Verknüpfung und Erweiterung des gemeinsamen deutsch-polnischen Aus- und Weiterbildungsangebotes

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020" (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Aus- und Weiterbildung werden Initiativen für den Potenzialaufbau in der Bildung im Bereich des Umsteigens zur nachhaltigen, Niedrig-Emissions- und klimawandelresistenten Wirtschaft wichtig sein. Darüber hinaus werden im Programm die Maßnahmen im Bereich der Schulungen zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen unterstützt.

Förderziel

Zu den wichtigsten Ergebnissen der im Rahmen dieser Priorität geplanten Maßnahmen zählt der Ausbau des grenzübergreifenden Ausbildungsangebotes, das an die Bedürfnisse des gemeinsamen Arbeitsmarktes angepasst ist und gleichzeitig auf die Erhöhung des Innovationspotenzials abzielt. Der Maßnahmenkatalog soll sowohl Erarbeitung von notwendigen Bildungsprogrammen für Hochschulbildung als auch die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Arbeitskräfte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der lokalen polnischen und deutschen Unternehmen enthalten. Außerdem soll mit Maßnahmen im Bereich Umweltbildung das Engagement, die Sensibilität und das Umweltbewusstsein aller Bevölkerungsgruppen gesteigert werden, um eine positive Wechselwirkung in Bezug auf die Nutzung des gemeinsamen Natur- und Kulturerbe im Rahmen der ersten Prioritätsachse zu sichern.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

  • Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände.
  • Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen sowie Rechtspersönlichkeit besitzen und überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden.
  • Nichtstaatliche non-profit Organisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen gemäß nationaler Vorschriften.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen, sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen. Die Leadpartnerschaft der KMU in Projekten ist ausgeschlossen.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Sachsen: Landkreis Bautzen und Landkreis Görlitz.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Beschreibung

Die engere Verknüpfung zwischen dem polnischen und dem deutschen Teil des Fördergebietes im Bildungsbereich wird in direkter Weise durch Förderung der Austausche, Praktika und anderer Formen der Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen erfolgen. Dies wird eine Grundlage für weitere Integration sowohl der Bildungssysteme als auch anderer Formen von Tätigkeiten bilden, die nicht unmittelbar mit dem Bildungsbereich zusammenhängen. Angesichts der beträchtlichen Größe der geschützten und wertvollen Naturgebiete wird bei den Bildungsmaßnahmen auch die ökologische Bildung einen besonderen Stellenwert haben.

 

Beispielhafte Maßnahmen:
1. Unterstützung des Sprachunterrichts auf allen Bildungsstufen.
2. Initiierung und weitere Entwicklung von grenzüberschreitenden
    Kooperationsnetzwerken (Bildungscluster).
3. Organisation zweisprachiger Informationssysteme, Bildungsprogramme,
    Job-Messen und anderen komplementären Initiativen auf dem grenznahen
    Arbeitsmarkt um grenzüberschreitende Mobilität zu stärken, zum Beispiel
    Mobilität der Studierenden oder Verbesserung der Arbeitsmarktkompetenzen.
4. Organisation des Austauschs, Praktika, Lehrstellen und Studienreisen zwischen
    polnischen und deutschen Institutionen.
5. Entwicklung gemeinsamer Aus- und Weiterbildungsprogramme in
    Zusammenarbeit mit Arbeitgebern aus Polen und Deutschland.
6. Entwicklung eines komplexen und breiten Angebotes im Bereich der
    ökologischen Bildung, im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit (z. B.
    Umweltschutz, Waldschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz sowie
    Energieeffizienz).
7. Entwicklung von Innovationsnetzen im Bereich von Forschungs- und
    Entwicklungsvorhaben mithilfe von Weiterbildungsprogrammen unter
    Einbeziehung der Hochschulen und Unternehmen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm auf S. 27 und ab S. 34.

Zielgruppe

  • Einwohner des Fördergebietes.
  • Schulen sowie Bildungsstätten, Schüler, Auszubildende, Studenten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung von Großunternehmen ist ausgeschlossen.

 

In jedem Projekt müssen in dessen Umsetzung mindestens zwei Partner involviert werden – mindestens einer aus der Republik Polen sowie mindestens einer aus dem Freistaat Sachsen.

Auswahlverfahren

Das detaillierte System der Projektbewertung und -auswahl wird im Handbuch des Programms beschrieben.

 

Grundsätzlich wird die Einreichung von Projektanträgen einen geschlossenen Charakter (Calls) haben. Es wird die Möglichkeit der Umsetzung von Leuchtturmprojekten vorgesehen. Projekte dieser Art sollen im gesamten
oder überwiegenden Teil des Fördergebiets durchgeführt werden und einen starken Einfluss auf dieses ausüben, sowie im wesentlichen Umfang die Programmindikatoren umsetzen und eine strategische Bedeutung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit haben. Leuchtturmprojekte können außerhalb des Standardverfahrens eingereicht werden. Die Bewertung und Auswahl der Leuchtturmprojekte erfolgt jedoch nach den allgemeinen Regeln.

 

Hinweis: Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage und im Kooperationsprogramm ab S. 37 umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung.

Projektauswahlkriterien

Zur Vermeidung unnötiger Kosten und zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Verfahrens, werden in erster Linie die Erfüllung der Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, die Übereinstimmung mit den Programmgrundsätzen, die Förderfähigkeit der Antragsteller und die Richtigkeit der finanziellen Aufstellung verifiziert. Es werden auch die Vollständigkeit, Gültigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der Dokumentation sowie die Auswirkungen des Projektes auf die horizontalen Politiken und Entwicklungsstrategien überprüft.
Die wichtigsten Elemente des Projekts, die das Ergebnis der Bewertung beeinflussen, sind:

  • Der Beitrag zur Umsetzung der Programmziele (einschließlich der Beitrag zur Erreichung der angesetzten Indikatoren).
  • Der Mehrwert und die Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
  • Die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse.

 

Informationen zur Projektbewertung finden Sie im Handbuch des Programms. Förderrelevante Informationen bzgl. der Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm auf S. 35 und ab S.37.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021