Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Baden-Württemberg Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Interreg V-A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (DE-AT-CH-LI)" (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert und unterstützt wird die Zusammenarbeit der öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen als auch der bereits bestehenden Kooperationsnetzwerke (wie Internationale Bodenseekonferenz, Internationale Regierungskommission Alpenrhein, Hochrheinkommission etc.) zu den verschiedensten Themen, z. B. dem Katastrophenschutz und die Erarbeitung zukunftsfähiger Entwicklungsstrategien.

Förderziel

Durch die Maßnahme soll der grenzübergreifende Fokus in Planung und Entwicklung der Region gestärkt und durch Förderung entsprechender Initiativen und Projekte initiiert und weiterentwickelt werden. Die Programmregion ist durch die vielen Verwaltungs- und Ländergrenzen besonders stark darauf angewiesen, dass sich die öffentlichen Stellen regelmäßig austauschen und gut zusammenarbeiten. Dieser kooperative Austausch ist Voraussetzung für das Gelingen der gesamten grenzüberschreitenden Vorhaben in der Region und daher in möglichst vielfältigen Teilbereichen zu fördern.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse; Einzelpersonen

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Baden-Württemberg: Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen

 

In Bayern: Kreisfreie Stadt Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 0-1, welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Der Austausch sowie die grenzüberschreitende Kooperation und Abstimmung im Bereich der Raum-, Verkehrs- und Siedlungsplanung sowie der Infrastruktur- und Standortentwicklung sind essentiell für die weitere Entwicklung der Region. Kooperationspotenziale werden insbesondere auch in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Katastrophenschutz, öffentliche Sicherheit und Rettungswesen, öffentlicher Personennahverkehr, demografischer Wandel und Bildung gesehen.

 

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Gemeinsame Aktivitäten der Verwaltung und öffentlicher Stellen sowie Harmonisierung vorhandener Normen und Instrumente, z. B. in der Raum- und Regionalentwicklung.
  • Kooperationen in und Austausch zu Bereichen, bei denen grenzüberschreitende Ansätze gefragt sind, z. B. im Gesundheits- und Sozialwesen, beim Katastrophenschutz und der öffentlichen Sicherheit, im Rettungswesen, beim öffentlichen Personennahverkehr, bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels oder im Bildungswesen.
  • Erarbeitung zukunftsfähiger Entwicklungsstrategien und deren Umsetzung.

 

Gefördert werden können insbesondere:

  • Erarbeitung von Strategien, Planungen, Expertisen, unterstützende Dienstleistungen;
  • Betrieb und Erweiterung bestehender regionaler Netzwerke;
  • Entwicklung von gemeinsamen Plänen;
  • Durchführung von Pilotprojekten;
  • Veranstaltungen;
  • Informationsmaterialien und Medienarbeit;
  • Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Kommunikation.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 77.

Zielgruppe

Gebietskörperschaften, Regionalverbände, Interessensvertretungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleister, Interessenverbände, Vereine sowie die einheimische Bevölkerung, Touristen und Entscheidungsträger

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorhaben einen klaren inhaltlichen Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele des Programms leisten. Daher müssen im Rahmen dieser spezifischen Ziele zu fördernde Projekte auf eine verbesserte institutionelle Zusammenarbeit im Programmgebiet abzielen.

 

Zudem ist insbesondere darauf zu achten, dass die Vorhaben zu konkreten Outputs führen, die sich möglichst weitgehend mittels der vorgegebenen Indikatoren messen lassen.

Auswahlverfahren

Projektideen werden grundsätzlich im Rahmen eines zweistufigen Antragsverfahrens geprüft. Die konkrete Auswahl über die zu bewilligenden Projekte trifft der Begleitausschuss bzw. ein von ihm eingesetzter Lenkungsausschuss. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.

 

Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden.

 

Hinweis: Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie im Leitfaden "Von der Projektidee zum Förderantrag".

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Umsetzungswahrscheinlichkeit bei Studien, Analysen und Konzepten.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Männern
    und Frauen und Nichtdiskriminierung.

 

Eine Übersicht über allgemeine und maßnahmenspezifische Auswahlkriterien kann auf der Homepage des Interreg Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein abgerufen werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltige Mobilität Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Weitere Verkehrsoptimierung
  • Weitere Risikovorsorge bzw. Anpassung

Stand: Juli 2021