Erhöhung der unternehmensbezogenen grenzüberschreitenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten durch Stärkung geeigneter Unterstützungsstrukturen

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG V-A Österreich - Deutschland/Bayern 2014-2020" (Version 1.0).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Stärkung geeigneter Unterstützungsstrukturen zur Erhöhung der unternehmensbezogenen grenzüberschreitenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten in den identifizierten Stärke- und Zukunftsfeldern.

Förderziel

Bei der Umsetzung der Maßnahme geht es vor allem darum, grenzübergreifend an den Stärkefeldern anzuknüpfen, Informationen zu transferieren und schwerpunktmäßig die Weiterentwicklung gemeinsamer, grenzübergreifender Potenziale zu forcieren.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere private und öffentliche Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie Clusterorganisationen, gesetzliche Interessenvertretungen, intermediäre Einrichtungen, Branchenverbände und Verkehrsverbünde, Gebietskörperschaften.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Bayern: Niederbayern, Oberbayern und Schwaben

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.

 

Darüber hinaus können in Einzelfällen auch Organisationen außerhalb des Programmgebiets als Projektträger auftreten, wenn die erzielten Wirkungen des Projekts überwiegend dem Programmgebiet zugutekommen.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt zum einen im Aufbau von betrieblichen und überbetrieblichen Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie in der Verbesserung und Intensivierung der Zugänglichkeit zu vorhandenem Wissen, zu vorhandenen Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zu neuen Technologien und Prozessen und der anwendungsorientierten Entwicklung neuer Verfahren oder Prototypen im Produktions- und Dienstleistungsbereich. Zum anderen sollen die Maßnahmen die systematische Entwicklung grenzübergreifender Netzwerkkooperationen und Netzwerkbildungen unterstützen und dadurch Unternehmenskooperation auch im F&E-Bereich, über Zuliefer- und Absatzbeziehungen hinaus, ermöglichen.

 

Beispielhafte Maßnahmen:

1. Entwicklung und Durchführung von (branchenspezifischen) Austausch- und
    Qualifizierungsprogrammen für Fachkräfte zum Zwecke des
    Erfahrungsaustausches und der Errichtung bzw. Festigung von
    Kooperationsstrukturen; der Austausch kann sowohl zwischen Unternehmen als
    auch zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen stattfinden.
2. Mobilisierung unternehmensgetragener und marktrelevanter Innovationen mit
    Unterstützung nationaler/regionaler Forschungseinrichtungen und
    Technologiezentren, Kompetenzzentren und Wissenschaftsparks.
3. Förderung von Innovationen und angewandter Forschung und Entwicklung,

    • die zum Einsatz neuer Verfahren führen und
    • die Produkte und Dienstleistungen für neue Nachfragestrukturen marktfähig machen.

4. Innovative technische und organisatorische Lösungen zur Förderung des
    Umweltverbundes.
5. Kooperative Forschungsprojekte zwischen Wissenschaft und angewandter
    Forschung unter verstärkter Einbeziehung von KMU in jenen Bereichen, die Teil
    der regionalen und nationalen Strategien sowie von grenzübergreifender
    Bedeutung sind.

 

Gefördert werden können: 

  • Expertisen und Beratungsleistungen;
  • Machbarkeitsstudien;
  • Einführung neuer (Produktions-)Verfahren und Prozesse;
  • Durchführung von Pilotprojekten;
  • Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, Aufbau von Organisationen, (IKT-)Netzwerken;
  • Informationsmaterialien und Medienarbeit;
  • Marketing- und Werbeaktivitäten.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 30 und auf S. 11 sind die Stärkefelder des Programmraums beschrieben.

Zielgruppe

Unternehmen, insbesondere KMU, Forschungseinrichtungen und Forschungsgruppen, Clusterorganisationen, Technologie-Transferstellen, gesetzliche Interessensvertretungen, Kompetenzzentren.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Eingereichte Projektanträge müssen alle formalen Kriterien (zeitgerechter Antragseingang, Vollständigkeit des Antrags – inkl. der erforderlichen Anhänge, keine Kofinanzierung aus anderen EU-Fördergeldern etc.) einhalten, um inhaltlich geprüft zu werden. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit eines Projektes sind darüber hinaus die Auswirkungen auf die drei Grundprinzipien „Gleichstellung von Männern und Frauen“, „Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ angemessen zu berücksichtigen.

 

Bitte klären sie direkt mit Ihrem Programmansprechpartner die notwendige Anzahl Projektpartner.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl folgt gemäß Artikel 12 der ETZ-Verordnung einem standardisierten Beurteilungsverfahren, aufbauend auf inhaltlichen und allgemeinen Prüfkriterien. Grundsätzlich gilt ein offenes Projekteinreichungsverfahren. In diesem Sinne können Projekte laufend eingereicht werden. Die Entscheidungen des Begleitausschusses erfolgen in regelmäßigen Abständen.

 

Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung. Die Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat und Vertreter der programmbeteiligten österreichischen Bundesländer und der bayerischen Bezirksregierungen.

Projektauswahlkriterien

Die inhaltliche Projektbeurteilung erfolgt auf Basis von standardisierten Formularen in Form eines Punktesystems.

 

Neben den allgemeinen Prüfkriterien gilt für die Auswahl von Vorhaben in dieser Maßnahme zudem:

  • Die Intensivierung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen, unter Berücksichtigung europäischer, nationaler und regionaler F&E-Strategien;
  • Den Beitrag zur grenzübergreifenden Kompetenzentwicklung in Unternehmen, insbesondere KMUs, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Programmraums;
  • Die hinreichende grenzüberschreitende Relevanz des Projekts und der Mehrwert der grenzüberschreitenden Kooperation;
  • Der Beitrag zu den jeweils erwarteten Ergebnissen und Outputs.

 

Eine Übersicht über Projektselektionskriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Österreich-Bayern abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 33 und ab S. 73.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz Nachhaltige Mobilität

Subthemen

  • Nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -verteilung
  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021