Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich Natura 2000, und grüne Infrastruktur

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (DE-AT-CH-LI)" (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Unterstützt wird die Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und die Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur.

Förderziel

Der Erhalt bzw. die Verbesserung der Biodiversität in der Region trägt wesentlich zum Erhalt der Programmregion als attraktiver Lebensraum bei. Die geförderten Maßnahmen sollen zum Schutz der biologischen Vielfalt und insbesondere der Artenvielfalt ebenso beitragen wie zur Vernetzung von Lebensräumen, die für viele Tierarten von zentraler Bedeutung sind. Intakte Umweltsysteme sind entscheidende Faktoren für eine Sicherung stabiler klimatischer Verhältnisse und Grundlage der Biodiversität.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Monitoring, Evaluierung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse, Einzelpersonen.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Baden-Württemberg: Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen

 

In Bayern: Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 0-1, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Gerade Fragen des Natur- und Artenschutzes lassen sich in besonders wirksamer Weise grenzübergreifend lösen, hier bietet sich eine Reihe von Maßnahmen an. Die Entwicklung gemeinsamer Instrumente, Maßnahmen und Strategien und die Förderung des grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustauschs gehören zum Fördergegenstand. Mit neuen innovativen Ansätzen im Bereich der grünen Infrastruktur sollen Maßnahmen, falls erforderlich auch in Kombination mit grauer Infrastruktur, dazu beitragen, die Anpassungskräfte der Natur zu mobilisieren, das Risiko von Naturgefahren zu verringern um so den Erhalt von intakten Ökosystemen zu gewährleisten.

 

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Lebensraum-, Boden- und Artenschutzprojekte (z. B. zum Schutz von Mooren) sowie sonstige Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt (z. B. Bau von Schutzanlagen für Amphibien).
  • Erarbeitung gemeinsamer Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft, Naturerfahrung und -schutz, Land-, Forst- und Fischwirtschaft, einschließlich deren Umsetzung.
  • Maßnahmen zur Sicherung des Bodensees als Trinkwasserspeicher und als Fischgrund.
  • Maßnahmen zum Schutz des Grundwasserkörpers im Rheintal und ähnlichen Siedlungsräumen vor Schadstoffeinträgen.
  • Ökologische Netzwerke zur Abstimmung und Schaffung grenzüberschreitender grüner Infrastruktur.
  • Risikoanalysen, Planung, Abstimmung und Umsetzung von naturverträglichen Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und der Renaturierung von Auenwäldern.

 

Gefördert werden können insbesondere:

  • Erstellung von Konzepten, Expertisen, Planungen, Kartierungen und Machbarkeitsstudien;
  • Durchführung von Pilotprojekten;
  • Aufbau von Datenbanken, Monitoring- und Informationssystemen;
  • Errichtung von grüner Infrastruktur;
  • Errichtung von Infrastruktur zum Erhalt der biologischen Vielfalt (z. B. Bau von Schutzanlagen an Straßen für Amphibien).

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 60.

Zielgruppe

Einheimische Bevölkerung, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Verbände und Interessenvertretungen, Unternehmen (insbesondere KMU)

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen die in diesem spezifischen Ziel zu fördernden Projekte dem Schutz der biologischen Vielfalt, dem Schutz vor Naturgefahren bzw. der nachhaltigen Sicherung der Ökosysteme dienen.

 

Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen.

 

Begünstigte aus mindestens zwei Teilnehmerländern, von denen mindestens einer ein EU-Mitgliedstaat ist, müssen im Rahmen ihres Projekts in jedem Fall zusammenarbeiten. Darüber hinaus muss das Projekt über eine gemeinsame personelle Ausstattung und/oder eine gemeinsame Finanzierung verfügen.

Auswahlverfahren

Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden.

 

Hinweis: Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie im Leitfaden "Von der Projektidee zum Förderantrag".

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung.

 

Eine Übersicht über allgemeine und maßnahmenspezifische Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein abgerufen werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung durch Hochwasserschutz
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021