Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung der Revitalisierung von (kontaminierten) Flächen und Bausubstanzen unter Berücksichtigung von Belangen des Boden-, Grundwasser- und technischen Umweltschutzes sowie weiterer ökologischer Aspekte.
Förderziel
Ziel ist es, vorgenutzte Flächen zu recyceln statt neue zu verbrauchen, leerstehende Gebäude insbesondere im innerstädtischen und innerörtlichen Umfeld wieder einer Nutzung zuzuführen und damit den Erhalt wertvoller Strukturen auf Dauer zu sichern sowie die Zentren zu beleben und funktionsfähig zu erhalten. Durch die Revitalisierung innerstädtischer Flächen wird die Innenentwicklung eines Ortes gestärkt, und die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch das Ausweichen auf die „Grüne Wiese“ im Sinne der Nachhaltigkeit reduziert. Die Wiedernutzbarmachung von kontaminierten Flächen und von leerstehenden Gebäuden verknüpft darüber hinaus Aspekte der städtebaulichen Entwicklungsplanung mit den Belangen des Umweltschutzes.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit (außer Planungsregion 14).
Art der Unterstützung
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss
Beschreibung
Mit der Förderung wird ein erheblicher Beitrag bei der integrierten Stadt-Umland-Entwicklung zur Steigerung von Lebensqualität und zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft geleistet. Zur Erreichung dieses Ziels werden die Gebietskörperschaften auch bei der Revitalisierung von kontaminierten Flächen und Bausubstanzen unter Berücksichtigung von Belangen des Boden- und Umweltschutzes sowie ökologischer, städtebaulicher und ökonomischer Aspekte gefördert. Im Rahmen der Maßnahme werden daher folgende Projekte gefördert:
- Studien und Gutachten.
- Sanierungs- und Aufbereitungsmaßnahmen für Konversions- und Brachflächen sowie leerstehende Gebäude, einschließlich der Revitalisierung kontaminierter Flächen und Gebäude.
- Grundstücksneuordnung und öffentliche Erschließung.
Zielgruppe
Gebietskörperschaften
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen können ausschließlich im Kontext nachhaltiger und ressourcenschonender integrierter regionaler Stadt-Umland-Entwicklungskonzepte verfolgt werden, die auf lokaler Ebene erarbeitet und im Zuge begleiteter Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden.
Auswahlverfahren
Zweistufiges Wettbewerbsverfahren für integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen.
Projektauswahlkriterien
Die Förderung orientiert sich an den nachfolgenden vier allgemeinen Kriterien (hierfür bitte die Förderinformationen auf der Webseite des EFRE Bayern bzw. die Angaben im Operationellen Programm, S. 125ff. beachten; bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an den Ansprechpartner im Förderreferat):
- Inhaltliche Kriterien.
- Geographische Kriterien.
- Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien.
- Rechtliche Kriterien.
Für alle Projekte dieses Förderbereichs werden folgende zusätzliche Projektauswahlkriterien (zweistufiges Verfahren) definiert:
- In der ersten Stufe werden anhand von Interessensbekundungen diejenigen Kooperationen ausgewählt, deren Problemlagen und Lösungsansätze den Anforderungen der künftigen EFRE-Förderung am ehesten entsprechen.
- In einer zweiten Stufe sollen die ausgewählten Interessenten dann in einer Entwicklungsphase, die fachlich begleitet werden kann, ihre Strategieansätze fortentwickeln, ggf. weitere geeignete Kooperationspartner suchen, ein realistisches Umsetzungspaket erstellen und die organisatorischen Bedingungen klären.
Auf dieser Grundlage erfolgt die endgültige Auswahl der interkommunalen Kooperationen, in denen konkrete Projekte umgesetzt werden sollen. Entscheidend bei der Auswahl sind in beiden Stufen die Qualität der Entwicklungsstrategie sowie die Chance auf die Umsetzung eines relevanten Pakets integrierter Projekte, die den betreffenden Raum in seiner Entwicklung nachhaltig voranbringen.
- Relevanz der vorgeschlagenen Projekte für die räumliche Entwicklung.
- Klarheit der Zielsetzung und des Umsetzungsvorschlags.
- Zu erwartende Qualität des integrierten Konzeptes und der darin enthaltenen Projekte.
- Zu erwartende Strukturwirksamkeit des integrierten Konzepts und der Projekte, insbesondere im Hinblick auf positive mittel- und langfristige Folgeeffekte.
- Bereitschaft zur Belegung des Mehrwerts durch Projekt-Monitoring und Evaluation.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023