Schutz und Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern – Tschechische Republik" (genehmigt am: 17.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Aktivitäten zum Schutz und Erhalt des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes.

Förderziel

Der gemeinsame Kultur- und Naturraum soll erhalten und aufgewertet, für den Menschen nutzbar und lebenswert gemacht werden. Dies soll grenzübergreifend durch koordinierte Aktivitäten geschehen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, Institutionen, Organisationen die im Bereich des Natur- und/oder Kulturerbes tätig sind, Tourismusverbände, EVTZ.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Bayern: Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Da der Tourismus eine besonders wichtige und verantwortungsvolle Rolle bei der (ökonomischen) Aufwertung des Natur- und Kulturerbes einnimmt, sollen im Rahmen des Programms Aktivitäten realisiert werden, die einen sanften und nachhaltigen grenzübergreifenden Tourismus befördern. Darüber hinaus sollen Projekte realisiert werden, die zur Stärkung der regionalen Identität beitragen, indem sie die gemeinsame Geschichte des ehemals durch den Eisernen Vorhang geteilten Programmraums ins Bewusstsein der Bevölkerung rufen.

 

Geplant sind in erster Linie folgende Aktivitäten:

  • In diesem Zusammenhang sollen gezielte Sanierungsmaßnahmen an Gütern des Kultur- und Naturerbes (z. B. Gebäude, Denkmäler) mit unmittelbarer grenzübergreifender Bedeutung realisiert werden. Daneben sollen aber auch solche Vorhaben gefördert werden, die die Bewahrung und Förderung des immateriellen Kulturguts anstreben.
  • Da Bayern und die Tschechische Republik jahrzehntelang durch den Eisernen Vorhang getrennt waren, besteht im Programmgebiet ein besonderer Dokumentationsbedarf, damit das ehemals gemeinsame regionale Brauchtum nicht in Vergessenheit gerät.
  • Bedarf besteht außerdem hinsichtlich der Abstimmung von Konzepten zur Entwicklung und Nutzung des Kultur- und Naturerbes dies- und jenseits der Grenze, sodass auch hier entsprechende Aktivitäten förderfähig sein sollen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 39.

Zielgruppe

Gäste und einheimische Bevölkerung, Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände und Institutionen, die im Bereich des Natur- und Kulturerbe tätig sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die unterstützten Stätten des Natur- und Kulturerbes müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Außerdem sollen innerhalb der vorliegenden Maßnahme nur solche Aktivitäten im Bereich Naturerbe förderfähig sein, die auf dessen Schutz und Bewahrung, jedoch nicht auf eine Steigerung ökofunktionaler Leistungen ausgerichtet sind.

 

An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.

Auswahlverfahren

Die Einreichung der Projektanträge kann laufend erfolgen, die Einplanungsentscheidung des Begleitausschusses erfolgt in regelmäßigen Abständen ca. zweimal jährlich. Die Möglichkeit, ein spezielles Aufrufverfahren zur Einreichung von Anträgen (thematische Calls) durchzuführen wird ggf. im Laufe der Programmperiode in Anspruch genommen. In diesem Fall werden die Verfahren und Fristen für den Ablauf des Calls rechtzeitig auf der Programmhomepage veröffentlicht.

 

Die zuständige zwischengeschaltete Stelle des Leadpartners prüft auf der Grundlage der vorgelegten Antragsunterlagen mittels einer standardisierten Zulässigkeitsprüfung, ob der Antrag weiter kontrolliert und ausgewertet werden kann (z. B. auf Vollständigkeit etc.). Im nächsten Schritt prüft die zwischengeschaltete Stelle den Projektteil des Projektpartners mittels eines standardisierten Antragsprüfungsformulars. Nach Abschluss der Prüfung findet ein Projektbewertungsverfahren mit Einbindung externer Fachexperten und des Gemeinsamen Sekretariats (GS) statt, dessen Ergebnis eine Punktbewertung sein wird. Unterschreitet ein Projekt eine bestimmte Mindestpunktzahl wird es dem Begleitausschuss nicht vorgelegt. Der Begleitausschuss fällt auf der Basis der vorgelegten Informationen und Bewertungen eigenständig und unabhängig eine Entscheidung über die Einplanung, Zurückstellung oder Ablehnung des Projekts.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 76.

Projektauswahlkriterien

Die Projektauswahl findet über die Bewertung des Projektinhalts sowie Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gemäß Art. 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 1299/2013 und der grenzübergreifenden Wirkung des Projektes statt.

 

Hinweis: Die Allgemeinen Projektauswahlkriterien für Aktivitäten im Interreg Freistaat Bayern-Tschechische Republik finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 28.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021