Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014-2020" (genehmigt am: 11.05.2015).
Kurzbeschreibung
Unterstützt wird die gemeinsame Planung, das grenzübergreifende Management und die Umsetzung von gemeinsamen Maßnahmen im Bereich Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Bodenschutz und Waldschutz, einschließlich Biotope, Biodiversität und NATURA 2000.
Förderziel
Die Maßnahmen dienen überwiegend dem Erhalt des natürlichen Lebensraumes des Programmgebietes sowie dem Umweltschutz. Damit erhöht sich die Lebensqualität im gemeinsamen Programmgebiet, was neben der Bevölkerung auch der wirtschaftlichen Entwicklung zugutekommt.
Fördergegenstände
Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Begünstigte in diesem Bereich auf der deutschen Seite sind:
- Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen.
- Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.
- Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Auf tschechischer Seite sind Begünstigte:
- Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen.
- Bildungseinrichtungen.
- Nichtregierungsorganisationen.
- EVTZ.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Sachsen die Landkreise: Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz.
In Thüringen die Landkreise: Greiz und Saale-Orla.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 13 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Durch geeignete kooperative Maßnahmen soll den vorherrschenden Problemen im Bereich Umweltschutz entgegengewirkt werden. Insofern sollen u. a. Maßnahmen zur Wiederherstellung von Biotopen als ursprünglichen Lebensraum zur längerfristigen Erhöhung und Erhalt der Artenvielfalt, zur Vermeidung von Bodenerosionen, zum Schutz von Standorten des NATURA 2000 Systems sowie zur Bekämpfung von Neophyten umgesetzt werden.
Aufgrund der geografischen Verbundenheit des Programmgebietes ist es eine wichtige Aufgabe, mit gezielten Kooperationsmaßnahmen im Bereich Klima- und Waldschutz den Erhalt eines nachhaltigen Lebensraumes zu sichern. Eine große Rolle spielen dabei Kooperationsmaßnahmen, bei denen neben erforderlichem Informationsaustausch gemeinsame Herangehensweisen entwickelt und umgesetzt werden, wie z. B. durch das Erarbeiten von grenzübergreifenden Entwicklungs-, Pflege- und Managementkonzepten.
Des Weiteren werden im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins unterstützt und die Öffentlichkeit für die nachhaltige Bewirtschaftung von Naturressourcen sensibilisiert.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 59.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 werden nur solche Projekte unterstützt, bei denen Empfänger aus mindestens zwei Teilnehmerländern bei der Entwicklung und Umsetzung zusammenarbeiten.
Auswahlverfahren
Projektanträge können grundsätzlich laufend beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingereicht werden. Die Antragstellung ist über das Antragsportal möglich. Der Antrag kann ab sofort online ausgefüllt und erstellt werden. Mit einem standardisierten Prüfschema wird die Quantifizierung der Bewertungsergebnisse gewährleistet. Durch die Festsetzung von Mindeststandards wird sichergestellt, dass nur solche Projekte ausgewählt werden, die signifikante Resultate hinsichtlich der Ziele des Programms entfalten.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Antragsverfahren und entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung von Projekten aus dem grenzübergreifenden Programm werden fachliche und programmspezifische Kriterien herangezogen. Es sind nachfolgende Mindeststandards zu erfüllen:
- Übereinstimmung mit relevanten nationalen und europarechtlichen Bestimmungen.
- Einhaltung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
- Klare Interventionslogik des Projektes (Wahl der Projektziele und vorgesehenen Aktivitäten, inhaltliche Zielstellung bezogen auf die potenzielle Zielgruppe).
- Ausreichende Leistungsfähigkeit der Projektträger.
- Positive Auswirkungen auf das Zusammenwachsen des gemeinsamen Grenzraums.
- Beitrag zur Erreichung des jeweiligen spezifischen Ziels.
- Umsetzung beiderseits der Grenze; bei einseitiger Umsetzung muss der grenzübergreifende Effekt eindeutig dargestellt werden.
- Bei Studien/Strategien/Analysen/Konzepten sollte Notwendigkeit dargestellt werden und eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren Umsetzung bestehen.
Darüber hinaus sind folgende spezifische Leitgrundsätze zu erfüllen:
- Die positive Auswirkung der Aktivitäten auf die biologische Vielfalt und europäische Schutzsysteme muss ausreichend dargestellt sein.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen auch zu Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023