Wettbewerbsrunde ist abgeschlossen.
Ein weiterer Wettbewerbsaufruf ist nicht vorgesehen.

Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen sowie Gebäudeleerständen

EFRE (IWB)

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung der Revitalisierung von (kontaminierten) Flächen und Bausubstanzen unter Berücksichtigung von Belangen des Boden-, Grundwasser- und technischen Umweltschutzes sowie weiterer ökologischer Aspekte.

Förderziel

Ziel ist es, vorgenutzte Flächen zu recyceln statt neue zu verbrauchen, leerstehende Gebäude insbesondere im innerstädtischen und innerörtlichen Umfeld wieder einer Nutzung zuzuführen und damit den Erhalt wertvoller Strukturen auf Dauer zu sichern sowie die Zentren zu beleben und funktionsfähig zu erhalten. Durch die Revitalisierung innerstädtischer Flächen wird die Innenentwicklung eines Ortes gestärkt, und die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch das Ausweichen auf die „Grüne Wiese“ im Sinne der Nachhaltigkeit reduziert. Die Wiedernutzbarmachung von kontaminierten Flächen und von leerstehenden Gebäuden verknüpft darüber hinaus Aspekte der städtebaulichen Entwicklungsplanung mit den Belangen des Umweltschutzes.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit (außer Planungsregion 14).

Art der Unterstützung

Nicht-rückzahlbarer Zuschuss

Beschreibung

Mit der Förderung wird ein erheblicher Beitrag bei der integrierten Stadt-Umland-Entwicklung zur Steigerung von Lebensqualität und zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft geleistet. Zur Erreichung dieses Ziels werden die Gebietskörperschaften auch bei der Revitalisierung von kontaminierten Flächen und Bausubstanzen unter Berücksichtigung von Belangen des Boden- und Umweltschutzes sowie ökologischer, städtebaulicher und ökonomischer Aspekte gefördert. Im Rahmen der Maßnahme werden daher folgende Projekte gefördert:

  • Studien und Gutachten.
  • Sanierungs- und Aufbereitungsmaßnahmen für Konversions- und Brachflächen sowie leerstehende Gebäude, einschließlich der Revitalisierung kontaminierter Flächen und Gebäude.
  • Grundstücksneuordnung und öffentliche Erschließung.

Zielgruppe

Gebietskörperschaften

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Maßnahmen können ausschließlich im Kontext nachhaltiger und ressourcenschonender integrierter regionaler Stadt-Umland-Entwicklungskonzepte verfolgt werden, die auf lokaler Ebene erarbeitet und im Zuge begleiteter Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden.

Auswahlverfahren

Zweistufiges Wettbewerbsverfahren für integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen.

Projektauswahlkriterien

Die Förderung orientiert sich an den nachfolgenden vier allgemeinen Kriterien (hierfür bitte die Förderinformationen auf der Webseite des EFRE Bayern bzw. die Angaben im Operationellen Programm, S. 125ff. beachten; bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an den Ansprechpartner im Förderreferat):

  • Inhaltliche Kriterien.
  • Geographische Kriterien.
  • Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien.
  • Rechtliche Kriterien.

 

Für alle Projekte dieses Förderbereichs werden folgende zusätzliche Projektauswahlkriterien (zweistufiges Verfahren) definiert:

  • In der ersten Stufe werden anhand von Interessensbekundungen diejenigen Kooperationen ausgewählt, deren Problemlagen und Lösungsansätze den Anforderungen der künftigen EFRE-Förderung am ehesten entsprechen.
  • In einer zweiten Stufe sollen die ausgewählten Interessenten dann in einer Entwicklungsphase, die fachlich begleitet werden kann, ihre Strategieansätze fortentwickeln, ggf. weitere geeignete Kooperationspartner suchen, ein realistisches Umsetzungspaket erstellen und die organisatorischen Bedingungen klären.

 

Auf dieser Grundlage erfolgt die endgültige Auswahl der interkommunalen Kooperationen, in denen konkrete Projekte umgesetzt werden sollen. Entscheidend bei der Auswahl sind in beiden Stufen die Qualität der Entwicklungsstrategie sowie die Chance auf die Umsetzung eines relevanten Pakets integrierter Projekte, die den betreffenden Raum in seiner Entwicklung nachhaltig voranbringen.

  • Relevanz der vorgeschlagenen Projekte für die räumliche Entwicklung.
  • Klarheit der Zielsetzung und des Umsetzungsvorschlags.
  • Zu erwartende Qualität des integrierten Konzeptes und der darin enthaltenen Projekte.
  • Zu erwartende Strukturwirksamkeit des integrierten Konzepts und der Projekte, insbesondere im Hinblick auf positive mittel- und langfristige Folgeeffekte.
  • Bereitschaft zur Belegung des Mehrwerts durch Projekt-Monitoring und Evaluation.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

Weitere integrierte Entwicklungsansätze

Kurzbeschreibung

Verankert ist der Beitrag zur integrierten territorialen Entwicklung vor allem durch die zweite strategische Programmlinie „Zukunftsfähige regionale Wirtschaftsräume“ (regionalpolitische Orientierung).

Beschreibung

Besonders sichtbar wird der integrierte Ansatz zur territorialen Entwicklung in der Umsetzung integrierter nachhaltiger Stadt-Umland-Entwicklungskonzepte, die grundsätzlich durch interkommunale Kooperationen innerhalb funktionaler Räume erfolgt. Dabei sollen die geförderten Projekte u. a. die wichtigsten identifizierten sozioökonomischen Herausforderung dieser Räume angehen und nach Ende der Förderung weiter bestehen können.

 

Das zentrale Element zur Auswahl der Entwicklungskonzepte interkommunaler Kooperationen wird ein begleitetes Wettbewerbsverfahren sein. Damit wird sichergestellt, dass für diese funktionalen Räume nachhaltige, integrierte Konzepte geschaffen und umgesetzt werden. Dieser Ansatz zeichnet sich durch eine umfassende Beteiligung der lokalen und regionalen Ebene aus, welche die integrierten Konzepte eigenständig erstellt, die Auswahl der Projekte vornimmt und u. a. über die kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertreter in den anschließenden Auswahlprozess eingebunden wird. Auch für die Querschnittziele sind Vertreter im Auswahlgremium berücksichtigt. Entscheidend ist, dass die Initiativen stets aus dem Raum selbst kommen und so maßgeblich auf dem Freiwilligkeits- und Bottom-up-Prinzip basieren. Nur wenn die jeweiligen Regionen eigenständig die für die Förderbereiche erforderlichen Entwicklungsschwerpunkte formulieren, ist eine nachhaltige Umsetzung garantiert.

Fonds

EFRE; flankierend können auch Maßnahmen aus dem bayerischen ESF- und ELER-Programm hinzukommen.

Fördergebietseingrenzung

Die Abgrenzung eines EFRE-Schwerpunktgebiets einhergehend mit einer Mittelkonzentration zugunsten dieser Region sowie die regionalen Abstufungen beim Zugang zu einzelnen Maßnahmengruppen des Programms sind Ausdruck einer an den regional unterschiedlichen Bedürfnissen ausgerichteten territorialen Entwicklungsstrategie.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021