Die vorhandenen Fördermittel sind alle gebunden, somit ist eine Antragstellung im Rahmen der Förderperiode Interreg V nicht mehr möglich. Projektidee können aber bereits für die neue Förderperiode eingereicht werden.

Investitionen in Pilotvorhaben zur Entwicklung strategisch relevanter Wirtschaftssektoren, sowie in die Sanierung, Instandhaltung und Aufwertung von Standorten des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm "INTERREG V (A) Oberrhein (FR-DE-CH" (genehmigt am: 05.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Pilotvorhaben zur Entwicklung strategisch relevanter Wirtschaftssektoren, sowie Sanierung, Instandhaltung und Aufwertung von Standorten des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes zur Verbesserung ihres Erhaltungszustandes und Ausweitung der touristischen Nutzung.

Förderziel

Es werden folgende grenzüberschreitende Entwicklungen am Oberrhein verfolgt:

  • Zunahme der Besucherzahlen durch Steigerung der Attraktivität als Tourismusstandort;
  • Verbesserung des Erhaltungszustandes sowie der Kapazitäten zur touristischen Nutzung der Stätten des Natur- und Kulturerbes;
  • Zunahme von Unternehmensansiedlungen und -gründungen durch Steigerung der Strahlkraft und des innovativen Potentials im Bereich Kultur und Kreativität;
  • Zunahme der wirtschaftlichen Aktivitäten an grenzüberschreitend bedeutenden Standorten auf der Grundlage gezielter Entwicklungsstrategien.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

  • In erster Linie Verbände, Einrichtungen von öffentlichem Interesse und Vereine.
  • Darüber hinaus könnten auch öffentliche Verwaltungen, öffentliche Dienste und Behörden, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sowie Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen als Zuwendungsempfänger auftreten.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

Teilräume im westlichen Baden-Württemberg und südlichen Rheinland-Pfalz gehören zum Programmraum. 

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich und der Schweiz als Drittland.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Operationelles Programm und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Durch Investitionen in Pilotvorhaben zur Entwicklung strategisch relevanter Wirtschaftssektoren wird die Verwirklichung von Infrastrukturen, Einrichtungen und Initiativen angestrebt, die einen außergewöhnlichen Beitrag zur unmittelbaren Nutzung und zur weiteren Steigerung spezifischer grenzüberschreitender Wachstumspotentiale leisten. Damit sollen eine kritische Masse für beschäftigungsrelevante Wachstumseffekte sichergestellt und Anreize für weitere direkte Investitionen auf grenzüberschreitender Ebene geschaffen werden. Durch die Sanierung, Instandhaltung und Aufwertung von Standorten des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes wird eine Verbesserung ihres Erhaltungszustandes und eine Ausweitung ihrer Kapazitäten zur touristischen Nutzung gewährleistet. Damit kann die touristische Inwertsetzung und die Nutzung des damit verbundenen wirtschaftlichen Potenzials bereits ausgewiesener Stätten und zusätzlicher Güter und Landschaften des Natur- und Kulturerbes von grenzüberschreitender Bedeutung optimiert werden.

 

Beispiele für zu fördernde Maßnahmen:

  • Erschließung grenzüberschreitender Gewerbestandorte;
  • In-Wert-Setzung von Weltkriegsgedenkstätten.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationelles Programm ab S. 75.

Zielgruppe

  • Die potentiellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Oberrheinraum, sowie alle Personen, die durch die Entwicklung der genannten strategisch relevanten Sektoren unmittelbar betroffen sind, wie zum Beispiel Unternehmen, Gemeinden, Vereine, kulturelle Einrichtungen, Touristen, Schüler etc.
  • Sämtliche geförderten Maßnahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern des Oberrheingebiets zugutekommen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Jedes ausgewählte Projekt muss einen eindeutigen Beitrag zum Wandel im Programmgebiet erwarten lassen, der durch eines der spezifischen Ziele verfolgt wird. Zu diesem Zweck müssen die Projekte insbesondere einen Bezug zu den Herausforderungen und prioritären Potentialen des Oberrheingebietes aufzeigen.

 

Die geförderten Projekte werden partnerschaftlich realisiert. Dies setzt voraus, dass sich je mindestens ein Partner aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten (Frankreich, Deutschland, Schweiz) an der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung eines Projektes beteiligt. Grenzübergreifende Einrichtungen, die über eine Finanzierung aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten verfügen (Frankreich, Deutschland, Schweiz), können als Alleinbegünstigter im Sinne des Artikels 12, Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 auftreten.

Auswahlverfahren

Nach Artikel 12, Absatz 1 der ETZ-Verordnung obliegt die Auswahl der Vorhaben dem Begleitausschuss des Programms.

 

Einzelne Projektideen können auf fortlaufender Basis geprüft, bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Gemeinschaftsförderung begleitet und in die Förderung aufgenommen werden. Einzelne Projektideen können zu „Projektclustern“ zusammengefasst werden, wenn sich auf diese Weise eine höhere Wirksamkeit oder Effizienz der entsprechenden Vorhaben und damit ein größerer Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele sicherstellen lässt.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann auch auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen können externe Experten herangezogen werden. Die Auswahl von einzelnen Vorhaben und die Erstellung von Projektclustern können ausgesetzt werden, sobald ein thematischer Projektaufruf geplant ist.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von territorialen Projektaufrufen erfolgen, die in einem oder mehreren Teilräumen des Programmgebiets umgesetzt werden.

 

Hinweis: Umfassende Informationen zum Verfahren für die Auswahl von Projekten finden Sie auf der Homepage des Interreg Oberrhein und im Operationelles Programm auf den Seiten 115/116.

Projektauswahlkriterien

Ausschlaggebend ist die inhaltliche Relevanz der entsprechenden Vorhaben für die Erreichung der dargestellten Zielsetzung für den gesamten Oberrhein.

 

Eine Übersicht zu Kriterien für die Auswahl von Projekten kann auf der Homepage des Interreg Oberrhein abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Operationelles Programm auf S. 76.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021