann ein Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) oder eine vergleichbare, grenzüberschreitende Rechtsperson, die nach deutschem oder niederländischem Recht eingerichtet ist, als Alleinempfänger eine Zuwendung beantragen; Voraussetzung ist dabei, dass sie von Behörden oder Einrichtungen aus Deutschland und den Niederlanden gemeinsam eingerichtet wurde.
Auswahlverfahren
Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das jeweilige regionale Programmmanagement (RPM). Das RPM ist vor Projektstart bei der Ausarbeitung der Projekte, bei der Vermittlung von Partnern beiderseits der Grenze sowie bei der Beschaffung der Co-Finanzierung behilflich. Der federführende Begünstigte (Lead Partner) erstellt für sich und seine Partner einen gemeinsamen Förderantrag auf einem standardisierten Antragsformular und reicht diesen beim jeweiligen Programmmanagement ein.
Projektauswahlkriterien
Die Qualität eines Projektes und sein Beitrag zu den Programmzielen stehen bei der Auswahl der Projekte im Mittelpunkt.
Hinweis: Die allgemeinen Auswahlkriterien sind ab S. 70 des Kooperationsprogramms aufgelistet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023