Konzeptioneller Hochwasserschutz

EFRE (ETZ A, grenzübergreifend)

Sachsen Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014-2020" (genehmigt am: 11.05.2015).

Kurzbeschreibung

Unterstützt wird eine enge Zusammenarbeit im Bereich Hochwasserrisikomanagement und -schutzmaßnahmen sowie eine weitere Entwicklung der konzeptionellen Grundlagen zum Schutz vor Hochwasserereignissen, um zur Verbesserung der Prävention und Schadensabwehr im Katastrophenfall beizutragen.

Förderziel

Die Förderung dieser Maßnahmen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Gefahrenrisikos für Menschen und Sachgüter im gemeinsamen Programmraum.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Monitoring, Evaluierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

In Deutschland:

  • Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen.
  • Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.
  • Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

 

In Tschechien:

  • Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen.
  • Nichtregierungsorganisationen.
  • EVTZ.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.

Förderfähige Gebietskulisse

In Sachsen die Landkreise: Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz.

 

In Thüringen die Landkreise: Greiz und Saale-Orla.

 

Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.

 

Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 13 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe

Beschreibung

Der Fokus liegt auf der Umsetzung von nicht investiven Maßnahmen. Insofern sind bestehende Managementpläne entsprechend der Herausforderungen zu analysieren und den Gegebenheiten des Programmraums anzupassen. Fehlende und zwingend erforderliche Pläne zur gemeinsamen Handlungsweise im Hochwasserfall sind zu erarbeiten. Dabei spielt der Aspekt naturnaher Maßnahmen mit Hochwasserschutzwirkung eine wichtige Rolle.

 

Wichtig ist die Förderung der Informationsbereitstellung sowohl für die Bevölkerung als auch für einzelne Teile des Integrierten Rettungssystems, aber auch der Informations- und Datenaustausch. Dies soll durch den Ausbau und die Anpassung der bestehenden Systeme zu grenzübergreifenden Informationssystemen und Kommunikationsplattformen erfolgen.

 

Der weitere Ausbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit ist nicht nur auf nationaler, sondern insbesondere auf regionaler Ebene erforderlich. Hier ist zunehmend auch der Fokus auf die kleineren grenzübergreifenden Einzugsgebiete durch eine verbesserte grenzübergreifende Zusammenarbeit zu legen und insbesondere die Einsatzkräfte und deren Handeln besser aufeinander abzustimmen. Dies geschieht durch intensivere Abstimmungen und Vernetzungen.

 

Die bereits seit vielen Jahren enge grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im Einzugsgebiete der Elbe in der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe (IKSE) sowie im Rahmen der Deutsch-Tschechischen Grenzgewässerkommission soll intensiv weiterverfolgt werden.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 43.

Zielgruppe

Die Förderung soll insbesondere dem Schutz der Bewohner und Unternehmen in den Einzugsgebieten von grenzübergreifenden Gewässern dienen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Vorgaben der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) sind zu beachten (Hochwasserschutzmaßnahmen).

 

Gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 werden nur solche Projekte unterstützt, bei denen Empfänger aus mindestens zwei Teilnehmerländern bei der Entwicklung und Umsetzung zusammenarbeiten.

Auswahlverfahren

Projektanträge können grundsätzlich laufend beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingereicht werden. Die Antragstellung ist über das Antragsportal möglich. Der Antrag kann ab sofort online ausgefüllt und erstellt werden. Mit einem standardisierten Prüfschema wird die Quantifizierung der Bewertungsergebnisse gewährleistet. Durch die Festsetzung von Mindeststandards wird sichergestellt, dass nur solche Projekte ausgewählt werden, die signifikante Resultate hinsichtlich der Ziele des Programms entfalten.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Antragsverfahren und entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.

Projektauswahlkriterien

Für eine Förderung von Projekten aus dem grenzübergreifenden Programm werden fachliche und programmspezifische Kriterien herangezogen. Es sind nachfolgende Mindeststandards zu erfüllen:

  • Übereinstimmung mit relevanten nationalen und europarechtlichen Bestimmungen.
  • Einhaltung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
  • Klare Interventionslogik des Projektes (Wahl der Projektziele und vorgesehenen Aktivitäten, inhaltliche Zielstellung bezogen auf die potenzielle Zielgruppe).
  • Ausreichende Leistungsfähigkeit der Projektträger.
  • Positive Auswirkungen auf das Zusammenwachsen des gemeinsamen Grenzraums.
  • Beitrag zur Erreichung des jeweiligen spezifischen Ziels.
  • Umsetzung beiderseits der Grenze; bei einseitiger Umsetzung muss der grenzübergreifende Effekt eindeutig dargestellt werden.
  • Bei Studien/Strategien/Analysen/Konzepten sollte Notwendigkeit dargestellt werden und eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren Umsetzung bestehen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen auch zu Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung durch Hochwasserschutz

Stand: Juli 2021