Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bremen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 02.12.2014).
Kurzbeschreibung
Infrastrukturelle, bauliche und stadtgestalterische Maßnahmen an solchen Stellen, die Potenzial zur Schaffung "grüner Infrastrukturen" haben.
Förderziel
Stabilisierung benachteiligter Sozialräume und ihrer lokalen Ökonomien.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die räumliche Abgrenzung der Stadtgebiete für die Umsetzung der Achse erfolgt funktional, d. h. es können auch sanierungsbedingte Projekte außerhalb des ausgewählten Quartiers gefördert werden, sofern sie zur Erreichung des spezifischen Ziels im Quartier notwendig sind oder einen erkennbaren positiven Wirkungszusammenhang erwarten lassen.
Beschreibung
Städtebauliche Mängel, unter- oder ungenutzte gewerbliche Standorte, funktionale Defizite im öffentlichen Raum und in der Folge Leerstand und eine ausgedünnte Angebots- und Versorgungsstruktur sind die sichtbarsten Kennzeichen des ökonomischen Niedergangs in benachteiligten Stadtquartieren. Gleichzeitig sind diese Defizite eine Hemmschwelle für betriebliche Investitionen in den Stadtteilen und eine positive Entwicklung der lokalen Ökonomie insgesamt.
Um diesen sich selbst verstärkenden Trading-Down-Prozess in benachteiligten Quartieren zu stoppen, sollen infrastrukturelle, bauliche und stadtgestalterische Maßnahmen der Stadterneuerung an solchen Stellen im Stadtteil gefördert werden, die eine Schlüsselfunktion für die lokale Wirtschaftsentwicklung des Quartiers innehaben.
Das können z. B. sein:
- Städtebauliche Situationen an verkehrsreichen Hauptstraßen mit Geschäftslagen.
- Fehlende oder funktional verbesserungswürdige Wegeverbindungen zwischen den Zentren/Standorten der lokalen Ökonomie im Ortsteil und städtebaulich bedeutsamen Wasserlagen.
- Brachgefallene oder untergenutzte Flächen und Gewerbestandorte, deren Reaktivierung eine Impulswirkung für das Quartier und die lokale Ökonomie haben können.
- Standorte mit Potenzial zur Schaffung „grüner Infrastrukturen“ (Parks, Grün-, Frei-, Ufer- und Erholungsflächen, „breathing spaces“, grüne Dächer und Wände, natürliche Verbindungen, Netzwerke und Trittsteine, „Urban Gardening“, anpassungsfähige und multifunktionale Orte, etc.), wenn sie als weicher Standortfaktor eine Schlüsselfunktion für die lokale Wirtschaftsentwicklung haben.
Zielgruppe
- Klein- und Kleinstbetriebe der lokalen Ökonomie.
- Stadtteilinitiativen und Quartiersmanagements.
- QuartiersbewohnerInnen
- Behörden und Gesellschaften.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Voraussetzung für den Einsatz der EFRE-Mittel in den Stadtquartieren sind integrierte Stadtentwicklungskonzepte (IEK), durch die ein lokalspezifisches, abgestimmtes und strategisches Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen in den Quartieren gewährleistet wird. EFRE-Mittel als Teil einer räumlich abgestimmten und abgegrenzten Gesamtstrategie flankieren somit Mittel aus anderen gebietsbezogenen Landes- und Bundesprogrammen, wie z. B. aus den verschiedenen Ansätzen der Städtebauförderung, lokalen Ansätzen des sozial- und informellen Bildungsmanagements sowie den Schwerpunktprojekten der Wirtschaftsförderung und Initiativen aus dem Umwelt- und Verkehrsressorts.
Projektauswahlkriterien
Ein wesentliches Auswahlkriterium ist der erkennbare Wirkungsbezug des Förderprojekts zur Erreichung des spezifischen Ziels im ausgewählten Quartier. Die Maßnahmen müssen einen funktionalen Bezug zu den Standorten der lokalen Ökonomie im Stadtteil aufweisen. Zudem müssen die Projekte aus dem vorliegenden integrierten Entwicklungskonzept herzuleiten sein.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023