Intensivierung der institutionellen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens für die Entwicklung des Grenzgebietes

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020" (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Regionen des Programmraums. Da die natürlichen Ressourcen das gemeinsame Gut des gesamten Fördergebiets sind, ist die grenzübergreifende Koordinierung im Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich Umwelt unerlässlich. Gefördert werden sollten die Aktivitäten, die auf Aufbau der Kooperation zwischen Institutionen und Bürgern zur Stärkung des ökologischen Bewusstseins abzielen, wie auch solche, die die Öffentlichkeit für nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschaft sensibilisieren.

Förderziel

Die Vorhaben werden zur Chancengleichheit und gesellschaftlicher Nichtdiskriminierung sowie zu einer nachhaltigen und ausgewogenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung an beiden Seiten der Grenze beitragen. Außerdem sollte ein Ergebnis des Programms das bessere Verständnis für das Funktionieren des rechtlich-administrativen Systems des Nachbarn sein, sowie die Initiierung von Maßnahmen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren und Verwaltungsabläufe.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Beratung, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Qualitätsregelungen, Zertifizierungssysteme, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

  • Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände.
  • Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen sowie Rechtspersönlichkeit besitzen und überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden.
  • Nichtstaatliche non-profit Organisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen gemäß nationaler Vorschriften.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen, sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen. Die Leadpartnerschaft der KMU in Projekten ist ausgeschlossen.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Sachsen: Landkreis Bautzen und Landkreis Görlitz.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit Polen.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Beschreibung

Ein breites thematisches Spektrum ist möglich. Die Projekte sollen auf die Entwicklung der Zusammenarbeit unter den Institutionen, unter den Institutionen und Bürgern sowie unter den Bürgern ausgerichtet sein. Damit die Auswirkung der Ergebnisse der Zusammenarbeit gestärkt werden kann, ist es möglich, investive sowie kleinere infrastrukturelle Maßnahmen umzusetzen, soweit sie kein vorherrschender Projektteil und kein Hauptziel des Projektes sind. 

 

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Zusammenarbeit im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie Innere Sicherheit:
    • Zusammenarbeit im Bereich des Hochwasserrisikomanagementes, Überwachung der Wasserstände in den Flüssen, zum Beispiel zur Schaffung von Gewässerdatenbanken.
    • Zusammenarbeit im Bereich des Klimarisikomanagements (Vorbeugung von klimawandelbedingten Katastrophen).
  • Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Institutionen und der öffentlichen Verwaltung:
    • Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, einschließlich der Schaffung gemeinsamer Systeme der Rechts- und Verwaltungsinformation.
    • Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten mit Aufgaben von grenzüberschreitendem Charakter.
  • Zusammenarbeit im Bereich Umwelt:
    • Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und des Waldschutzes.
    • Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere im Naturschutz, Waldschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
    • Schaffung von ökologischem Bewusstsein sowie Verbesserung der Einstellung der Gesellschaft zu den Prinzipien einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Wirtschaft bei Einwohnern und Touristen.
    • Maßnahmen im Bereich der Sanierung und Instandhaltung der Ökosysteme, darunter die Bearbeitung der gemeinsamen Schutzpläne.
    • Maßnahmen zur Förderung der institutionellen Kompetenzentwicklung im Bereich Klimaschutz, Klimarisikomanagement, nachhaltige Wirtschaft, Energieeffizienz.
    • Inventur der gemeinsamen, schutzbedürftigen Gebiete.
    • Schaffung von Informationsaustauschsystemen und Datenbanken sowie grenzübergreifender Strategien für den Schutz von Ökosystemen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm auf S. 28 und ab S. 36.

Zielgruppe

  • Einwohner des Fördergebietes.
  • In der sächsisch-polnischen Zusammenarbeit engagierte Institutionen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung von Großunternehmen ist ausgeschlossen.

 

In jedem Projekt müssen in dessen Umsetzung mindestens zwei Partner involviert werden – mindestens einer aus der Republik Polen sowie mindestens einer aus dem Freistaat Sachsen.

Auswahlverfahren

Das detaillierte System der Projektbewertung und -auswahl wird im Handbuch des Programms beschrieben.

 

Grundsätzlich wird die Einreichung von Projektanträgen einen geschlossenen Charakter (Calls) haben. Es wird die Möglichkeit der Umsetzung von Leuchtturmprojekten vorgesehen. Projekte dieser Art sollen im gesamten
oder überwiegenden Teil des Fördergebiets durchgeführt werden und einen starken Einfluss auf dieses ausüben, sowie im wesentlichen Umfang die Programmindikatoren umsetzen und eine strategische Bedeutung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit haben. Leuchtturmprojekte können außerhalb des Standardverfahrens eingereicht werden. Die Bewertung und Auswahl der Leuchtturmprojekte erfolgt jedoch nach den allgemeinen Regeln.

 

Hinweis: Potenziellen Projektträgern stehen auf der Programm-Homepage und im Kooperationsprogramm ab S. 37 umfassende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung.

Projektauswahlkriterien

Zur Vermeidung unnötiger Kosten und zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Verfahrens, werden in erster Linie die Erfüllung der Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, die Übereinstimmung mit den Programmgrundsätzen, die Förderfähigkeit der Antragsteller und die Richtigkeit der finanziellen Aufstellung verifiziert. Es werden auch die Vollständigkeit, Gültigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der Dokumentation sowie die Auswirkungen des Projektes auf die horizontalen Politiken und Entwicklungsstrategien überprüft.
Die wichtigsten Elemente des Projekts, die das Ergebnis der Bewertung beeinflussen, sind:

  • Der Beitrag zur Umsetzung der Programmziele (einschließlich der Beitrag zur Erreichung der angesetzten Indikatoren).
  • Der Mehrwert und die Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
  • Die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse.

 

Informationen zur Projektbewertung finden Sie im Handbuch des Programms. Förderrelevante Informationen bzgl. der Projektauswahlkriterien finden Sie außerdem im Kooperationsprogramm ab S. 37.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Nachhaltiges Wirtschaften Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Weitere Risikovorsorge bzw. Anpassung
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung durch Hochwasserschutz

Stand: Juli 2021