Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm "INTERREG V (A) Oberrhein (FR-DE-CH" (genehmigt am: 05.12.2014).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Maßnahmen, die eine belastungsärmere Mobilität im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr fördern, um den Anstieg des grenzüberschreitenden, motorisierten Verkehrs zu begrenzen.
Förderziel
Es werden folgende grenzüberschreitende Entwicklungen am Oberrhein verfolgt:
- Bessere grenzüberschreitende Verknüpfung von Verkehrssystemen von vergleichsweise belastungsarmen Verkehrsträgern;
- Verbesserung des Angebots für Nutzer von Verkehrssystemen von vergleichsweise belastungsarmen Verkehrsträgern;
- Zunahme der nachhaltigen Mobilität und alternativer Beförderungsformen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
- Öffentliche Dienstleistungsunternehmen, sowie öffentliche Verwaltungen.
- Darüber hinaus könnten Unternehmen, öffentliche Dienste und Behörden, Einrichtungen von öffentlichem Interesse, Kammern, Verbände und Forschungseinrichtungen als Zuwendungsempfänger auftreten.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
Teilräume im westlichen Baden-Württemberg und südlichen Rheinland-Pfalz gehören zum Programmraum.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Frankreich und der Schweiz als Drittland.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Operationelles Programm und ggf. mit einem Ansprechpartner welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Beschreibung
Es werden folgende Arten von Maßnahmen gefördert:
- Planung und Realisierung leistungsfähiger und integrierter Verkehrssysteme im ÖPNV und neuen Mobilitätsformen.
- Mittels der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen, sowie der konkreten Realisierung von Maßnahmen zur Erweiterung von Netzen und Flotten im ÖPNV können bereits bestehende Systeme und Angebote verknüpft und die Gesamtleistung der Systeme verbessert werden.
- Entwicklung von Strategien und Pilotvorhaben im Bereich des Carsharings, um Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Einsatz alternativer Mobilitätslösungen zu schaffen.
- Beispiel für eine zu fördernde Maßnahme: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 von Basel nach Saint-Louis.
- Planung und Realisierung neuer grenzübergreifender Verbindungen für sanfte Mobilität.
- Diese Art von Maßnahmen ermöglicht es, bisher unzureichend entwickelte Verknüpfungen zwischen dem bestehenden Angebot im Bereich des Fuß- und Radverkehrs zu vervollständigen.
- Beispiel für eine zu fördernde Maßnahme: Realisierung eines grenzüberschreitenden Fuß- und Fahrradstegs bei der Staustufe Gambsheim.
- Planung und Realisierung von Infrastrukturen und Ausrüstungen im Schienenverkehr, der Elektromobilität, der Binnenschifffahrt und von multimodalen Verbindungen.
- Beispiel für eine zu fördernde Maßnahme: Entwicklung und Einrichtung kompatibler Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
- Entwicklung gemeinsamer Strategien, Konzepte, Instrumente sowie Logistik- und Mobilitätsangebote.
- Beispiel für eine zu fördernde Maßnahme: Realisierung einer grenzüberschreitenden Tür-zu-Tür-Fahrplanauskunft als Webapplikation.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationelles Programm ab S. 60.
Zielgruppe
- Bürgerinnen und Bürgern des Oberrheinraums.
- Auswärtige Besucher.
- Unternehmen als Anbieter oder Nutzer von Mobilitätslösungen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Jedes ausgewählte Projekt muss einen eindeutigen Beitrag zum Wandel im Programmgebiet erwarten lassen, der durch eines der spezifischen Ziele verfolgt wird. Zu diesem Zweck müssen die Projekte insbesondere einen Bezug zu den Herausforderungen und prioritären Potentialen des Oberrheingebietes aufzeigen.
Auswahlverfahren
Nach Artikel 12, Absatz 1 der ETZ-Verordnung obliegt die Auswahl der Vorhaben dem Begleitausschuss des Programms.
Einzelne Projektideen können auf fortlaufender Basis geprüft, bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Gemeinschaftsförderung begleitet und in die Förderung aufgenommen werden. Einzelne Projektideen können zu „Projektclustern“ zusammengefasst werden, wenn sich auf diese Weise eine höhere Wirksamkeit oder Effizienz der entsprechenden Vorhaben und damit ein größerer Beitrag zur Erreichung der einzelnen spezifischen Ziele sicherstellen lässt.
Die Auswahl von Vorhaben kann auch auf der Grundlage von thematischen Projektaufrufen erfolgen, und dabei ggf. an zusätzliche inhaltliche, strukturelle und administrative Kriterien geknüpft werden. Zur Auswahl der Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen können externe Experten herangezogen werden. Die Auswahl von einzelnen Vorhaben und die Erstellung von Projektclustern können ausgesetzt werden, sobald ein thematischer Projektaufruf geplant ist.
Die Auswahl von Vorhaben kann ebenfalls auf der Grundlage von territorialen Projektaufrufen erfolgen, die in einem oder mehreren Teilräumen des Programmgebiets umgesetzt werden.
Hinweis: Umfassende Informationen zum Verfahren für die Auswahl von Projekten finden Sie auf der Homepage des Interreg Oberrhein und im Operationelles Programm auf den Seiten 115/116.
Projektauswahlkriterien
Ausschlaggebend ist die inhaltliche Relevanz der entsprechenden Vorhaben für die Erreichung der dargestellten Zielsetzung für den gesamten Oberrhein.
Eine Übersicht zu Kriterien für die Auswahl von Projekten kann auf der Homepage des Interreg Oberrhein abgerufen werden. Förderrelevante Informationen zu den Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Operationelles Programm auf S. 63.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023