Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Saarland 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Förderung der Umstellung öffentlicher IT-Infrastrukturen hin zu energieeffizienteren und leistungsfähigeren Green-IT und Cloud-Systemen.
Förderziel
Das Ergebnis der Förderung ist die Anpassung bzw. Herstellung energieeffizienterer kommunaler Infrastrukturen und Gebäude sowie dadurch eine Reduktion des energiebedingten CO2-Ausstoßes im Saarland. Zudem werden die Energiekosten der Körperschaften des öffentlichen Rechts abgesenkt.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Zuwendungsempfänger
Kommunen bzw. Rechenzentren der kommunalen Seite sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfen.
Beschreibung
Die Maßnahme fördert die Umstellung öffentlicher IT-Infrastrukturen hin zu energieeffizienteren und leistungsfähigeren Green-IT und Cloud-Systemen. Mit Hilfe einer neuen Cloudtechnologie erfolgt die Virtualisierung von Rechenzentrumsfunktionen und deren Bündelung auf nur wenige Rechner. Auf diese Weise wird der energieintensive Betrieb der Hardwaresysteme in Kommunen bzw. sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts minimiert und damit der CO2-Ausstoß sowie die Energiekosten gesenkt.
Zielgruppe
Kommunen und Landkreise sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Auswahlverfahren
Die Auswahl findet im Rahmen eines Antragsverfahrens statt und wird durch die bewilligende Stelle entschieden.
Projektauswahlkriterien
Für die Bewertung der Anträge wird auf relevante Kriterien zurückgegriffen. Insbesondere werden Projektanträge nur ausgewählt, wenn dadurch eine hohe Energieeffizienzquote erreicht wird. Ein weiteres Kriterium ist - wenn relevant - eine verstärkte Berücksichtigung erneuerbarer Energiequellen zur Deckung des Energiebedarfs der Liegenschaften im Rahmen der Maßnahmen. Im Fall der Förderung von biomassefördernden Maßnahmen wird sichergestellt, dass entsprechende Emissionsstandards eingehalten werden.
Laufzeit
Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.