Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Bayern 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Erweiterung von innerstädtischen Grün- und Erholungsanlagen und dadurch die Verbesserung des Verhältnisses von Wohn-, Verkehrs- und Naherholungsflächen.
Förderziel
Die Maßnahme soll dazu beitragen, im Rahmen integrierter regionaler Stadt-Umland-Entwicklungskonzepte natürliche Freiräume zu erhalten und neue zu schaffen und damit urbane Landschaftselemente zu gestalten, die sowohl Stadtbewohnern als auch Flora und Fauna Rückzugs-, Erholungs- und verbesserten Lebensraum bieten. Durch die Vernetzung urbaner und stadtnaher Gebiete soll dazu beigetragen werden, dass die Lebensqualität im städtischen Umfeld gesteigert und Ökosysteme intakt bleiben bzw. weiterhin ihre Leistungen erbringen können.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Gebietskörperschaften
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit (außer Planungsregion 14).
Art der Unterstützung
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss
Beschreibung
Errichtung und Ausbau von vorbildlichen, gegenüber dem Vorzustand ökologisch aufgewerteten Grün- und Erholungsanlagen, die der Bevölkerung auf Dauer (mindestens jedoch 25 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden auch Bodenentsiegelung und Brachensanierung eine wichtige Rolle spielen. Die Schaffung von grünen Infrastrukturen in dieser Maßnahmengruppe umfasst beispielsweise die Anlage von naturnahen Erholungsflächen, Pflanzbereichen, Teichanlagen, Gewässersystemen, Verbindungswegen und -brücken sowie Lehrpfaden. Die Maßnahmen tragen damit ganz entscheidend zum spezifischen Ziel bei und sind grundsätzlich auf Ökologie und nachhaltige Ressourcennutzung ausgerichtet.
Zielgruppe
Gebietskörperschaften
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen können ausschließlich im Kontext nachhaltiger und ressourcenschonender integrierter regionaler Stadt- Umland-Entwicklungskonzepte verfolgt werden, die auf lokaler Ebene erarbeitet und im Zuge begleiteter Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden.
Auswahlverfahren
Zweistufiges Wettbewerbsverfahrens für integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen.
Projektauswahlkriterien
Die Förderung orientiert sich an den nachfolgenden vier allgemeinen Kriterien (hierfür bitte die Förderinformationen auf der Webseite des EFRE Bayern bzw. die Angaben im Operationellen Programm, S. 127ff beachten; bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an den Ansprechpartner im Förderreferat):
- Inhaltliche Kriterien.
- Geographische Kriterien.
- Wirtschaftliche und fachpolitische Kriterien.
- Rechtliche Kriterien.
Für alle Projekte dieses Förderbereichs werden folgende zusätzliche Projektauswahlkriterien (zweistufiges Verfahren) definiert:
- In der ersten Stufe werden anhand von Interessensbekundungen diejenigen Kooperationen ausgewählt, deren Problemlagen und Lösungsansätze den Anforderungen der künftigen EFRE-Förderung am ehesten entsprechen.
- In einer zweiten Stufe sollen die ausgewählten Interessenten dann in einer Entwicklungsphase, die fachlich begleitet werden kann, ihre Strategieansätze fortentwickeln, ggf. weitere geeignete Kooperationspartner suchen, ein realistisches Umsetzungspaket erstellen und die organisatorischen Bedingungen klären. Auf dieser Grundlage erfolgt die endgültige Auswahl der interkommunalen Kooperationen, in denen konkrete Projekte umgesetzt werden sollen. Entscheidend bei der Auswahl sind in beiden Stufen die Qualität der Entwicklungsstrategie sowie die Chance auf die Umsetzung eines relevanten Pakets integrierter Projekte, die den betreffenden Raum in seiner Entwicklung nachhaltig voranbringen.
- Relevanz der vorgeschlagenen Projekte für die räumliche Entwicklung.
- Klarheit der Zielsetzung und des Umsetzungsvorschlags.
- Zu erwartende Qualität des integrierten Konzeptes und der darin enthaltenen Projekte.
- Zu erwartende Strukturwirksamkeit des integrierten Konzepts und der Projekte, insbesondere im Hinblick auf positive mittel- und langfristige Folgeeffekte.
- Bereitschaft zur Belegung des Mehrwerts durch Projekt-Monitoring und Evaluation.
Laufzeit
- Grün- und Erholungsanlagen: 01.01.2014 - 31.12.2020
- Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen: 01.03.2018 - 21.12.2022