Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich. Projektidee können aber bereits für die neue Förderperiode eingereicht werden.

Sensibilisierung und Information der wirtschaftlichen Akteure, öffentlichen Entscheidungsträger und der breiten Öffentlichkeit zur Verringerung der Umweltbelastungen im Rahmen der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm "INTERREG V (A) Oberrhein (FR-DE-CH" (genehmigt am: 05.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Aktivitäten zur Sensibilisierung und Information der wirtschaftlichen Akteure, öffentlichen Entscheidungsträger und der breiten Öffentlichkeit zur Verringerung der Umweltbelastungen im Rahmen der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung.

Förderziel

Es werden folgende grenzüberschreitende Entwicklungen am Oberrhein verfolgt:

  • Verringerung des Bodenverbrauchs durch grenzüberschreitend rationalisierte Nutzung von Flächen, insbesondere hinsichtlich des Erhalts von Grünflächen und der Sanierung von Industriebrachen;
  • Verringerung des Ausstoßes von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Mobilisierung komplementärer Potentiale zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungswesen, in öffentlichen Einrichtungen sowie in allen Branchen der Wirtschaft;
  • Entwicklung ressourceneffizienter Wirtschaftszweige durch grenzüberschreitende Ausweitung des Produkt- und Dienstleistungsangebots, insbesondere im Bereich der „Green Economy“ und der Energieeffizienz von Gebäuden.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Dienste und Behörden, öffentliche Dienstleistungsunternehmen, Einrichtungen von öffentlichem Interesse, Unternehmen, Kammern und Verbände. Darüber hinaus könnten auch Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Vereine als Zuwendungsempfänger auftreten.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Teilräume im westlichen Baden-Württemberg und südlichen Rheinland-Pfalz gehören zum Programmraum. 

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich und der Schweiz als Drittland.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Operationelles Programm und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Entscheidungsträger und der breiten Öffentlichkeit wird gleichermaßen eine Steigerung des Angebots und der Nachfrage umweltfreundlicher Dienstleistungen und Produkte, sowie der Akzeptanz von entsprechenden Neuerungen an bestehenden Verfahren und Infrastrukturen angestrebt. Die Vernetzung und der grenzüberschreitende Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichen Entscheidungsträgern und Wirtschaftsakteuren tragen zur Bewusstseinsbildung über wirtschaftliche und technische Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs, der Produktion erneuerbarer Energien und der rationalisierten Nutzung von Flächen bei. Sie ermöglichen zudem eine gezielte Sensibilisierung wirtschaftlicher Akteure über grenzüberschreitende Produktions- und Absatzpotentiale im Bereich des ressourceneffizienten Wirtschaftens. Darüber hinaus dienen sie der Identifizierung potentieller Kooperations- und Geschäftspartner und der Anbahnung grenzüberschreitender Geschäftsverhältnisse und Kooperationsvorhaben. Mittels gemeinsamer Maßnahmen zur Information und Vertrauensbildung in der breiten Öffentlichkeit kann zudem der Absatz entsprechender Produkte und Dienstleistungen jenseits der Grenze stimuliert, und die öffentliche Akzeptanz für die Umsetzung solcher Vorhaben gefördert werden.

 

Beispiel für eine zu fördernde Maßnahme:

  • Konzeption und Durchführung von Unternehmensbesichtigungen für Unternehmer beiderseits der Grenze.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationelles Programm ab S. 56.

Zielgruppe

  • Insbesondere Gemeinden, private und öffentliche Unternehmen, Land- und Forstwirte, Weinbauern, Tourismusveranstalter, Grund- und Hausbesitzer, Mieter und Mieterverbünde, Vereine und private Konsumenten.
  • Sämtliche geförderten Maßnahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern des Oberrheingebiets zugutekommen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Jedes ausgewählte Projekt muss einen eindeutigen Beitrag zum Wandel im Programmgebiet erwarten lassen, der durch eines der spezifischen Ziele verfolgt wird. Zu diesem Zweck müssen die Projekte insbesondere einen Bezug zu den Herausforderungen und prioritären Potentialen des Oberrheingebietes aufzeigen.

 

Die geförderten Projekte werden partnerschaftlich realisiert. Dies setzt voraus, dass sich je mindestens ein Partner aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten (Frankreich, Deutschland, Schweiz) an der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung eines Projektes beteiligt. Grenzübergreifende Einrichtungen, die über eine Finanzierung aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten verfügen (Frankreich, Deutschland, Schweiz), können als Alleinbegünstigter im Sinne des Artikels 12, Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 auftreten.

Auswahlverfahren

Nach Artikel 12, Absatz 1 der ETZ-Verordnung obliegt die Auswahl der Vorhaben dem Begleitausschuss des Programms.

 

Einzelne Projektideen können auf fortlaufender Basis geprüft, bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Gemeinschaftsförderung begleitet und in die Förderung aufgenommen werden. Einzelne Projektideen können zu „Projektclustern“ zusammengefasst werden, wenn sich auf diese Weise eine höhere Wirksamkeit oder Effizienz der entsprechenden Vorhaben und damit ein größerer Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele sicherstellen lässt.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann auch auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen können externe Experten herangezogen werden. Die Auswahl von einzelnen Vorhaben und die Erstellung von Projektclustern können ausgesetzt werden, sobald ein thematischer Projektaufruf geplant ist.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von territorialen Projektaufrufen erfolgen, die in einem oder mehreren Teilräumen des Programmgebiets umgesetzt werden.

 

Hinweis: Umfassende Informationen zum Verfahren für die Auswahl von Projekten finden Sie auf der Homepage des Interreg Oberrhein und im Operationelles Programm auf den Seiten 115/116.

Projektauswahlkriterien

Ausschlaggebend ist die inhaltliche Relevanz der entsprechenden Vorhaben für die Erreichung der dargestellten Zielsetzung für den gesamten Oberrhein.

 

Eine Übersicht zu Kriterien für die Auswahl von Projekten kann auf der Homepage des Interreg Oberrhein abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Operationelles Programm auf S. 58.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021