Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich. Projektidee können aber bereits für die neue Förderperiode eingereicht werden.

Investitionen in Pilotvorhaben zur effizienten Energienutzung, zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien, sowie zur rationalisierten Nutzung von Flächen im Rahmen der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm "INTERREG V (A) Oberrhein (FR-DE-CH" (genehmigt am: 05.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Pilotvorhaben zur effizienten Energienutzung, zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien sowie zur rationalisierten Nutzung von Flächen im Rahmen der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung.

Förderziel

Es werden folgende grenzüberschreitende Entwicklungen am Oberrhein verfolgt:

  • Verringerung des Bodenverbrauchs durch grenzüberschreitend rationalisierte Nutzung von Flächen, insbesondere hinsichtlich des Erhalts von Grünflächen und der Sanierung von Industriebrachen;
  • Verringerung des Ausstoßes von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Mobilisierung komplementärer Potentiale zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungswesen, in öffentlichen Einrichtungen sowie in allen Branchen der Wirtschaft;
  • Entwicklung ressourceneffizienter Wirtschaftszweige durch grenzüberschreitende Ausweitung des Produkt- und Dienstleistungsangebots, insbesondere im Bereich der „Green Economy“ und der Energieeffizienz von Gebäuden.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Dienste und Behörden, öffentliche Dienstleistungsunternehmen, Einrichtungen von öffentlichem Interesse, Unternehmen, Kammern und Verbände. Darüber hinaus könnten auch Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Vereine als Zuwendungsempfänger auftreten.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Teilräume im westlichen Baden-Württemberg und südlichen Rheinland-Pfalz gehören zum Programmraum. 

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich und der Schweiz als Drittland.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Operationelles Programm und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Durch Investitionen in grenzüberschreitende Pilotvorhaben wird eine Verstetigung und strukturelle Verankerung gemeinsamer Ansätze zur nachhaltigen Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung angestrebt. Gleichzeitig trägt die Umsetzung solcher konkreten Pilotvorhaben unmittelbar zur Verringerungen der Umweltbelastungen bei. Der Ausbau gemeinsamer Piloteinrichtungen im Bereich der Energieeffizienz und der Produktion erneuerbarer Energien, die zwar in einem Teilraum angesiedelt sind, aber auf Ressourcen, Techniken und Know-How aus anderen Teilräumen zurückgreifen, erlaubt eine optimale Nutzung sich ergänzender grenzüberschreitender Potentiale. Durch die Aufwertung von grenzüberschreitend genutzten Gebäuden oder Infrastrukturen oder den Ausbau von Infrastrukturen, die sich über die Grenze erstrecken, können spezifische grenzüberschreitende Herausforderungen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz adressiert und damit Lücken in teilräumlichen Entwicklungsmaßnahmen geschlossen werden. Die Umwidmung und gemeinsame Nutzung von brach liegenden Standorten innerhalb eines Teilraums ermöglicht eine Rationalisierung des Flächenverbrauchs auf grenzüberschreitender Ebene.

 

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen:

  • Umwidmung von Industriebrachen für den öffentlichen Wohnungsbau, neue Gewerbegebiete und die Produktion erneuerbarer Energien.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationelles Programm ab S. 57.

Zielgruppe

  • Insbesondere Gemeinden, private und öffentliche Unternehmen, Land- und Forstwirte, Weinbauern, Tourismusveranstalter, Grund- und Hausbesitzer, Mieter und Mieterverbünde, Vereine und private Konsumenten.
  • Sämtliche geförderten Maßnahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern des Oberrheingebiets zugutekommen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Jedes ausgewählte Projekt muss einen eindeutigen Beitrag zum Wandel im Programmgebiet erwarten lassen, der durch eines der spezifischen Ziele der Investitionspriorität verfolgt wird. Zu diesem Zweck müssen die Projekte insbesondere einen Bezug zu den Herausforderungen und prioritären Potentialen des Oberrhein aufzeigen.

Auswahlverfahren

Nach Artikel 12, Absatz 1 der ETZ-Verordnung obliegt die Auswahl der Vorhaben dem Begleitausschuss des Programms.

 

Einzelne Projektideen können auf fortlaufender Basis geprüft, bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Gemeinschaftsförderung begleitet und in die Förderung aufgenommen werden. Einzelne Projektideen können zu „Projektclustern“ zusammengefasst werden, wenn sich auf diese Weise eine höhere Wirksamkeit oder Effizienz der entsprechenden Vorhaben und damit ein größerer Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele sicherstellen lässt.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann auch auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen können externe Experten herangezogen werden. Die Auswahl von einzelnen Vorhaben und die Erstellung von Projektclustern können ausgesetzt werden, sobald ein thematischer Projektaufruf geplant ist.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von territorialen Projektaufrufen erfolgen, die in einem oder mehreren Teilräumen des Programmgebiets umgesetzt werden.

 

Hinweis: Umfassende Informationen zum Verfahren für die Auswahl von Projekten finden Sie auf der Homepage des Interreg Oberrhein und im Operationelles Programm auf den Seiten 115/116.

Projektauswahlkriterien

Ausschlaggebend ist die inhaltliche Relevanz der entsprechenden Vorhaben für die Erreichung der dargestellten Zielsetzung für den gesamten Oberrhein.

 

Eine Übersicht zu Kriterien für die Auswahl von Projekten kann auf der Homepage des Interreg Oberrhein abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Operationelles Programm auf S. 58.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021