Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V-A Österreich - Deutschland/Bayern 2014-2020" (Version 1.0).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Stärkung geeigneter Unterstützungsstrukturen zur Erhöhung der unternehmensbezogenen grenzüberschreitenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten in den identifizierten Stärke- und Zukunftsfeldern.
Förderziel
Bei der Umsetzung der Maßnahme geht es vor allem darum, grenzübergreifend an den Stärkefeldern anzuknüpfen, Informationen zu transferieren und schwerpunktmäßig die Weiterentwicklung gemeinsamer, grenzübergreifender Potenziale zu forcieren.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere private und öffentliche Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie Clusterorganisationen, gesetzliche Interessenvertretungen, intermediäre Einrichtungen, Branchenverbände und Verkehrsverbünde, Gebietskörperschaften.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Bayern: Niederbayern, Oberbayern und Schwaben
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich.
Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.
Darüber hinaus können in Einzelfällen auch Organisationen außerhalb des Programmgebiets als Projektträger auftreten, wenn die erzielten Wirkungen des Projekts überwiegend dem Programmgebiet zugutekommen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt zum einen im Aufbau von betrieblichen und überbetrieblichen Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie in der Verbesserung und Intensivierung der Zugänglichkeit zu vorhandenem Wissen, zu vorhandenen Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zu neuen Technologien und Prozessen und der anwendungsorientierten Entwicklung neuer Verfahren oder Prototypen im Produktions- und Dienstleistungsbereich. Zum anderen sollen die Maßnahmen die systematische Entwicklung grenzübergreifender Netzwerkkooperationen und Netzwerkbildungen unterstützen und dadurch Unternehmenskooperation auch im F&E-Bereich, über Zuliefer- und Absatzbeziehungen hinaus, ermöglichen.
Beispielhafte Maßnahmen:
1. Entwicklung und Durchführung von (branchenspezifischen) Austausch- und
Qualifizierungsprogrammen für Fachkräfte zum Zwecke des
Erfahrungsaustausches und der Errichtung bzw. Festigung von
Kooperationsstrukturen; der Austausch kann sowohl zwischen Unternehmen als
auch zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen stattfinden.
2. Mobilisierung unternehmensgetragener und marktrelevanter Innovationen mit
Unterstützung nationaler/regionaler Forschungseinrichtungen und
Technologiezentren, Kompetenzzentren und Wissenschaftsparks.
3. Förderung von Innovationen und angewandter Forschung und Entwicklung,
- die zum Einsatz neuer Verfahren führen und
- die Produkte und Dienstleistungen für neue Nachfragestrukturen marktfähig machen.
4. Innovative technische und organisatorische Lösungen zur Förderung des
Umweltverbundes.
5. Kooperative Forschungsprojekte zwischen Wissenschaft und angewandter
Forschung unter verstärkter Einbeziehung von KMU in jenen Bereichen, die Teil
der regionalen und nationalen Strategien sowie von grenzübergreifender
Bedeutung sind.
Gefördert werden können:
- Expertisen und Beratungsleistungen;
- Machbarkeitsstudien;
- Einführung neuer (Produktions-)Verfahren und Prozesse;
- Durchführung von Pilotprojekten;
- Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, Aufbau von Organisationen, (IKT-)Netzwerken;
- Informationsmaterialien und Medienarbeit;
- Marketing- und Werbeaktivitäten.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 30 und auf S. 11 sind die Stärkefelder des Programmraums beschrieben.
Zielgruppe
Unternehmen, insbesondere KMU, Forschungseinrichtungen und Forschungsgruppen, Clusterorganisationen, Technologie-Transferstellen, gesetzliche Interessensvertretungen, Kompetenzzentren.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Eingereichte Projektanträge müssen alle formalen Kriterien (zeitgerechter Antragseingang, Vollständigkeit des Antrags – inkl. der erforderlichen Anhänge, keine Kofinanzierung aus anderen EU-Fördergeldern etc.) einhalten, um inhaltlich geprüft zu werden. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit eines Projektes sind darüber hinaus die Auswirkungen auf die drei Grundprinzipien „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ angemessen zu berücksichtigen.
Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl folgt gemäß Artikel 12 der ETZ-Verordnung einem standardisierten Beurteilungsverfahren, aufbauend auf inhaltlichen und allgemeinen Prüfkriterien. Grundsätzlich gilt ein offenes Projekteinreichungsverfahren. In diesem Sinne können Projekte laufend eingereicht werden. Die Entscheidungen des Begleitausschusses erfolgen in regelmäßigen Abständen.
Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung. Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und Vertreter der programmbeteiligten österreichischen Bundesländer und der bayerischen Bezirksregierungen.
Projektauswahlkriterien
Die inhaltliche Projektbeurteilung erfolgt auf Basis von standardisierten Formularen in Form eines Punktesystems.
Neben den allgemeinen Prüfkriterien gilt für die Auswahl von Vorhaben in dieser Maßnahme zudem:
- Die Intensivierung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen, unter Berücksichtigung europäischer, nationaler und regionaler F&E-Strategien;
- Den Beitrag zur grenzübergreifenden Kompetenzentwicklung in Unternehmen, insbesondere KMUs, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Programmraums;
- Die hinreichende grenzüberschreitende Relevanz des Projekts und der Mehrwert der grenzüberschreitenden Kooperation;
- Der Beitrag zu den jeweils erwarteten Ergebnissen und Outputs.
Eine Übersicht über Projektselektionskriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Österreich-Bayern abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 33 und ab S. 73.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023