Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V A Deutschland-Nederland" (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden grenzüberschreitende Maßnahmen, insbesondere die Konzeptentwicklung im Bereich Natur, Landschaft und Umwelt.
Förderziel
Reduzierung der Barrierewirkung der Grenze für Bürger und Institutionen.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Art der Begünstigten:
- Bürger, Vereine.
- Regionale und lokale Einrichtungen und Behörden (z. B. Arbeitgeber und -nehmer, sowie deren Berufsvertretungen, Versicherungen, Sozialpartner, Kultureinrichtungen, soziale Einrichtungen, Kommunen).
- Umwelt- und Naturschutzverbände, Träger der Naturparke.
- Unternehmen (insbesondere KMU und deren potentiellen Mitarbeitern).
- Krankenhäuser, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Gesundheitsorganisationen.
- Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studierende, Arbeitssuchende und Trainees.
- Schulen, Hochschulen, Universitäten und sonstige Bildungseinrichtungen.
Förderfähige Gebietskulisse
In Niedersachsen: Stadt Delmenhorst, Emden (Kreisfreie Stadt), Stadt Oldenburg, Osnabrück (Kreisfreie Stadt), Stadt Wilhelmshaven, Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland (D), Grafschaft Bentheim, Leer, Landkreis Oldenburg, Osnabrück (Landkreis), Landkreis Vechta, Landkreis Wesermarsch, Wittmund.
In Nordrhein-Westfalen: Stadt Düsseldorf, Duisburg (Kreisfreie Stadt), Krefeld (Kreisfreie Stadt), Mönchengladbach (Kreisfreie Stadt), Kleve, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel, Münster (Kreisfreie Stadt), Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit den Niederlanden.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP) welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Im Folgenden werden beispielhaft wichtige thematische Maßnahmen und Schwerpunkte benannt, mit denen die formulierten Ziele innerhalb des INTERREG V-Programms erreicht werden können. Zur besseren Übersicht sind die Maßnahmen und Sektoren dabei in vier mögliche Themen eingeteilt worden. Diese Themen sollen nicht einzeln betrachtet werden, sondern gezielt als Instrumente für die Verringerung der Barrierewirkung der Grenze eingesetzt werden:
1. Arbeit, Ausbildung, Kultur.
2. Natur, Landschaft und Umwelt.
3. Struktur und Demografie.
4. Netzwerkentwicklung auf lokaler und regionaler Ebene.
Im Folgenden wird das Thema Natur, Landschaft und Umwelt weiter konkretisiert:
- Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Schutzkonzepte für Natur und Kultur.
- Grenzüberschreitende Konzepte im Bereich der Entwicklung, Abstimmung und Verbindung von grünen und blauen Infrastrukturen, ökologischer Verbindungen, grenzüberschreitenden Biotopverbundachsen usw.
- Nachhaltige grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung.
- Erstellung von Konzepten und Systemen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Entwicklung von Katastrophenschutzsystemen (z. B. Hochwasserschutz), insofern die Grenze hierbei ein Hindernis bildet.
- Gemeinsame Lösungen für Grenzhindernisse auf dem Gebiet der auf den Klimawandel bezogenen Risikoprävention und des Risikomanagements im gesamten Programmgebiet.
- Untersuchung der Folgen des Klimawandels für Natur und Landschaft für die Region und Erarbeitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen über die Grenze hinaus.
- Harmonisierter Schutz von grenzüberschreitenden natürlichen Lebensräumen (Heiden, Wälder, Moore).
- Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 35.
Zielgruppe
Die Einwohner des Grenzgebiets sind eine wichtige direkte Zielgruppe.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Der grenzübergreifende Charakter des Projektes muss gewährleistet sein.
Zuwendungen werden ausschließlich Kooperationsprojekten mit mindestens je einem Projektpartner aus Deutschland und den Niederlanden gewährt. Ungeachtet dessen kann ein Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) oder eine vergleichbare, grenzüberschreitende Rechtsperson, die nach deutschem oder niederländischem Recht eingerichtet ist, als Alleinempfänger eine Zuwendung beantragen; Voraussetzung ist dabei, dass sie von Behörden oder Einrichtungen aus Deutschland und den Niederlanden gemeinsam eingerichtet wurde.
Auswahlverfahren
Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das jeweilige regionale Programmmanagement (RPM). Das RPM ist vor Projektstart bei der Ausarbeitung der Projekte, bei der Vermittlung von Partnern beiderseits der Grenze sowie bei der Beschaffung der Co-Finanzierung behilflich. Der federführende Begünstigte (Lead Partner) erstellt für sich und seine Partner einen gemeinsamen Förderantrag auf einem standardisierten Antragsformular und reicht diesen beim jeweiligen Programmmanagement ein.
Projektauswahlkriterien
Die Qualität eines Projektes und sein Beitrag zu den Programmzielen stehen bei der Auswahl der Projekte im Mittelpunkt.
Hinweis: Die allgemeinen Auswahlkriterien sind ab S. 70 des Kooperationsprogramms aufgelistet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023