Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich. Projektidee können aber bereits für die neue Förderperiode eingereicht werden.

Vernetzung, Informationsaustausch und Koordination der Akteure in strategisch relevanten Wirtschaftssektoren und Sensibilisierung der Bevölkerung für das gemeinsame Natur- und Kulturerbe

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm "INTERREG V (A) Oberrhein (FR-DE-CH" (genehmigt am: 05.12.2014).

Kurzbeschreibung

Unterstützt werden Aktivitäten, die die Vernetzung, den Informationsaustausch und die Koordination der Akteure auf grenzüberschreitender Ebene fördern und der Identifikation von gemeinsamen Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten sowie der Ausarbeitung von gemeinsamen Handlungsansätzen und der Sensibilisierung der Bevölkerung für das gemeinsame Natur- und Kulturerbe dienen. Sie tragen so mittelbar zur Nutzung der grenzüberschreitenden Wachstumspotentiale strategisch relevanter Wirtschaftsbereiche und -standorte bei.

Förderziel

Es werden folgende grenzüberschreitende Entwicklungen am Oberrhein verfolgt:

  • Zunahme der Besucherzahlen durch Steigerung der Attraktivität als Tourismusstandort;
  • Verbesserung des Erhaltungszustandes sowie der Kapazitäten zur touristischen Nutzung der Stätten des Natur- und Kulturerbes;
  • Zunahme von Unternehmensansiedlungen und -gründungen durch Steigerung der Strahlkraft und des innovativen Potentials im Bereich Kultur und Kreativität;
  • Zunahme der wirtschaftlichen Aktivitäten an grenzüberschreitend bedeutenden Standorten auf der Grundlage gezielter Entwicklungsstrategien.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • In erster Linie Verbände, Einrichtungen von öffentlichem Interesse und Vereine.
  • Darüber hinaus könnten auch öffentliche Verwaltungen, öffentliche Dienste und Behörden, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sowie Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen als Zuwendungsempfänger auftreten.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Teilräume im westlichen Baden-Württemberg und südlichen Rheinland-Pfalz gehören zum Programmraum. 

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich und der Schweiz als Drittland.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Operationelles Programm und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Durch die Sensibilisierung der Bevölkerung des Oberrheinraums für das gemeinsame Natur- und Kulturerbe werden eine ideelle Aufwertung von bereits etablierten Stätten und eine stärkere Identifikation mit bisher schwach entwickelten Naturlandschaften und Kulturgütern angestrebt. Auf diese Weise soll eine Zunahme der Besucherzahlen und eine verbesserte touristische Nutzung der Stätten des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes erreicht werden. Die Entwicklung und Umsetzung von Vernetzungsmaßnahmen, sowie von Informations- und Koordinationsmechanismen ermöglicht die gegenseitige Identifikation, die gezielte Kontaktaufnahme und die grenzüberschreitende Abstimmung zwischen relevanten Akteuren und Akteursgruppen innerhalb einzelner Wirtschaftssektoren. Durch Informations- und Schulungsmaßnahmen können verschiedene Bevölkerungsgruppen gezielt auf spezifische Aspekte des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes aufmerksam gemacht werden.

 

Beispiel für eine zu fördernde Maßnahme:

  • Einrichtung eines Informationszentrums Natur- und Kulturerbe Oberrhein.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationelles Programm ab S. 74.

Zielgruppe

  • Die potentiellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Oberrheinraum, sowie alle Personen, die durch die Entwicklung der genannten strategisch relevanten Sektoren unmittelbar betroffen sind, wie zum Beispiel Unternehmen, Gemeinden, Vereine, kulturelle Einrichtungen, Touristen, Schüler etc.
  • Sämtliche geförderten Maßnahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern des Oberrheingebiets zugutekommen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Jedes ausgewählte Projekt muss einen eindeutigen Beitrag zum Wandel im Programmgebiet erwarten lassen, der durch eines der spezifischen Ziele verfolgt wird. Zu diesem Zweck müssen die Projekte insbesondere einen Bezug zu den Herausforderungen und prioritären Potentialen des Oberrheingebietes aufzeigen.

 

Die geförderten Projekte werden partnerschaftlich realisiert. Dies setzt voraus, dass sich je mindestens ein Partner aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten (Frankreich, Deutschland, Schweiz) an der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung eines Projektes beteiligt. Grenzübergreifende Einrichtungen, die über eine Finanzierung aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten verfügen (Frankreich, Deutschland, Schweiz), können als Alleinbegünstigter im Sinne des Artikels 12, Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 auftreten.

Auswahlverfahren

Nach Artikel 12, Absatz 1 der ETZ-Verordnung obliegt die Auswahl der Vorhaben dem Begleitausschuss des Programms.

 

Einzelne Projektideen können auf fortlaufender Basis geprüft, bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Gemeinschaftsförderung begleitet und in die Förderung aufgenommen werden. Einzelne Projektideen können zu „Projektclustern“ zusammengefasst werden, wenn sich auf diese Weise eine höhere Wirksamkeit oder Effizienz der entsprechenden Vorhaben und damit ein größerer Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele sicherstellen lässt.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann auch auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen können externe Experten herangezogen werden. Die Auswahl von einzelnen Vorhaben und die Erstellung von Projektclustern können ausgesetzt werden, sobald ein thematischer Projektaufruf geplant ist.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von territorialen Projektaufrufen erfolgen, die in einem oder mehreren Teilräumen des Programmgebiets umgesetzt werden.

 

Hinweis: Umfassende Informationen zum Verfahren für die Auswahl von Projekten finden Sie auf der Homepage des Interreg Oberrhein und im Operationelles Programm auf den Seiten 115/116.

Projektauswahlkriterien

Ausschlaggebend ist die inhaltliche Relevanz der entsprechenden Vorhaben für die Erreichung der dargestellten Zielsetzung für den gesamten Oberrhein.

 

Eine Übersicht zu Kriterien für die Auswahl von Projekten kann auf der Homepage des Interreg Oberrhein abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Operationelles Programm auf S. 76.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021