Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014-2020" (genehmigt am: 11.05.2015).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden grenzübergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte sowie des Zustandes von Fließgewässern, Grund- und Oberflächenwasserkörpern in grenzübergreifenden Wassereinzugsgebieten.
Förderziel
Mit Kooperationen im Bereich Gewässerschutz soll aktiv zur Verringerung der Umweltbelastungen und Umweltrisiken, zur Verbesserung der Qualität des Umweltschutzes sowie zur Steigerung der Standortqualität beigetragen werden. Damit wird eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung im sächsisch-tschechischen Grenzraum unterstützt. Der Erhalt sowie die Verbesserung aller Elemente der Umwelt ist durch Verbesserung der Gewässerökosysteme, der Gewässergüte der Oberflächengewässer und der Qualität des Grundwassers in Verbindung mit gegebenenfalls begleitenden konzeptionellen und Forschungsarbeiten zu sichern. Die geplanten Aktivitäten zur Verbesserung des Zustandes der Wasserkörper stehen im Zusammenhang mit der weiteren Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG).
Fördergegenstände
Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Die Maßnahmen werden auf der deutschen Seite umgesetzt durch:
- Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen.
- Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.
- Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Auf tschechischer Seite werden sie umgesetzt durch:
- Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen.
- Bildungseinrichtungen.
- Nichtregierungsorganisationen.
- EVTZ.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Sachsen die Landkreise: Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz.
In Thüringen die Landkreise: Greiz und Saale-Orla.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 13 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Eine effektive Verbesserung der Gewässerqualität kann langfristig nur aufgrund eines abgestimmten und gemeinsamen Handelns für das Programmgebiet erreicht werden. Insofern sollen neben Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte, gemeinsame Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenpläne und Maßnahmenprogramme, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie erstellt werden.
Darüber hinaus sollen Fließgewässer renaturiert und deren Durchgängigkeit verbessert werden. Hierzu sind der Austausch von Informationen und das Abhalten von Fachkonferenzen wichtige Elemente.
Zudem sollen Maßnahmen zur Minimierung des Schadstoffeintrages umgesetzt werden.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 52.
Zielgruppe
Neben der Umwelt werden auch die Bevölkerung und Unternehmen im Programmgebiet von den beabsichtigten Maßnahmen profitieren.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) sind zu beachten.
Gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 werden nur solche Projekte unterstützt, bei denen Empfänger aus mindestens zwei Teilnehmerländern bei der Entwicklung und Umsetzung zusammenarbeiten.
Auswahlverfahren
Projektanträge können grundsätzlich laufend beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingereicht werden. Die Antragstellung ist über das Antragsportal möglich. Der Antrag kann ab sofort online ausgefüllt und erstellt werden. Mit einem standardisierten Prüfschema wird die Quantifizierung der Bewertungsergebnisse gewährleistet. Durch die Festsetzung von Mindeststandards wird sichergestellt, dass nur solche Projekte ausgewählt werden, die signifikante Resultate hinsichtlich der Ziele des Programms entfalten.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Antragsverfahren und entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung von Projekten aus dem grenzübergreifenden Programm werden fachliche und programmspezifische Kriterien herangezogen. Es sind nachfolgende Mindeststandards zu erfüllen:
- Übereinstimmung mit relevanten nationalen und europarechtlichen Bestimmungen.
- Einhaltung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
- Klare Interventionslogik des Projektes (Wahl der Projektziele und vorgesehenen Aktivitäten, inhaltliche Zielstellung bezogen auf die potenzielle Zielgruppe).
- Ausreichende Leistungsfähigkeit der Projektträger.
- Positive Auswirkungen auf das Zusammenwachsen des gemeinsamen Grenzraums.
- Beitrag zur Erreichung des jeweiligen spezifischen Ziels.
- Umsetzung beiderseits der Grenze; bei einseitiger Umsetzung muss der grenzübergreifende Effekt eindeutig dargestellt werden.
- Bei Studien/Strategien/Analysen/Konzepten sollte Notwendigkeit dargestellt werden und eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren Umsetzung bestehen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen auch zu Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023