Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V-A Österreich - Deutschland/Bayern 2014-2020" (Version 1.0).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen zur Einrichtung und Erweiterung grüner Infrastrukturen, die im Erhalt, bzw. einer Verbesserung der vorhandenen Ökosystemdienstleistungen resultieren, um einem Biodiversitätsverlust entgegen zu wirken.
Förderziel
Der erhöhten Anfälligkeit gegenüber Hochwasser, Erdrutschen, Lawinen und Stürmen im Programmraum soll durch sanfte Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung einer grünen Infrastruktur entgegen gewirkt werden.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Monitoring, Evaluierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Öffentliche und private Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine und Verbände aus dem Bereich Natur-, Umwelt- und Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Katastrophenschutz.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Bayern: Niederbayern, Oberbayern und Schwaben
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich.
Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.
Darüber hinaus können in Einzelfällen auch Organisationen außerhalb des Programmgebiets als Projektträger auftreten, wenn die erzielten Wirkungen des Projekts überwiegend dem Programmgebiet zugutekommen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Mit neuen innovativen Lösungen im Bereich der grünen Infrastruktur sollen Maßnahmen, wenn nötig in Kombination mit grauer Infrastruktur, dazu beitragen, die Anpassungskräfte der Natur zu mobilisieren und das Katastrophenrisiko zu verringern, sowie den Erhalt von Ökosystemen zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, wird bspw. die Entwicklung von innovativen Risikomanagementansätzen ebenso unterstützt, wie die Erstellung von (grenzübergreifenden) Plänen und deren Implementierung sowie konkreten Investitionen. Bei Hochwasserschutzmaßnahmen wird grüner Infrastruktur Priorität eingeräumt. Wo nötig, kann graue Infrastruktur jedoch auch zur Risikoprävention eingesetzt werden.
Beispielhafte Maßnahmen:
1. Gemeinsame Konzeptionen und Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, zur
Strukturierung der Zubringer- und Hauptgewässer und grenzübergreifender
Wasserrückhaltemaßnahmen.
2. Grenzübergreifende Erfassung von Gefahren auf lokaler Ebene – Erstellung von
gemeinsamen regionalen Gefahrenzonenplänen.
3. Entwicklung und Aufbau eines grenzübergreifenden Risiko- und
Naturgefahrenmanagements.
4. Aufbau gemeinsamer grenzübergreifender Katastrophenschutzmaßnahmen:
Entwicklung gemeinsamer grenzübergreifender Strategien im Bereich
Katastrophenschutz, Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen,
investive bauliche Maßnahmen.
Gefördert werden können:
- Expertisen, Planungen, Machbarkeitsstudien, projektspezifische Kartierungen;
- Aufbau von Datenbanken, Monitoring- und Informationssystemen;
- Pilotprojekte;
- Aufbau von Umsetzungsstrukturen und Implementierungen;
- Errichtung von (grünen) Infrastrukturen (zur Risikoprävention).
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 42.
Zielgruppe
Öffentliche und private Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine und Verbände aus dem Bereich Natur-, Umwelt- und Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Eingereichte Projektanträge müssen alle formalen Kriterien (zeitgerechter Antragseingang, Vollständigkeit des Antrags – inkl. der erforderlichen Anhänge, keine Kofinanzierung aus anderen EU-Fördergeldern etc.) einhalten, um inhaltlich geprüft zu werden. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit eines Projektes sind darüber hinaus die Auswirkungen auf die drei Grundprinzipien „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ angemessen zu berücksichtigen.
Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl folgt gemäß Artikel 12 der ETZ-Verordnung einem standardisierten Beurteilungsverfahren, aufbauend auf inhaltlichen und allgemeinen Prüfkriterien. Grundsätzlich gilt ein offenes Projekteinreichungsverfahren. In diesem Sinne können Projekte laufend eingereicht werden. Die Entscheidungen des Begleitausschusses erfolgen in regelmäßigen Abständen.
Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung. Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und Vertreter der programmbeteiligten österreichischen Bundesländer und der bayerischen Bezirksregierungen.
Projektauswahlkriterien
Die inhaltliche Projektbeurteilung erfolgt auf Basis von standardisierten Formularen in Form eines Punktesystems.
Neben den allgemeinen Prüfkriterien gilt für die Auswahl von Vorhaben in dieser Maßnahme zudem:
- Der Beitrag zum Schutz vor Naturgefahren, insbesondere durch grüne Infrastruktur, unter der Einbindung zuständiger Behörden und Akteure im Bereich des Zivilschutzes;
- Die hinreichende grenzüberschreitende Relevanz des Projekts und der Mehrwert der grenzüberschreitenden Kooperation;
- Der Beitrag zu den jeweils erwarteten Ergebnissen und Outputs.
Eine Übersicht über Projektselektionskriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Österreich-Bayern abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 45 und ab S. 73.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023