Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020" (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Maßnahmen, die die nachhaltige Entwicklung der Region und den Aufbau einer wettbewerbsfähigen, ressourceneffizienteren und umweltschonenden Wirtschaft fördern.
Förderziel
Das Ergebnis wird die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Änderung der Wahrnehmung der Region und ihres grenzüberschreitenden Natur- und Kulturerbes durch die Bewohner und die Steigerung der Attraktivität der Region sein. Ebenso ist von einer Steigerung der Besucherzahl touristischer Einrichtungen sowie der Nutzung der Übernachtungsangebote auszugehen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände.
- Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen sowie Rechtspersönlichkeit besitzen und überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden.
- Nichtstaatliche non-profit Organisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen gemäß nationaler Vorschriften.
- Kleine und mittelständische Unternehmen, sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen. Die Leadpartnerschaft der KMU in Projekten ist ausgeschlossen.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Sachsen: Landkreis Bautzen und Landkreis Görlitz.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Beschreibung
Die Steigerung der natürlichen und kulturellen Attraktivität des Fördergebietes erfordert eine Befolgung von drei grundlegenden Prinzipien. Erstens soll der Zerstörung von Orten, Objekten und Sachen entgegengewirkt werden, die in kultureller und umweltpolitischer Hinsicht einen Wert darstellen und breite Kreise der Bevölkerung ansprechen können. Der zweite Grundsatz, der die Steigerung der Attraktivität bedingt, ist die entsprechende infrastrukturelle Ausstattung des Fördergebietes mit Objekten und Einrichtungen, welche den Besuchern den Zugang zum Kultur- und Naturerbe auf optimale Weise erleichtern. Nicht zuletzt bewirkt auch eine entsprechende Bewerbung des Fördergebietes die Steigerung der Attraktivität: Dadurch werden breitere Kreise der Interessierten angesprochen, selbst wenn sie außerhalb des Fördergebietswohnen.
Beispielhafte Maßnahmen:
- Maßnahmen zugunsten des Umweltschutzes:
- Schaffung oder Modernisierung kleiner touristischer Infrastruktur zur Minimierung negativer Auswirkungen auf schützenswerte Gebiete durch touristische Nutzung.
- Gemeinsamer Schutz der grenzübergreifenden, natürlichen Habitate und Gattungen.
- Entwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes zwischen Parkverwaltungen sowie botanischen und zoologischen Gärten.
- Maßnahmen zugunsten der Erhaltung und des Schutzes vom Kulturerbe:
- Erarbeitung von gemeinsamen Standards und Strategien für den Schutz und die Erhaltung von Kulturgütern, darunter Standards für die Erhöhung der Energieeffizienz von Kulturdenkmälern.
- Revitalisierung und Förderung der natürlichen und kulturellen Denkmäler, u. a. Revitalisierung mit dem Ziel der Erhöhung der Energieeffizienz sowie Nutzung der nachhaltiger Energiequellen.
- Verbesserung der kulturellen Infrastruktur durch Entwicklung von Kulturprojekten und Erhaltung von Kunstobjekten.
- Maßnahmen zugunsten der Entwicklung des Kultur- und Naturerbes:
- Schaffung und Ausbau der Fahrradwege und damit verbundener kleiner Infrastruktur.
- Schaffung und Förderung gemeinsamer Produkte, Informations- und Lehrnetzwerke im Bereich des natürlichen und kulturellen Erbes.
- Vernetzung (u. a.: thematische, didaktische und Marketingstrategien), darunter der Ausbau des bereits vorhandenen Systems der Landschafts-, Kulturpfade sowie Fahrradwege.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 31.
Zielgruppe
- Einwohner des Fördergebietes.
- Touristen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung von Großunternehmen ist ausgeschlossen.
In jedem Projekt müssen in dessen Umsetzung mindestens zwei Partner involviert werden – mindestens einer aus der Republik Polen sowie mindestens einer aus dem Freistaat Sachsen.
Auswahlverfahren
Das detaillierte System der Projektbewertung und -auswahl wird im Handbuch des Programms beschrieben.
Grundsätzlich wird die Einreichung von Projektanträgen einen geschlossenen Charakter (Calls) haben. Es wird die Möglichkeit der Umsetzung von Leuchtturmprojekten vorgesehen. Projekte dieser Art sollen im gesamten
oder überwiegenden Teil des Fördergebiets durchgeführt werden und einen starken Einfluss auf dieses ausüben, sowie im wesentlichen Umfang die Programmindikatoren umsetzen und eine strategische Bedeutung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit haben. Leuchtturmprojekte können außerhalb des Standardverfahrens eingereicht werden. Die Bewertung und Auswahl der Leuchtturmprojekte erfolgt jedoch nach den allgemeinen Regeln.
Hinweis: Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage und im Kooperationsprogramm ab S. 37 umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung.
Projektauswahlkriterien
Zur Vermeidung unnötiger Kosten und zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Verfahrens, werden in erster Linie die Erfüllung der Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, die Übereinstimmung mit den Programmgrundsätzen, die Förderfähigkeit der Antragsteller und die Richtigkeit der finanziellen Aufstellung verifiziert. Es werden auch die Vollständigkeit, Gültigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der Dokumentation sowie die Auswirkungen des Projektes auf die horizontalen Politiken und Entwicklungsstrategien überprüft.
Die wichtigsten Elemente des Projekts, die das Ergebnis der Bewertung beeinflussen, sind:
- Der Beitrag zur Umsetzung der Programmziele (einschließlich der Beitrag zur Erreichung der angesetzten Indikatoren).
- Der Mehrwert und die Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
- Die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse.
Informationen zur Projektbewertung finden Sie im Handbuch des Programms. Förderrelevante Informationen bzgl. der Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 33 und ab S.37.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Die ergänzenden Maßnahmen, darunter investiver Naturschutz, im Rahmen der Investitionspriorität 6c im Bereich der Förderung und Verbesserung der Verkehrsanbindung der Objekte des Natur- und Kulturerbes dürfen als Elemente der Projekte gelten.
Es ist möglich, investive sowie kleinere infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der Verkehrsanbindung der Objekte des Natur- und Kulturerbes umzusetzen, soweit sie kein Hauptziel des Projektes sind.