Steigerung der Energieffizienz und der Nutzung erneuerbare Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (DE-AT-CH-LI)" (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Unterstützt werden Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau.

Förderziel

Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor zu fördern. Ziel ist auch, durch gemeinsame Abstimmungen, Strategien zu entwickeln, durch die der CO2-Ausstoß in der Region gesenkt werden kann.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse, Einzelpersonen

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Baden-Württemberg: Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen

 

In Bayern: Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 0-1, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Gerade in Städten führt der Klimawandel zunehmend zu deren Überhitzung mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Energieeffizienz. Dem kann u. a. entgegengewirkt werden durch den Bau von ressourceneffizienten, aus neuen Materialien hergestellten „intelligenten“ Gebäuden mit ökologischen Merkmalen wie begrünten Dächern und Fassaden, die ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Nutzen bieten. Begrünungen an Gebäuden sorgen nicht nur für ökologische Nischen und Lebensräume für Insekten und Vögel; sie haben vielmehr unmittelbar positive Auswirkungen sowohl auf das Raum- als auch auf das Außenklima. Mit solchen naturbasierten Maßnahmen kann auf den Einbau von technischen Lösungen (z. B. Klimaanlagen) zur Regulierung des Raumklimas verzichtet und damit der Energieverbrauch gedrosselt und Treibhausgase reduziert werden.

 

Im Vordergrund steht die Entwicklung grenzüberschreitender Strategien und von Pilotprojekten, um einen Wissens- und Erfahrungsaustauch zu generieren. Da dieser Bereich besonders von innovativen Entwicklungen geprägt ist, ist ein grenzüberschreitender Austausch zur Erhöhung der Wissensbasis in der Region besonders sinnvoll. Gefördert werden daher insbesondere Akteure, die an Strategieentwicklungen beteiligt sind sowie pilothafte Projekte und Vorhaben in der Region.

 

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Pilotprojekten und Vorhaben zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Grenzüberschreitende Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Implementierung und auszuschließenden Energiemanagementsystemen sowie Abstimmungen vorhandener Instrumente.

 

Gefördert werden können insbesondere:

  • Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen;
  • Durchführung von Pilotprojekten;
  • Informationsmaterialien und Medienarbeit.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 49.

Zielgruppe

Gebietskörperschaften, Energieagenturen und -institute, Regionalverbände, Interessenvertretungen, NPOs (Non-Profit-Organisation), Forschungs- und Bildungseinrichtungen, einheimische Bevölkerung und Unternehmen

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen die im Rahmen dieses spezifischen Ziels zu fördernden Projekte die Energieeffizienz steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungssektor fördern.

 

Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen.

 

Begünstigte aus mindestens zwei Teilnehmerländern, von denen mindestens einer ein EU-Mitgliedstaat ist, müssen im Rahmen ihres Projekts in jedem Fall zusammenarbeiten. Darüber hinaus muss das Projekt über eine gemeinsame personelle Ausstattung und/oder eine gemeinsame Finanzierung verfügen.

Auswahlverfahren

Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden.

 

Hinweis: Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie im Leitfaden "Von der Projektidee zum Förderantrag".

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung.

 

Eine Übersicht über allgemeine und maßnahmenspezifische Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein abgerufen werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Entwicklung integrierter Energie-/Klimaschutzkonzepte
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021