Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Deutschland-Dänemark" (genehmigt am: 17.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, um dem Fachkräftemangel - auch mit Umweltbezug - entgegenzuwirken.
Förderziel
Angestrebte Ergebnisse der Maßnahme sind:
- Eine verbesserte Möglichkeit zum Anwerben und Halten qualifizierter Arbeitskräfte in den Stärkepositionen.
- Eine höhere Mobilität der Arbeitskräfte über die Grenze hinweg.
- Eine Reduzierung der Barrieren auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt.
Fördergegenstände
Beratung, Beschäftigung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Unternehmen, Gebietskörperschaften, Regionen, Jobcenter, Branchenverbände, Arbeitnehmerorganisationen, Behörden und andere öffentliche und halböffentliche Organisationen, Informations- und Grenzdienstleister, Unternehmensverbände.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Schleswig-Holstein: Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Dänemark.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 6 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Gefördert werden u. a. unternehmerische Initiativen, neue Unternehmen und Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich aus der Ökologisierung der Wirtschaft ergeben.
Beispiele für Aktivitäten (nicht erschöpfend):
- Förderung der Attraktivität des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts z. B. durch Matchmaking und Initiativen, die qualifizierte Arbeitskräfte primär im Bereich der Stärkenpositionen des Programmgebiets anziehen sollen.
- Verbreitung nationaler Arbeitsmarktregelungen, wie z. B. „Wissenspilot“, in einer grenzüberschreitenden Perspektive sowie Prüfung besonderer Regelungen, die nur für das Programmgebiet gelten.
- Förderung von Informations- und Beratungsmaßnahmen, z. B. durch:
- Weiterentwicklung eines grenzüberschreitenden Beratungsdiensts auf dem Arbeitsmarkt zu einem transnationalen Center, hierunter Verbesserung und Vereinheitlichung von Informationsangeboten für Bürger und Unternehmen in der Region bezüglich arbeitsmarktbezogener Gegebenheiten.
- Entwicklung innovativer elektronisch basierter grenzüberschreitender Informationssysteme auf dem Arbeitsmarkt, die sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenden, um die Mobilität zu fördern.
- Erleichterung der grenzübergreifenden Arbeitssuche durch Zusammenarbeit und Aufbau von „Kompetenznetzwerken“ auf dem Arbeitsmarkt zwischen z. B. Gewerkschaften, Arbeitsämtern, Branchenorganisationen u. a.
- Abbau rechtlicher und technischer Barrieren auf dem Arbeitsmarkt.
- Sichtbarmachung von Jobmöglichkeiten in der Programmregion auf beiden Seiten der Grenze.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 34.
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an sämtliche Akteure des Arbeitsmarkts in der Programmregion, da ein so umfassendes Problem wie der Fachkräftemangel nur durch eine breite Allianz bewältigt werden kann. Darüber hinaus richtet sie sich an alle Arbeitnehmer mit „Grenzberührung“, d. h. Pendler, die im jeweils anderen Land arbeiten und deshalb in besonderem Maße davon profitieren, wenn Barrieren reduziert werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das Programm fördert keine Projekte im Hinblick auf die verkehrsmäßige und räumliche Infrastruktur. Dazu zählt u. a. die Anlage von Straßen und Schienen sowie Geh- und Radwegen. Aufwendungen für Neu- oder Umbauten sind nicht förderfähig. Desgleichen kann das Interreg-Projekt nicht den Erwerb von Grundstücken und Immobilien fördern.
Hinweis: Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.
Auswahlverfahren
Das gesamte Antragsverfahren wird im Rahmen einer Analyse der Best-Practice Erfahrungen beider vorheriger Interreg-Programme aufgesetzt werden. Das Verfahren wird transparent sein und für die Antragsteller alle geeigneten Wege (z. B. Homepage, Handbuch, Workshops) beschreiben.
Das Antragsformular sowie Hilfestellungen können im Downloadbereich der Homepage des Inetrreg Programms Deutschland-Danmark abgerufen werden.
Projektauswahlkriterien
Für alle Projekte aller Prioritäten gelten die unter Abschnitt 5 (Kooperationsprogramm, S. 56) näher dargestellten Leitgrundsätze des grenzüberschreitenden Mehrwerts, der Effektkette, der Nachhaltigkeit und der Additionalität unter Berücksichtigung der horizontalen Prinzipien.
Neben den Leitgrundsätzen für die Auswahl der Vorhaben gilt für diese Maßnahme zudem:
- Aus dem Projektantrag muss deutlich der Nutzen für den Ausbau beruflicher Mobilitätsangebote und Mobilitätsnetzwerke für die adressierten Zielgruppen hervorgehen.
- Die Projektziele sind darauf gerichtet, die Integration des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts durch verbesserte Informationen zu Anforderungen, Diversifizierung, Orientierung zu Mangelberufen, etc. voranzutreiben.
- Aus dem Projektantrag muss klar die Eignung zur Entwicklung grenzüberschreitender Berufsausbildungen und zur Stärkung der grenzüberschreitenden Kompetenzen der Auszubildenden und sich fortbildenden Arbeitnehmer insbesondere in den Stärkepositionen hervorgehen.
- Die Projektziele sind eindeutig darauf fokussiert, die Durchlässigkeit des Arbeits- und Ausbildungsmarktes in der deutsch-dänischen Grenzregion insgesamt zu erhöhen.
- Das Projekt kann evident zum Abbau von Barrieren in formeller wie tatsächlicher Hinsicht beitragen.
Eine Übersicht über Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Deutschland-Danmark abgerufen werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023