Maßnahmen der Stadterneuerung zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Quartiers

EFRE (IWB)

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bremen 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 02.12.2014).

Kurzbeschreibung

Infrastrukturelle, bauliche und stadtgestalterische Maßnahmen an solchen Stellen, die Potenzial zur Schaffung "grüner Infrastrukturen" haben.

Förderziel

Stabilisierung benachteiligter Sozialräume und ihrer lokalen Ökonomien.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Die räumliche Abgrenzung der Stadtgebiete für die Umsetzung der Achse erfolgt funktional, d. h. es können auch sanierungsbedingte Projekte außerhalb des ausgewählten Quartiers gefördert werden, sofern sie zur Erreichung des spezifischen Ziels im Quartier notwendig sind oder einen erkennbaren positiven Wirkungszusammenhang erwarten lassen.

Beschreibung

Städtebauliche Mängel, unter- oder ungenutzte gewerbliche Standorte, funktionale Defizite im öffentlichen Raum und in der Folge Leerstand und eine ausgedünnte Angebots- und Versorgungsstruktur sind die sichtbarsten Kennzeichen des ökonomischen Niedergangs in benachteiligten Stadtquartieren. Gleichzeitig sind diese Defizite eine Hemmschwelle für betriebliche Investitionen in den Stadtteilen und eine positive Entwicklung der lokalen Ökonomie insgesamt.

 

Um diesen sich selbst verstärkenden Trading-Down-Prozess in benachteiligten Quartieren zu stoppen, sollen infrastrukturelle, bauliche und stadtgestalterische Maßnahmen der Stadterneuerung an solchen Stellen im Stadtteil gefördert werden, die eine Schlüsselfunktion für die lokale Wirtschaftsentwicklung des Quartiers innehaben.

 

Das können z. B. sein:

  • Städtebauliche Situationen an verkehrsreichen Hauptstraßen mit Geschäftslagen.
  • Fehlende oder funktional verbesserungswürdige Wegeverbindungen zwischen den Zentren/Standorten der lokalen Ökonomie im Ortsteil und städtebaulich bedeutsamen Wasserlagen. 
  • Brachgefallene oder untergenutzte Flächen und Gewerbestandorte, deren Reaktivierung eine Impulswirkung für das Quartier und die lokale Ökonomie haben können.
  • Standorte mit Potenzial zur Schaffung „grüner Infrastrukturen“ (Parks, Grün-, Frei-, Ufer- und Erholungsflächen, „breathing spaces“, grüne Dächer und Wände, natürliche Verbindungen, Netzwerke und Trittsteine, „Urban Gardening“, anpassungsfähige und multifunktionale Orte, etc.), wenn sie als weicher Standortfaktor eine Schlüsselfunktion für die lokale Wirtschaftsentwicklung haben.

Zielgruppe

  • Klein- und Kleinstbetriebe der lokalen Ökonomie.
  • Stadtteilinitiativen und Quartiersmanagements.
  • QuartiersbewohnerInnen
  • Behörden und Gesellschaften.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Voraussetzung für den Einsatz der EFRE-Mittel in den Stadtquartieren sind integrierte Stadtentwicklungskonzepte (IEK), durch die ein lokalspezifisches, abgestimmtes und strategisches Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen in den Quartieren gewährleistet wird. EFRE-Mittel als Teil einer räumlich abgestimmten und abgegrenzten Gesamtstrategie flankieren somit Mittel aus anderen gebietsbezogenen Landes- und Bundesprogrammen, wie z. B. aus den verschiedenen Ansätzen der Städtebauförderung, lokalen Ansätzen des sozial- und informellen Bildungsmanagements sowie den Schwerpunktprojekten der Wirtschaftsförderung und Initiativen aus dem Umwelt- und Verkehrsressorts.

Projektauswahlkriterien

Ein wesentliches Auswahlkriterium ist der erkennbare Wirkungsbezug des Förderprojekts zur Erreichung des spezifischen Ziels im ausgewählten Quartier. Die Maßnahmen müssen einen funktionalen Bezug zu den Standorten der lokalen Ökonomie im Stadtteil aufweisen. Zudem müssen die Projekte aus dem vorliegenden integrierten Entwicklungskonzept herzuleiten sein.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE - ggf. auch unter Beteiligung des ESF - vorgesehen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des EFRE über die Möglichkeiten zur Umsetzung von fondsübergreifenden Fördermaßnahmen oder kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner.

 

Grundlage für den Einsatz der EFRE-Mittel in der Maßnahme "Maßnahmen der Stadterneuerung zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Quartiers" sind integrierte Entwicklungskonzepte (IEK), in deren Rahmen themenübergreifend, gebietsbezogen Handlungsansätze umgesetzt werden, indem bauliche, funktionale und infrastrukturelle Aufwertungen mit sozio-ökonomisch ausgerichteten Instrumenten und Maßnahmen im Bereich der Sozial-, Bildungs-, Umwelt-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderungspolitik entwickelt werden. Die IEK beinhalten einen umfassenden und langfristig angelegten Beteiligungsprozess, der nicht nur die fachübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts gewährleistet, sondern im Rahmen von Workshops, Informationsveranstaltungen und runden Tischen auch die aktive Mitarbeit der lokalen Bevölkerung sowie der im Quartier verankerten Einrichtungen, Akteure und Stadtteilpolitik/Beiräte umfasst.

 

Erstes Kriterium für die Auswahl der Stadtgebiete ist die Ausprägung des Benachteiligungsgrades im Sozialraummonitoring. Zudem muss gewährleistet sein, dass ausreichend Anknüpfungspunkte für die Förderung der lokalen Ökonomie im Quartier vorhanden sind. Eine weitere Bedingung bei der Auswahl der Gebiete ist deshalb der Fokus auf gewachsene, funktionsgemischte Gemenge- und Quartierslagen mit einer ausreichend großen zentralörtlichen Bedeutung sowie einer kritischen Masse an kleingewerblichen Betriebsstrukturen.

 

Integrierte Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden zudem auch in "Projekten zur Umsetzung der integrierten Konzepte" umgesetzt, wobei der thematische Schwerpunkt entsprechend der Prioritätsachse auf der Senkung der CO2-Emissionen liegt.

 

Städte als dicht bebaute, funktionsgemischte und verkehrlich stark beanspruchte und vernetzte Siedlungsräume sind prädestiniert für die Entwicklung und Umsetzung ortsspezifischer und thematisch integrierter Konzepte, in denen verschiedene Handlungsfelder zur CO2-Reduktion mit einem ganzheitlichen Blick auf verschiedene Nutzungen, Energieverbraucher, technische Infrastrukturen und Mobilitätserfordernisse zusammengedacht werden können. Die konzeptionelle Grundlage für die Förderung im spezifischen Ziel 6 sind auch hier integrierte Entwicklungskonzepte, in denen die Handlungsfelder energetische Gebäudesanierung, Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme, technische Infrastrukturen, Flächengestaltung sowie Verkehr, Mobilität und Logistik miteinander verknüpft und mit einem Fokus auf die jeweils ortsspezifischen Gegebenheiten, Bedarfe und Nutzer/Akteure umgesetzt werden können.

 

Der ESF im Land Bremen kann einen Beitrag zu einer positiven Entwicklung benachteiligter Quartiere und Stadtteile leisten. Ziel der ESF-Förderung ist es daher, den unterschiedlichen Problemlagen in den Städten Bremen und Bremerhaven und innerhalb ihrer Stadtteile Rechnung zu tragen und einer Verstärkung der Disparitäten entgegenzuwirken bzw. zu einer Verringerung der bestehenden Unterschiede zwischen den Stadtteilen und zwischen den beiden Städten Bremen und Bremerhaven beizutragen. Letzteres kann durch eine Stärkung der Ressourcen in den benachteiligten Stadtteilen sowie durch die Unterstützung des Einzelnen mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen. Um die Bedeutung dieses Ziels zu unterstreichen, wurde bereits in der ESF-Förderperiode 2007–2013 ein entsprechendes Querschnittsziel für die Umsetzung der Programme formuliert. Die zukünftigen ESF-Interventionen sollen weiterhin in diesem Sinne umgesetzt werden, das Querschnittsziel wird auch in der neuen Förderperiode 2014–2020 gelten. Eine besondere Rolle spielt die sozialräumliche Dimension. Hier ist zum einen die Berücksichtigung der sozialräumlichen und sozialintegrativen Ausrichtung in den zentralen Programmen (Beschäftigungsförderung, offene arbeitsorientierte Beratung bzw. Stadtteilberatung, LOS) geplant. Zum anderen soll eine Verknüpfung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Mitteln anderer relevanter Programme (z. B. EFRE) erfolgen.

Fonds

Im Rahmen der IEK wird zudem auch der Einsatz weiterer Förderansätze geplant, z. B. aus dem Bereich der Städtebauförderung oder des Sozialfonds (ESF).

Fördergebietseingrenzung

Die Förderung konzentriert sich auf solche Quartiere, die besonders stark von Armut, Ausgrenzung und den Folgen der sozialräumlichen Polarisierung betroffen sind. Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021