Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern – Tschechische Republik" (genehmigt am: 17.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Aktivitäten zur Aufwertung des gemeinsamen Natur- und Kulturraumes und zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für das gemeinsame Erbe.
Förderziel
Die hier angesiedelten Aktivitäten dienen einerseits der (touristischen) Aufwertung des gemeinsamen Natur- und Kulturraumes, sollen andererseits aber auch dazu beitragen, ein Bewusstsein der Bevölkerung für das gemeinsame Erbe zu schaffen und damit die regionale Identität zu stärken.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vermarktung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, Institutionen, Organisationen die im Bereich des Natur- und/oder Kulturerbes tätig sind, Tourismusverbände, Europäischer Verbund zur territorialen Zusammenarbeit (EVTZ).
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Bayern: Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.
Achtung: Bitte prüfen Sie auf der Programm-Homepage welche Teilräume der Staaten zum Programmraum gehören und förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Da der Tourismus eine besonders wichtige und verantwortungsvolle Rolle bei der (ökonomischen) Aufwertung des Natur- und Kulturerbes einnimmt, sollen im Rahmen des Programms Aktivitäten realisiert werden, die einen sanften und nachhaltigen grenzübergreifenden Tourismus befördern. Darüber hinaus sollen Projekte realisiert werden, die zur Stärkung der regionalen Identität beitragen, indem sie die gemeinsame Geschichte des ehemals durch den Eisernen Vorhang geteilten Programmraums ins Bewusstsein der Bevölkerung rufen.
Geplant sind in erster Linie folgende Aktivitäten:
- Zur Steigerung des Bekanntheitsgrads des Programmraums sollen grenzübergreifende Marketingaktivitäten realisiert werden. Beispiele hierfür sind gemeinsame Internetauftritte, Web- und Mobilapplikationen, QR-Codes aber auch gemeinsame thematische oder regionale Kampagnen.
- Aktivitäten zur nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonenden (infrastrukturellen) Erschließung des Raumes z. B. in Form von Themen(Rad)wegen und Lehrpfaden. Diese können zudem im Bereich Bewusstseinsbildung zum Einsatz kommen, indem sie einen sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit den kulturellen und naturräumlichen Ressourcen lehren.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 39.
Zielgruppe
Gäste und einheimische Bevölkerung, Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände und Institutionen, die im Bereich des Natur- und Kulturerbe tätig sind.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die unterstützten Stätten des Natur- und Kulturerbes müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Auswahlverfahren
Die Einreichung der Projektanträge kann laufend erfolgen, die Einplanungsentscheidung des Begleitausschusses erfolgt in regelmäßigen Abständen ca. zweimal jährlich. Die Möglichkeit, ein spezielles Aufrufverfahren zur Einreichung von Anträgen (thematische Calls) durchzuführen wird ggf. im Laufe der Programmperiode in Anspruch genommen. In diesem Fall werden die Verfahren und Fristen für den Ablauf des Calls rechtzeitig auf der Programmhomepage veröffentlicht.
Die zuständige zwischengeschaltete Stelle des Leadpartners prüft auf der Grundlage der vorgelegten Antragsunterlagen mittels einer standardisierten Zulässigkeitsprüfung, ob der Antrag weiter kontrolliert und ausgewertet werden kann (z. B. auf Vollständigkeit etc.). Im nächsten Schritt prüft die zwischengeschaltete Stelle den Projektteil des Projektpartners mittels eines standardisierten Antragsprüfungsformulars. Nach Abschluss der Prüfung findet ein Projektbewertungsverfahren mit Einbindung externer Fachexperten und des Gemeinsamen Sekretariats (GS) statt, dessen Ergebnis eine Punktbewertung sein wird. Unterschreitet ein Projekt eine bestimmte Mindestpunktzahl wird es dem Begleitausschuss nicht vorgelegt. Der Begleitausschuss fällt auf der Basis der vorgelegten Informationen und Bewertungen eigenständig und unabhängig eine Entscheidung über die Einplanung, Zurückstellung oder Ablehnung des Projekts.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 76.
Projektauswahlkriterien
Die Projektauswahl findet über die Bewertung des Projektinhalts sowie Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gemäß Art. 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 1299/2013 und der grenzübergreifenden Wirkung des Projektes statt.
Hinweis: Die Allgemeinen Projektauswahlkriterien für Aktivitäten im Interreg Freistaat Bayern-Tschechische Republik finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 28.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023