Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Saarland 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Förderung der Aufstellung und Umsetzung (Modellprojekte) energetischer Gebietskonzepte.
Förderziel
Durch die konzeptgebundenen, integrierten Maßnahmen auf Quartiersebene werden kommunale Potenziale weiter ausgeschöpft und energie- und klimaschutzpolitische Ziele aktiv verfolgt und die energiebedingten CO2-Emissionen gesenkt.
Fördergegenstände
Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Kommunen
Förderfähige Gebietskulisse
Um eine effiziente Bündelung der eingesetzten Finanzmittel zu gewährleisten, ist eine Konzentration der Förderung auf die festgelegten Stadterneuerungsgebiete des Saarlandes vorgesehen.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Erstens werden durch die Erarbeitung integrierter energetischer Konzepte für Stadterneuerungsgebiete Lösungen für eine energetische Aufwertung des gesamten Fördergebietes dargelegt (z. B. Einsatz erneuerbarer Energien, Sanierung öffentlicher Gebäude, Einsatz grüner Infrastrukturen). Die Konzepte umfassen neben der Bestandsanalyse und der Berücksichtigung möglicher zukünftiger Entwicklungen (Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung etc.) Aussagen zu städtebaulich sinnvollen Maßnahmen der energetischen Ertüchtigung und des Klimaschutzes und deren räumlicher Verortung. Darüber hinaus sollen in den Konzepten auch Aspekte einer nachhaltigen, klimaschonenden Mobilität betrachtet werden.
Zweitens werden die aus den umsetzungsorientierten, integrierten Konzepten abgeleiteten Maßnahmen sukzessive realisiert, finanziert durch geeignete öffentliche und private Mittel. Im Rahmen der EFRE-Förderung werden daraus prioritär investive öffentliche Modellprojekte (sog. „Leuchttürme“) unterstützt, etwa zur energetischen Sanierung oder lokalen Energieversorgung. Diese verfügen über ein besonderes Potenzial, eine Initialzündung für die zukünftige Entwicklung des Fördergebietes bzw. der gesamten Kommune auszulösen. Weitere öffentliche und v. a. private Investitionen zur energetischen Stadtentwicklung sollen über die Modellprojekte angestoßen werden, so dass die betreffenden Fördergebiete in ihrer weiteren Entwicklung städtebaulich aufgewertet und stabilisiert werden (bspw. hinsichtlich Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung). Landesseitig sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den umgesetzten Modellprojekten analysiert werden (Welche Zielsetzungen und dafür angewandten Methoden haben sich besonders bewährt und welche weniger?), so dass diese in die Beratungstätigkeit für die Kommunen und in den Erfahrungsaustausch zur Stadtentwicklung im Saarland einfließen können. Dadurch wird die weitere Verbreitung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Modellprojekten sichergestellt. In dieser umsetzungsorientierten Förderausrichtung liegt der Schwerpunkt der Maßnahme.
Zielgruppe
Kommunen sowie Nutzerinnen und Nutzer der aufgewerteten kommunalen Gebäude und Infrastrukturen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Um die Aufstellung eines energetischen Gebietskonzeptes zu fördern, ist die Lage in einem Stadterneuerungsgebiet erforderlich. Die die integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte ergänzenden energetischen Konzepte sollen dort Schwerpunkte setzen, wo sich ein besonderer energetischer Handlungsbedarf ergibt. Sie müssen eine quantitative und qualitative Bestandsanalyse, eine daraus abgeleitete integrierte Handlungsstrategie mit einer Schwerpunktsetzung auf Problemlagen im Themenfeld Klimaschutz und Energieeffizienz, klar definierte Ziele (angestrebte Veränderung vom Ist-Zustand zum Ziel-Zustand), aus den Zielen abgeleitete Maßnahmen und Handlungsprioritäten, eine Finanzplanung und geeignete Umsetzungsstrukturen enthalten.
Darüber hinaus wird jeweils geprüft, ob Landes- bzw. Bundesprogramme zur Förderung der vorgeschlagenen integrierten Konzepte und Vorhaben existieren, die prioritär vor den Europäischen Fonds einzusetzen sind.
Auswahlverfahren
Die vorhandenen bzw. geplanten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte, für die die Erstellung ergänzender integrierter energetischer Konzepte gefördert werden soll, werden im Rahmen eines jährlichen Antragsverfahrens durch das Fachreferat „Stadtentwicklung, Städtebauförderung“ des Ministeriums für Inneres und Sport ausgewählt.
Projektauswahlkriterien
Auswahlkriterien umfassen die erwarteten Potenziale zur CO2-Einsparung ebenso wie städtebauliche Gesichtspunkte. Um das Auswahlverfahren transparent und offen zu gestalten, werden die für die Bewertung der Anträge verwendeten Kriterien in der jährlichen Aufforderung zur Antragsstellung kommuniziert. Die Bewertung der integrierten Konzepte bezieht weiterhin auch die querschnittsbezogenen Auswahlkriterien der Barrierefreiheit, zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung, der umweltfreundlichen, nachhaltigen Entwicklung sowie der Akteursbeteiligung bei der Erstellung des integrierten Konzepts mit ein.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.10.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
Die Förderung erfolgt integriert mit der Fördermaßnahme Städtebaufördermaßnahmen sowie in enger Abstimmung mit ZEP Kommunal. Im Gegensatz zur Maßnahme ZEP Kommunal wird die energetische Stadtentwicklung ausschließlich innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete durchgeführt.