Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich. Projektidee können aber bereits für die neue Förderperiode eingereicht werden.

Investitionen in Schutzgebiete, -vorkehrungen und grüne Infrastrukturen, sowie in Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Ökosystemdienstleistungen

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm "INTERREG V (A) Oberrhein (FR-DE-CH" (genehmigt am: 05.12.2014).

Kurzbeschreibung

Unterstützt wird die qualitative Aufwertung von Schutzgebieten sowie Installationen und Einrichtung von grünen Infrastrukturen und Verbindungen zwischen Schutzgebieten, die es ermöglichen sollen, funktionale Defizite im bestehenden System zum Schutz der Artenvielfalt und der Qualität der Ökosystemdienstleistungen zu beheben, etwa hinsichtlich der Vermeidung und Begrenzung von Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen.

Förderziel

Es werden folgende grenzüberschreitende Entwicklungen am Oberrhein verfolgt:

  • Erhalt bzw. Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Böden;
  • Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers;
  • Bewahrung von Grasland-, Feucht- und Waldgebieten.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, gesetzliche Interessenvertretungen, intermediäre Einrichtungen, Branchenverbände, Gebietskörperschaften.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Teilräume im westlichen Baden-Württemberg und südlichen Rheinland-Pfalz gehören zum Programmraum. 

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich und der Schweiz als Drittland.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Operationelles Programm und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Durch diese Art von Maßnahmen sollen die grenzüberschreitend relevanten Einrichtungen und Infrastrukturen zum Artenschutz und zum Erhalt der Funktionalität von Ökosystemen in Stand gehalten, ausgebaut und vervollständigt werden. Durch Investitionen zugunsten des Erhaltungszustandes kann einer qualitativen Verschlechterung existierender Schutzmaßnahmen entgegen gewirkt werden. Durch die gezielte Planung und Einrichtung von zusätzlichen Schutzvorkehrungen und Installationen zur Wiederansiedlung bedrohter Arten, sowie von neuartigen Installationen zum Erhalt spezifischer Ökosystemfunktionen, wie beispielsweise der natürlichen Retention, können geographische, funktionale oder arten- und landschaftsspezifische Lücken im bestehenden grenzüberschreitenden Schutzsystem aktiv behoben werden.

 

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen:

  • Einrichtung von Fischtreppen und grünen Korridoren.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationelles Programm ab S. 52.

Zielgruppe

  • Gemeinden und öffentliche Dienstleistungsunternehmen, Forstwirte, Landwirte, Grund- und Waldbesitzer, sowie Unternehmen im Bereich der Agrarindustrie, des Verkehrs und der Wasser- und Energiewirtschaft.
  • Sämtliche geförderten Maßnahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern des Oberrheingebiets zugutekommen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Jedes ausgewählte Projekt muss einen eindeutigen Beitrag zum Wandel im Programmgebiet erwarten lassen, der durch eines der spezifischen Ziele verfolgt wird. Zu diesem Zweck müssen die Projekte insbesondere einen Bezug zu den Herausforderungen und prioritären Potentialen des Oberrheingebietes aufzeigen.

 

Die geförderten Projekte werden partnerschaftlich realisiert. Dies setzt voraus, dass sich je mindestens ein Partner aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten (Frankreich, Deutschland, Schweiz) an der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung eines Projektes beteiligt. Grenzübergreifende Einrichtungen, die über eine Finanzierung aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten verfügen (Frankreich, Deutschland, Schweiz), können als Alleinbegünstigter im Sinne des Artikels 12, Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 auftreten.

Auswahlverfahren

Nach Artikel 12, Absatz 1 der ETZ-Verordnung obliegt die Auswahl der Vorhaben dem Begleitausschuss des Programms.

 

Einzelne Projektideen können auf fortlaufender Basis geprüft, bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Gemeinschaftsförderung begleitet und in die Förderung aufgenommen werden. Einzelne Projektideen können zu „Projektclustern“ zusammengefasst werden, wenn sich auf diese Weise eine höhere Wirksamkeit oder Effizienz der entsprechenden Vorhaben und damit ein größerer Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele sicherstellen lässt.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann auch auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen können externe Experten herangezogen werden. Die Auswahl von einzelnen Vorhaben und die Erstellung von Projektclustern können ausgesetzt werden, sobald ein thematischer Projektaufruf geplant ist.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von territorialen Projektaufrufen erfolgen, die in einem oder mehreren Teilräumen des Programmgebiets umgesetzt werden.

 

Hinweis: Umfassende Informationen zum Verfahren für die Auswahl von Projekten finden Sie auf der Homepage des Interreg Oberrhein und im Operationelles Programm auf den Seiten 115/116.

Projektauswahlkriterien

Ausschlaggebend ist die inhaltliche Relevanz der entsprechenden Vorhaben für die Erreichung der dargestellten Zielsetzung für den gesamten Oberrhein.

 

Eine Übersicht zu Kriterien für die Auswahl von Projekten kann auf der Homepage des Interreg Oberrhein abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Operationelles Programm auf S. 53.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021