Steigerung der grenzüberschreitenden institutionellen Kapazitäten in zentralen Bereichen und Sektoren der Programmregion, insbesondere Tourismus, Verkehr und Logistik, Küstenschutz, Gefahrenabwehr und Gesundheit

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Schleswig-Holstein

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Deutschland-Dänemark" (genehmigt am: 17.12.2014).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der grenzüberschreitenden institutionellen Kapazität in zentralen Bereichen und Sektoren der Programmregion, insbesondere Küsten- und Klimaschutz, Tourismus, Verkehr und Logistik, Gefahrenabwehr und Gesundheit.

Förderziel

Angestrebte Ergebnisse der Maßnahme sind:

  • Eine gesteigerte Kooperation zwischen öffentlichen Institutionen.
  • Verbesserte Grundlagen für die grenzüberschreitende Kooperation in Form von gemeinsamen statistischen Datenbanken sowie gemeinsame Strategien, Konzepte und Aktionspläne für zentrale Bereiche und Sektoren der Programmregion (Tourismus, Verkehr und Logistik, Küstenschutz, Gefahrenabwehr, Gesundheit, Arbeitsmarkt).
  • Eine bessere grenzüberschreitende Koordination in Bereichen wie dem öffentlichen Nahverkehr, Bereitschaftsdiensten und Gesundheitsförderung.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Gebietskörperschaften, Regionen und andere Behörden, Forschungsinstitute, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsverbände, Branchenverbände und andere Interessenverbände, Organisationen mit Fokus auf Statistik, Verkehrsplanung und -anbieter, Gesundheitsdienstleister, Bereitschaftsdienste. 

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Schleswig-Holstein: Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Dänemark.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 6 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Beispiele für Aktivitäten (nicht erschöpfend):

  • Verbesserung der Ausgangsposition des Programmgebiets für die Entwicklung grenzüberschreitender Strategien und Maßnahmen auf einer fundierten Grundlage:
    • Entwicklung und Umsetzung einer grenzüberschreitenden statistischen Datenbank mit validen und vergleichbaren Daten.
    • Entwicklung und Umsetzung einer Projekt- und Akteursdatenbank zwecks Erleichterung der Zusammenarbeit von Projekten aus unterschiedlichen Programmen/Fonds/EU-Mitteln.
  • Entwicklung gemeinsamer grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionsplänen für zentrale Branchen und Sektoren (z. B.  Küstenschutz, Tourismus), die intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie einen vereinten Arbeitsmarkt unterstützen.
  • Entwicklung strategischer Partnerschaften zur Etablierung gleichwertiger Kooperationen mit Nachbarregionen und Metropolen sowie um die Rahmenbedingungen für die deutsch-dänische Integration zu beeinflussen.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisationen im Hinblick auf eine effiziente Entbürokratisierung und eine bessere regionale Koordination, hierunter Austausch von Best-Practice:
    • Im Bereich des öffentlichen Regionalverkehrs.
    • Zwischen unterschiedlichen regionalen Bereitschaftsdiensten über die Landesgrenze und den Fehmarnbelt hinweg im Falle größerer Unfälle zu Lande oder zu Wasser.
    • Zwischen öffentlichen und vereinsbasierten Akteuren der Gesundheitsförderung.
    • Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen im grenzüberschreitenden Kontext.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 41.

Zielgruppe

Primär Gebietskörperschaften, Regionen und andere Behörden der Programmregion, die sich mit grundsätzlichen Fragen zu zentralen Themenfeldern in der Regionalentwicklung sowie der strategischen Planung auseinandersetzen.

 

Unterstützt werden sollen diese Behörden durch andere relevante öffentliche Organisationen, sowie relevante Wirtschaftsverbände, Branchenverbände und andere Interessenverbände, Organisationen mit Fokus auf Statistik, Verkehrsplaner und -anbieter, Gesundheitsdienstleister und Bereitschaftsdienste. Im Ergebnis kommen die Resultate dieser Priorität direkt den Bürgern der Region zugute.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Das Programm fördert keine Projekte im Hinblick auf die verkehrsmäßige und räumliche Infrastruktur. Dazu zählt u. a. die Anlage von Straßen und Schienen sowie Geh- und Radwegen. Aufwendungen für Neu- oder Umbauten sind nicht förderfähig. Desgleichen kann das Interreg-Projekt nicht den Erwerb von Grundstücken und Immobilien fördern.

 

Hinweis: Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.

Auswahlverfahren

Das gesamte Antragsverfahren wird im Rahmen einer Analyse der Best-Practice Erfahrungen beider vorheriger Interreg-Programme aufgesetzt werden. Das Verfahren wird transparent sein und für die Antragsteller alle geeigneten Wege (z. B. Homepage, Handbuch, Workshops) beschreiben.

 

Das Antragsformular sowie Hilfestellungen können im Downloadbereich der Homepage des Interreg Programms Deutschland-Danmark abgerufen werden.

Projektauswahlkriterien

Für alle Projekte aller Prioritäten gelten die unter Abschnitt 5 (Kooperationsprogramm, S. 56) näher dargestellten Leitgrundsätze des grenzüberschreitenden Mehrwerts, der Effektkette, der Nachhaltigkeit und der Additionalität unter Berücksichtigung der horizontalen Prinzipien.

 

Neben den Leitgrundsätzen für die Auswahl der Vorhaben gilt für diese Maßnahme zudem:

  • Dass der Bezug der Aktivitäten auf zentrale grenzübergreifende Bereiche und Sektoren der Programmregion, insbesondere Tourismus, Verkehr und Logistik, Küstenschutz, Gefahrenabwehr und Gesundheit, deutlich aus dem Antrag hervorgehen muss.
  • Dass die Aktivitäten im Projektantrag eine deutlich strategische Ausrichtung haben sollen. In Bereichen, in denen es sinnvoll ist, soll sich der strategische Rahmen möglichst auf die Gesamtregion erstrecken.
  • Dass aus dem Projektantrag Maßnahmen für eine Institutionalisierung oder den Aufbau fester grenzüberschreitender Strukturen hervorgehen, um eine Nachhaltigkeit der behördlichen Zusammenarbeit zu sichern.

 

Eine Übersicht über Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Deutschland-Danmark abgerufen werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Mobilität Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Erarbeitung von Mobilitätskonzepten
  • Weitere Risikovorsorge bzw. Anpassung

Stand: Juli 2021