Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Kooperationsprogramm "Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014-2020" (genehmigt am: 11.05.2015).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden neben Maßnahmen der frühkindlichen Bildung und Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie der interkulturellen Kompetenzen, Maßnahmen zur Förderung der Umweltbildung und des Umweltbewusstseins.
Förderziel
Im Programmgebiet bestehen nach wie vor sprachliche und interkulturelle Defizite, die langfristige Lösungsansätze im Bildungsbereich hemmen. Die unterschiedlichen Bildungssysteme schränken die Durchlässigkeit im Grenzraum hinsichtlich der Durchführung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen ein. Eine intensivere Zusammenarbeit im Bildungssektor, insbesondere durch verbesserte grenzübergreifende Bildungsangebote zur Intensivierung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz soll den Abbau dieser Defizite bewirken. Insofern sind intensive Kooperationen unter anderem zur Harmonisierung von Bildungsangeboten erforderlich, um die bestehenden Barrieren bei der grenzübergreifenden Bildung abzubauen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bildung, Qualifizierung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Die Maßnahmen werden auf deutscher Seite umgesetzt von:
- Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen.
- Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse.
- Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
- Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 131 der EU-Haushaltsordnung zulässig sind.
Auf tschechischer Seite werden sie umgesetzt durch:
- Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen.
- Wirtschafts- und Berufsverbände sowie Kammern.
- Bildungseinrichtungen.
- Nichtregierungsorganisationen.
- EVTZ.
- Unternehmen.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern.
Förderfähige Gebietskulisse
In Sachsen die Landkreise: Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz.
In Thüringen die Landkreise: Greiz und Saale-Orla.
Kooperationsmöglichkeiten bestehen mit der Tschechischen Republik.
Achtung: Bitte prüfen Sie im Kooperationsprogramm (KP, CP), S. 13 welche Teilräume der Staaten förderfähig sind.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Der Ausbau der grenzübergreifenden Bildungsangebote wird in Folgenden Bereichen unterstützt:
- Maßnahmen der frühkindlichen Bildung.
- Förderung der Umweltbildung und des Umweltbewusstseins.
- Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie der interkulturellen Kompetenzen.
Im Rahmen der Umweltbildung sollen die Potenziale für die Entwicklung gemeinsamer Bildungsangebote und -aktivitäten verstärkt genutzt und als Standortfaktor etabliert werden. Es sollen zukunftsrelevante Themen, wie z. B. die Wertstoffwirtschaft insbesondere bei der jungen Generation verankert werden. Neben der Entwicklung und Erprobung neuer inhaltlicher Konzeptionen von Umweltbildungsmaßnahmen, soll die Erarbeitung von Lehr- und Lernmaterial sowie der Erfahrungsaustausch unterstützt werden.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Kooperationsprogramm ab S. 68 und vor allem auf S. 70.
Zielgruppe
Mit dieser Maßnahme werden in erster Linie die Einwohner aller Altersgruppen sowie Fachkräfte im Bildungsbereich des gemeinsamen Grenzraumes angesprochen. Darüber hinaus richten sich die Maßnahmen an Kindertages- und Bildungseinrichtungen im Programmgebiet.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung sind förderfähig, sofern dies für die Erreichung der Projektziele notwendig ist und diese in direktem Bezug zu den Bildungsaktivitäten stehen sowie nicht den Hauptanteil am Gesamtbudget des Projektes ausmachen.
Gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 werden nur solche Projekte unterstützt, bei denen Empfänger aus mindestens zwei Teilnehmerländern bei der Entwicklung und Umsetzung zusammenarbeiten.
Auswahlverfahren
Projektanträge können grundsätzlich laufend beim Gemeinsamen Sekretariat (GS) eingereicht werden. Die Antragstellung ist über das Antragsportal möglich. Der Antrag kann ab sofort online ausgefüllt und erstellt werden. Mit einem standardisierten Prüfschema wird die Quantifizierung der Bewertungsergebnisse gewährleistet. Durch die Festsetzung von Mindeststandards wird sichergestellt, dass nur solche Projekte ausgewählt werden, die signifikante Resultate hinsichtlich der Ziele des Programms entfalten.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zum Antragsverfahren und entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung von Projekten aus dem grenzübergreifenden Programm werden fachliche und programmspezifische Kriterien herangezogen. Es sind nachfolgende Mindeststandards zu erfüllen:
- Übereinstimmung mit relevanten nationalen und europarechtlichen Bestimmungen.
- Einhaltung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
- Klare Interventionslogik des Projektes (Wahl der Projektziele und vorgesehenen Aktivitäten, inhaltliche Zielstellung bezogen auf die potenzielle Zielgruppe).
- Ausreichende Leistungsfähigkeit der Projektträger.
- Positive Auswirkungen auf das Zusammenwachsen des gemeinsamen Grenzraums.
- Beitrag zur Erreichung des jeweiligen spezifischen Ziels.
- Umsetzung beiderseits der Grenze; bei einseitiger Umsetzung muss der grenzübergreifende Effekt eindeutig dargestellt werden.
- Bei Studien/Strategien/Analysen/Konzepten sollte Notwendigkeit dargestellt werden und eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren Umsetzung bestehen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen auch zu Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Interreg Programms Sachsen-Tschechien und ab S. 45 im Kooperationsprogramm.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023