Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (DE-AT-CH-LI)" (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen, die zur Steigerung der Attraktivität des Programmgebiets sowohl als Lebensraum für die einheimische Bevölkerung als auch als Urlaubsdestination beitragen.

Förderziel

Die Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein-Region (ABH-Region) besitzt hohes kulturelles und naturräumliches Potential, das es durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen und Aktivitäten zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.

Fördergegenstände

Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse; Einzelpersonen

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Baden-Württemberg: Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen

 

In Bayern: Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 0-1, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Ein Fokus liegt auch auf der gemeinsamen strategischen Entwicklung und Positionierung der ABH-Region. Daher sollen vor allen Dingen grenzüberschreitende, kooperative Ansätze gefördert werden, die den Wissenstransfer unterstützen bzw. auf die Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote zielen. Hierzu gehört auch, der einheimischen Bevölkerung den Zugang zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen und damit die regionale Identifikation zu stärken.

 

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien und Aktivitäten.
  • Wissenstransfer, Vernetzung und Entwicklung von Produkten (einschl. Dienstleistungen) und Konzepten zum Natur- und Kulturerbe im Programmgebiet insbesondere für einen nachhaltigen und sanften Tourismus, einschließlich der Vermarktung.
  • Maßnahmen und Kooperationen, um den Zugang aller zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen, einschließlich der Digitalisierung und Online-Stellung des Kulturerbes.

 

Gefördert werden können insbesondere:

  • Erstellung von Konzepten, Planungen und Studien sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen;
  • Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Beratungsleistungen;
  • Infrastruktur und sonstige Investitionen;
  • Digitalisierung und Erstellung von Objekt-Portalen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 55.

Zielgruppe

Einheimische Bevölkerung und Touristen, Tourismusorganisationen, kulturelle Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen in diesem spezifischen Ziel die zu fördernden Projekte zur Erhaltung und In-Wert-Setzung des Natur- und Kulturerbes beitragen.

 

Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen.

 

Begünstigte aus mindestens zwei Teilnehmerländern, von denen mindestens einer ein EU-Mitgliedstaat ist, müssen im Rahmen ihres Projekts in jedem Fall zusammenarbeiten. Darüber hinaus muss das Projekt über eine gemeinsame personelle Ausstattung und/oder eine gemeinsame Finanzierung verfügen.

Auswahlverfahren

Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden.

 

Hinweis: Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie im Leitfaden "Von der Projektidee zum Förderantrag".

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung.

 

Eine Übersicht über allgemeine und maßnahmenspezifische Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein abgerufen werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021