Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (DE-AT-CH-LI)" (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Steigerung der Attraktivität des Programmgebiets sowohl als Lebensraum für die einheimische Bevölkerung als auch als Urlaubsdestination beitragen.
Förderziel
Die Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein-Region (ABH-Region) besitzt hohes kulturelles und naturräumliches Potential, das es durch gemeinsame grenzüberschreitende Maßnahmen und Aktivitäten zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.
Fördergegenstände
Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse; Einzelpersonen
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Baden-Württemberg: Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen
In Bayern: Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 0-1, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Ein Fokus liegt auch auf der gemeinsamen strategischen Entwicklung und Positionierung der ABH-Region. Daher sollen vor allen Dingen grenzüberschreitende, kooperative Ansätze gefördert werden, die den Wissenstransfer unterstützen bzw. auf die Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote zielen. Hierzu gehört auch, der einheimischen Bevölkerung den Zugang zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen und damit die regionale Identifikation zu stärken.
Beispielhafte Maßnahmen:
- Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien und Aktivitäten.
- Wissenstransfer, Vernetzung und Entwicklung von Produkten (einschl. Dienstleistungen) und Konzepten zum Natur- und Kulturerbe im Programmgebiet insbesondere für einen nachhaltigen und sanften Tourismus, einschließlich der Vermarktung.
- Maßnahmen und Kooperationen, um den Zugang aller zum Natur- und Kulturerbe zu ermöglichen, einschließlich der Digitalisierung und Online-Stellung des Kulturerbes.
Gefördert werden können insbesondere:
- Erstellung von Konzepten, Planungen und Studien sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen;
- Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Beratungsleistungen;
- Infrastruktur und sonstige Investitionen;
- Digitalisierung und Erstellung von Objekt-Portalen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 55.
Zielgruppe
Einheimische Bevölkerung und Touristen, Tourismusorganisationen, kulturelle Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen in diesem spezifischen Ziel die zu fördernden Projekte zur Erhaltung und In-Wert-Setzung des Natur- und Kulturerbes beitragen.
Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen.
Begünstigte aus mindestens zwei Teilnehmerländern, von denen mindestens einer ein EU-Mitgliedstaat ist, müssen im Rahmen ihres Projekts in jedem Fall zusammenarbeiten. Darüber hinaus muss das Projekt über eine gemeinsame personelle Ausstattung und/oder eine gemeinsame Finanzierung verfügen.
Auswahlverfahren
Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden.
Hinweis: Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie im Leitfaden "Von der Projektidee zum Förderantrag".
Projektauswahlkriterien
- Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
- Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten.
- Gesicherte Finanzierung.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung.
Eine Übersicht über allgemeine und maßnahmenspezifische Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein abgerufen werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023