Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern – Tschechische Republik" (genehmigt am: 17.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Aktivitäten zur Steigerung und Wiederherstellung der Biodiversität und zur Steigerung der Umweltqualität im Programmgebiet.
Förderziel
Durch grenzübergreifende Kooperationen, Arten- und Biotopschutzprojekte sowie Green Infrastructure-Maßnahmen soll den vielfältigen Herausforderungen im Programmraum begegnet und ein Beitrag zur Steigerung und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosystemdienstleistungen geleistet werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere öffentliche und private Einrichtungen, Vereine und Verbände aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz, Gebietskörperschaften, Europäischer Verbund zur territorialen Zusammenarbeit (EVTZ).
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Bayern: Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.
Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Es sind in erster Linie folgende Aktivitäten geplant:
1. Strategische Kooperationen zu Naturschutz und Landschaftspflege:
- Erarbeitung bzw. Durchführung grenzübergreifender Entwicklungs-, Pflege- und Managementkonzepte für Schutzgebiete und sensible Räume – z. B. in Form eines Management- und Pflegekonzepts für Landschaftsbereiche extensiver Nutzung (extensiv genutzte Wiesen, Wälder, Moore etc.) – und Vernetzung bestehender Schutzgebiete (u. a. NATURA 2000).
- Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung von Bodenerosion und zur Vermeidung von Abschwemmungen durch Hochwasser.
2. Green Infrastructure-Maßnahmen, z. B.:
- Wiederherstellung bzw. Pflege von Berg- und Auwäldern; naturnahe Wasserrückhaltemaßnahmen (z. B. Retentionsflächen, Flutpolder) als Ergänzung zu „grauen Katastrophenschutzbauten“ als Beitrag zum Hochwasser- und Bodenschutz.
- Verbindung zerschnittener Lebensräume (z. B. in Form von Biotopkorridoren).
3. Arten- und Biotopschutzprojekte:
- Z. B. Renaturierung und Entwicklung angepasster Folgenutzungen für Flächen, z. B. Auenbereiche.
- Artenschutzkonzepte und -maßnahmen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 41.
Zielgruppe
Öffentliche und private Institutionen, Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Interessensvertretungen, Vereine und Verbände aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die positive Auswirkung auf die Biodiversität und die Ökosystemdienstleistungen müssen klar und detailliert beschrieben werden.
An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
Auswahlverfahren
Die Einreichung der Projektanträge kann laufend erfolgen, die Einplanungsentscheidung des Begleitausschusses erfolgt in regelmäßigen Abständen ca. zweimal jährlich. Die Möglichkeit, ein spezielles Aufrufverfahren zur Einreichung von Anträgen (thematische Calls) durchzuführen wird ggf. im Laufe der Programmperiode in Anspruch genommen. In diesem Fall werden die Verfahren und Fristen für den Ablauf des Calls rechtzeitig auf der Programmhomepage veröffentlicht.
Die zuständige zwischengeschaltete Stelle des Leadpartners prüft auf der Grundlage der vorgelegten Antragsunterlagen mittels einer standardisierten Zulässigkeitsprüfung, ob der Antrag weiter kontrolliert und ausgewertet werden kann (z. B. auf Vollständigkeit etc.). Im nächsten Schritt prüft die zwischengeschaltete Stelle den Projektteil des Projektpartners mittels eines standardisierten Antragsprüfungsformulars. Nach Abschluss der Prüfung findet ein Projektbewertungsverfahren mit Einbindung externer Fachexperten und des Gemeinsamen Sekretariats (GS) statt, dessen Ergebnis eine Punktbewertung sein wird. Unterschreitet ein Projekt eine bestimmte Mindestpunktzahl wird es dem Begleitausschuss nicht vorgelegt. Der Begleitausschuss fällt auf der Basis der vorgelegten Informationen und Bewertungen eigenständig und unabhängig eine Entscheidung über die Einplanung, Zurückstellung oder Ablehnung des Projekts.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 76.
Projektauswahlkriterien
Die Projektauswahl findet über die Bewertung des Projektinhalts sowie Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gemäß Art. 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 1299/2013 und der grenzübergreifenden Wirkung des Projektes statt.
Hinweis: Die Allgemeinen Projektauswahlkriterien für Aktivitäten im Interreg Freistaat Bayern-Tschechische Republik finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 28.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2024