Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Deutschland-Nederland" (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Forschung und Innovation im Bereich kohlenstoffarmer Technologien und ihres Einsatzes.
Förderziel
Mit einer Reduzierung der CO2-Emissionen geht eine Verbesserung der Luftqualität, insbesondere im Bereich Feinstaub und NO2, einher. Nicht nur trägt die Innovationsförderung zum EU 2020-Ziel „Nachhaltiges Wachstum“ bei, auch intelligentes Wachstum wird durch Forschung, Innovation und Implementierung im Bereich von CO2-reduzierenden Technologien erreicht.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Besondere Aufmerksamkeit wird den innovativen KMUs in der Region sowie deren Beziehungen zu Wissenseinrichtungen und größeren Unternehmen gewidmet. Intermediäre Organisationen und Behörden können eine unterstützende Rolle einnehmen und in dieser Rolle auch als Begünstigte auftreten.
Art der Begünstigten:
- Technologie-, Innovations- und Startup-Zentren.
- Unternehmen (insbesondere KMU und deren potentielle Mitarbeiter).
- Lokale und regionale Einrichtungen und Behörden (z. B. Wirtschaftsfördereinrichtungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern).
- Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen und den Technologietransfer unterstützende Einrichtungen.
- Träger von Qualifizierungsangeboten bzw. von Bildungseinrichtungen.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Niedersachsen: Stadt Delmenhorst, Emden (Kreisfreie Stadt), Stadt Oldenburg, Osnabrück (Kreisfreie Stadt), Stadt Wilhelmshaven, Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland (D), Grafschaft Bentheim, Leer, Landkreis Oldenburg, Osnabrück (Landkreis), Landkreis Vechta, Landkreis Wesermarsch, Wittmund.
In Nordrhein-Westfalen: Stadt Düsseldorf, Duisburg (Kreisfreie Stadt), Krefeld (Kreisfreie Stadt), Mönchengladbach (Kreisfreie Stadt), Kleve, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel, Münster (Kreisfreie Stadt), Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit den Niederlanden.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP) welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Im Folgenden werden beispielhaft wichtige thematische Maßnahmen und Schwerpunkte benannt.
- Austausch von Wissen und best practices über die Nutzung und Förderung Erneuerbarer Energien, den dafür notwendigen Ausbau von Netzen und Speichern sowie zur Nachhaltigkeit von Energiesystemen, sowie innovative Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel.
- Förderung von Innovationen im Bereich energieeinsparender Technologien in unterschiedlichen Betriebszweigen und Anwendungsgebieten.
- Maßnahmen in den Bereichen Elektromobilität mit Batterien und Wasserstoff/Brennstoffzellen, grenzüberschreitender emissionsfreier ÖPNV, leichte Materialien im Fahrzeugbau.
- Maßnahmen in den Bereichen Wasserstoff und Brennstoffzellen in der stationären Energieversorgung, Speicherung erneuerbarer Energien, Wasserstoffinfrastruktur.
- Maßnahmen zur Förderung des Bereichs Biobased Economy.
- Innovationen und grenzüberschreitender Austausch im Bereich Biogas, Erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit, Förderung von Eco-Innovationen mit Bezug auf Luftqualität und Emissionskontrollen.
- Restenergienutzung, Geothermie, Dezentrale Energieproduktion, Energiespeicherung, Nahwärme und KWK.
- Maßnahmen im Bereich Smart Grids, Smart Energy Cities und Regions.
- Maßnahmen im Bereich Smart Buildings bei großen öffentlichen Gebäuden und privaten Bürogebäuden sowie Nutzerverhaltensprojekte.
- Emissionsarme/lückenschließende Verkehrskonzepte, Schließung der modalen Ketten mit dem Umland in Richtung Optimierung der Pendler- und Einkaufströme, virtuelle Mobilitätsbörsen.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Ziel der Minderung der Emissionen durch Transport sowie die damit einhergehende Verbesserung der Luftqualität.
- Steigerung der Energieeffizienz in KMU und im öffentlichen Sektor zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes.
- Gemeinsame Projekte, die sich auf neue Business-Modelle und die Entwicklung dezentraler Formen der Energieerzeugung richten.
- Strukturelle grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und Behörden zur Umsetzung von Human Capital Agendas.
- Grenzüberschreitende (Aus-)Bildungsprogramme zu klimaschonendem Konsum und klimaschonender Beschaffung.
- Cross-Overs zwischen Energie/CO2-Reduzierung und anderen Sektoren.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 32.
Zielgruppe
Längerfristig haben die Umstellung des Energiesystems und die nachhaltigere Nutzung natürlicher Ressourcen einen positiven Effekt auf die Bürger im Programmgebiet.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Der grenzübergreifende Charakter des Projektes muss gewährleistet sein.
Zuwendungen werden ausschließlich Kooperationsprojekten mit mindestens je einem Projektpartner aus Deutschland und den Niederlanden gewährt. Ungeachtet dessen kann ein Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) oder eine vergleichbare, grenzüberschreitende Rechtsperson, die nach deutschem oder niederländischem Recht eingerichtet ist, als Alleinempfänger eine Zuwendung beantragen; Voraussetzung ist dabei, dass sie von Behörden oder Einrichtungen aus Deutschland und den Niederlanden gemeinsam eingerichtet wurde.
Auswahlverfahren
Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das jeweilige regionale Programmmanagement (RPM). Das RPM ist vor Projektstart bei der Ausarbeitung der Projekte, bei der Vermittlung von Partnern beiderseits der Grenze sowie bei der Beschaffung der Co-Finanzierung behilflich. Der federführende Begünstigte (Lead Partner) erstellt für sich und seine Partner einen gemeinsamen Förderantrag auf einem standardisierten Antragsformular und reicht diesen beim jeweiligen Programmmanagement ein.
Projektauswahlkriterien
Die Qualität eines Projektes und sein Beitrag zu den Programmzielen stehen bei der Auswahl der Projekte im Mittelpunkt.
Hinweis: Die allgemeinen Auswahlkriterien sind ab S. 70 des Kooperationsprogramms aufgelistet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023