Verringerung der Luftverschmutzung, einschließlich der klimaschädlichen Luftverschmutzung

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (DE-AT-CH-LI)" (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Unterstützt werden Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung bzw. zur Verbesserung der Luftqualität. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung.

Förderziel

Im Vordergrund der verkehrlichen Maßnahmen stehen die Verringerung der Luftverschmutzung und die Verbesserung der Umweltqualität. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt ist es von besonderer Bedeutung, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und effiziente Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und grenzüberschreitender Ebene anzuwenden. Durch die Förderung von Maßnahmen zur besseren Verkehrserschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und alternativen Verkehrsmodellen kann ein Beitrag zu messbarer Verringerung der Luftverschmutzung geleistet werden. Nicht zu übersehen ist aber auch der integrative Beitrag des Verkehrs im Grenzgebiet, da gerade der Verkehr Menschen und Orte über Grenzen hinweg verbindet.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse; Einzelpersonen

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Baden-Württemberg: Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen

 

In Bayern: Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 0-1, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Vor dem Hintergrund der Analyse zur Verkehrssituation in der Region, werden schwerpunktmäßig Maßnahmen gefördert, die zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung beitragen, incl. der klimaschädlichen Luftverschmutzung. Mit den Maßnahmen soll auch den Defiziten in der Abstimmung der Verkehrsentwicklung in der Region begegnet und so die Qualität v. a. des öffentlichen Personenverkehrs verbessert werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen, die in Bezug zur Luftqualitätsrahmenrichtlinie (2008/50/EG) stehen und zu einer verbesserten Luftqualität beitragen, wie etwa Maßnahmen zur Überwachung und Bewertung der Luftqualität einschließlich der Ablagerung von Schadstoffen, förderfähig. Ebenso können Maßnahmen gefördert werden, die geeignet sind, die Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub und NO² zu verringern.

 

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Sammlung, Austausch und Verbreitung von Daten und Informationen über die Luftqualität.
  • Schadstoffminderungsmaßnahmen im Anlagenbereich und der Landwirtschaft.
  • Elektrifizierung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs.
  • Grenzüberschreitende Angebotskonzepte im öffentlichen Verkehr, einschließlich der Nutzung seequerender Verbindungen.
  • Entwicklung einer grenzüberschreitenden Elektromobilitätsstrategie und Umsetzung von Maßnahmen.
  • Konzepterarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung durch die Bodenseeschifffahrt.
  • Maßnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs.

 

Gefördert werden können insbesondere:

  • Erstellung von Konzepten, Planungen, Expertisen, Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen;
  • Infrastruktur und sonstige Investitionen;
  • Technische Ausstattung;
  • Marketing- und Werbeaktivitäten;
  • Veranstaltungen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 66.

Zielgruppe

Gebietskörperschaften, Verkehrsbetriebe, Regionalverbände, Interessenvertretungen, einheimische Bevölkerung und Touristen

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen die in diesem spezifischen Ziel zu fördernden Projekte der Verringerung der Luftverschmutzung dienen.

 

Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen.

 

Begünstigte aus mindestens zwei Teilnehmerländern, von denen mindestens einer ein EU-Mitgliedstaat ist, müssen im Rahmen ihres Projekts in jedem Fall zusammenarbeiten. Darüber hinaus muss das Projekt über eine gemeinsame personelle Ausstattung und/oder eine gemeinsame Finanzierung verfügen.

Auswahlverfahren

Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden.

 

Hinweis: Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie im Leitfaden "Von der Projektidee zum Förderantrag".

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung.

 

Eine Übersicht über allgemeine und maßnahmenspezifische Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein abgerufen werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Mobilität Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Erarbeitung von Mobilitätskonzepten
  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen

Stand: Juli 2021