Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V-A Österreich - Deutschland/Bayern 2014-2020" (Version 1.0).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Vorhaben in verschiedene Sektorpolitiken (z. B. Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltverbundes) zum Aufbau und zur Intensivierung langfristiger und struktureller grenzübergreifender Kooperationen zur stärkeren sozialen und ökonomischen Integration sowie zum Abbau von administrativen und legistischen Barrieren.
Förderziel
Die Hemmnisse, welche durch die unterschiedlichen administrativen und gesetzlichen Gegebenheiten bestehen, sollen weiter abgebaut und so – aufbauend auf den bereits erzielten Erfolgen – ein langfristiges Zusammenwachsen der Region weiter zu befördert werden.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften, Interessensvertretungen.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Bayern: Niederbayern, Oberbayern und Schwaben
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich.
Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.
Darüber hinaus können in Einzelfällen auch Organisationen außerhalb des Programmgebiets als Projektträger auftreten, wenn die erzielten Wirkungen des Projekts überwiegend dem Programmgebiet zugutekommen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
In den Sektorpolitiken bestehen in den strategischen Ausrichtungen oftmals Unterschiede, wie z. B. im Bereich der Raumplanung, der sozialen Dienstleistungen, der Bildung, in Verkehr und Mobilität oder im Rettungswesen. Innerhalb dieser Maßnahme soll die Umsetzung und Entwicklung von Kooperationsprojekten unterstützt werden, die das Potenzial für eine langfristige, d. h. nachhaltige, über die Förderperiode hinaus bestehende, Zusammenarbeit haben.
Beispielhafte Maßnahmen:
1. Unterstützung auf Dauer ausgelegter universitärer Kooperationen/Forschungs-/
Personalkooperationen, z. B. zur Entwicklung und Stärkung regionsspezifischer
Stärke- und Forschungsfelder.
2. Maßnahmen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung (inkl. Pilotprojekte,
Umsetzungsplanungen) auf Basis vorhandener Konzepte.
3. Grenzübergreifende Zusammenarbeit von lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften zur Entwicklung von Strategien, Plänen, Prozessen und
gemeinsamer Dienstleistungen.
4. Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltverbundes (z. B. Pilotmaßnahmen im
Bereich Fahrgastinformationen, Tarifauskünfte, Bestpreisberechnungen und
Ticketing im öffentlichen Personenverkehr, grenzübergreifender Tarifmodelle
und Verkehrsverbünde, multimodaler grenzübergreifender Verkehrspläne,
u. Ä.).
Gefördert werden können:
- Programmrelevante, unterstützende Dienstleistungen;
- Studien, Planungen;
- Schulungen, Qualifizierungen;
- Entwicklung von gemeinsamen Plänen;
- Investitionen in geringem Ausmaß;
- Marketing- und Werbeaktivitäten;
- Aufbau von Organisationen;
- Durchführung von Pilotprojekten.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 51.
Zielgruppe
Bevölkerung, zivilgesellschaftliche Institutionen, Institutionen aus dem Bildungs-, Sozial- und Pflegebereich, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen, Institutionen aus dem Verkehrsbereich, Interessensvertretungen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Eingereichte Projektanträge müssen alle formalen Kriterien (zeitgerechter Antragseingang, Vollständigkeit des Antrags – inkl. der erforderlichen Anhänge, keine Kofinanzierung aus anderen EU-Fördergeldern etc.) einhalten, um inhaltlich geprüft zu werden. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit eines Projektes sind darüber hinaus die Auswirkungen auf die drei Grundprinzipien „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ angemessen zu berücksichtigen.
Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl folgt gemäß Artikel 12 der ETZ-Verordnung einem standardisierten Beurteilungsverfahren, aufbauend auf inhaltlichen und allgemeinen Prüfkriterien. Grundsätzlich gilt ein offenes Projekteinreichungsverfahren. In diesem Sinne können Projekte laufend eingereicht werden. Die Entscheidungen des Begleitausschusses erfolgen in regelmäßigen Abständen.
Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung. Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und Vertreter der programmbeteiligten österreichischen Bundesländer und der bayerischen Bezirksregierungen.
Projektauswahlkriterien
Die inhaltliche Projektbeurteilung erfolgt auf Basis von standardisierten Formularen in Form eines Punktesystems.
Neben den allgemeinen Prüfkriterien gilt für die Auswahl von Vorhaben in dieser Maßnahme zudem:
- Der Beitrag zum Aufbau und zur Intensivierung langfristiger und struktureller grenzübergreifender Kooperationen zur stärkeren sozialen und ökonomischen Integration sowie zum Abbau von administrativen und legistischen Barrieren;
- Die hinreichende grenzüberschreitende Relevanz des Projekts und der Mehrwert der grenzüberschreitenden Kooperation;
- Der Beitrag zu den jeweils erwarteten Ergebnissen und Outputs.
Eine Übersicht über Projektselektionskriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Österreich-Bayern abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 54 und ab S. 73.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023