Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm "INTERREG V (A) Oberrhein (FR-DE-CH" (genehmigt am: 05.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Entwicklung und Verwirklichung grenzüberschreitender Konzepte, Werkzeuge und Installationen zur Verringerung der Umweltbelastungen im Rahmen der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung.
Förderziel
Es werden folgende grenzüberschreitende Entwicklungen am Oberrhein verfolgt:
- Verringerung des Bodenverbrauchs durch grenzüberschreitend rationalisierte Nutzung von Flächen, insbesondere hinsichtlich des Erhalts von Grünflächen und der Sanierung von Industriebrachen;
- Verringerung des Ausstoßes von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Mobilisierung komplementärer Potentiale zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungswesen, in öffentlichen Einrichtungen sowie in allen Branchen der Wirtschaft;
- Entwicklung ressourceneffizienter Wirtschaftszweige durch grenzüberschreitende Ausweitung des Produkt- und Dienstleistungsangebots, insbesondere im Bereich der „Green Economy“ und der Energieeffizienz von Gebäuden.
Fördergegenstände
Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Dienste und Behörden, öffentliche Dienstleistungsunternehmen, Einrichtungen von öffentlichem Interesse, Unternehmen, Kammern und Verbände. Darüber hinaus könnten auch Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Vereine als Zuwendungsempfänger auftreten.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
Teilräume im westlichen Baden-Württemberg und südlichen Rheinland-Pfalz gehören zum Programmraum.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich und der Schweiz als Drittland.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Operationelles Programm und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Mit der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, Werkzeugen und Installationen sollen in den Teilräumen vorhandene Erfahrungen und Potentiale zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Produktion erneuerbarer Energien, zur rationalisierten Nutzung von Flächen und zur Entwicklung ressourceneffizienter Wirtschaftszweige grenzüberschreitend nutzbar gemacht werden. Die gezielte Erhebung und Verwertung von Informationen über wirtschaftliche Potenziale und Mehrwerte, sowie administrative und technische Bedingungen umweltverträglicher Ansätze ermöglichen die Ausarbeitung neuartiger, mittel- und langfristiger Handlungs- und Entwicklungsstrategien auf grenzüberschreitender Ebene. Die Konzeption und Bereitstellung von spezifischen, technischen Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten, sowie von Beratungs- und Vermittlungsangeboten dient der gezielten Zusammenführung der in den Teilräumen vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen und der Entwicklung grenzüberschreitender Geschäftsverhältnisse und Kooperationen. Die grenzüberschreitende Nutzbarmachung und Weiterentwicklung innovativer Techniken und Verfahren dient der unmittelbaren grenzüberschreitenden In-Wert-Setzung von in den einzelnen Teilräumen existierenden Potentialen und Know-How.
Beispiele für zu fördernde Maßnahmen:
- Entwicklung eines Konzepts zur Integration natürlicher Lebensräume am Rheinufer in den städtischen Lebensraum,
- Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Marktstudie über den Konsum von Bioprodukten,
- Einführung intelligenter Systeme zur bedarfsgerechten Produktion und Verteilung erneuerbarer Energien.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationelles Programm ab S. 56.
Zielgruppe
- Insbesondere Gemeinden, private und öffentliche Unternehmen, Land- und Forstwirte, Weinbauern, Tourismusveranstalter, Grund- und Hausbesitzer, Mieter und Mieterverbünde, Vereine und private Konsumenten.
- Sämtliche geförderten Maßnahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern des Oberrheingebiets zugutekommen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Jedes ausgewählte Projekt muss einen eindeutigen Beitrag zum Wandel im Programmgebiet erwarten lassen, der durch eines der spezifischen Ziele der Investitionspriorität verfolgt wird. Zu diesem Zweck müssen die Projekte insbesondere einen Bezug zu den Herausforderungen und prioritären Potentialen des Oberrhreingebietes aufzeigen.
Die geförderten Projekte werden partnerschaftlich realisiert. Dies setzt voraus, dass sich je mindestens ein Partner aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten (Frankreich, Deutschland, Schweiz) an der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung eines Projektes beteiligt. Grenzübergreifende Einrichtungen, die über eine Finanzierung aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten verfügen (Frankreich, Deutschland, Schweiz), können als Alleinbegünstigter im Sinne des Artikels 12, Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 auftreten.
Auswahlverfahren
Nach Artikel 12, Absatz 1 der ETZ-Verordnung obliegt die Auswahl der Vorhaben dem Begleitausschuss des Programms.
Einzelne Projektideen können auf fortlaufender Basis geprüft, bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Gemeinschaftsförderung begleitet und in die Förderung aufgenommen werden. Einzelne Projektideen können zu „Projektclustern“ zusammengefasst werden, wenn sich auf diese Weise eine höhere Wirksamkeit oder Effizienz der entsprechenden Vorhaben und damit ein größerer Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele sicherstellen lässt.
Die Auswahl von Vorhaben kann auch auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen können externe Experten herangezogen werden. Die Auswahl von einzelnen Vorhaben und die Erstellung von Projektclustern können ausgesetzt werden, sobald ein thematischer Projektaufruf geplant ist.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von territorialen Projektaufrufen erfolgen, die in einem oder mehreren Teilräumen des Programmgebiets umgesetzt werden.
Hinweis: Umfassende Informationen zum Verfahren für die Auswahl von Projekten finden Sie auf der Homepage des Interreg Oberrhein und im Operationelles Programm auf den Seiten 115/116.
Projektauswahlkriterien
Ausschlaggebend ist die inhaltliche Relevanz der entsprechenden Vorhaben für die Erreichung der dargestellten Zielsetzung für den gesamten Oberrhein.
Eine Übersicht zu Kriterien für die Auswahl von Projekten kann auf der Homepage des Interreg Oberrhein abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Operationelles Programm auf S. 58.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023